MUSTERSCHREIBEN: Bitte um Erlaubnis für den Einbau eines Treppenlifts Quelle: docpauli.com/ratgeber/treppenlift/mietwohnung, Stand 19.10.2026 Keine Rechtsberatung. Passen Sie den Text an Ihre Situation an und ersetzen Sie alle Angaben in eckigen Klammern. Bei Unsicherheit helfen Mieterverein, Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ [Ihr Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Name der Vermieterin, des Vermieters oder der Hausverwaltung] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Ort], [Datum] Mietverhältnis [Adresse der Wohnung, Lage, gegebenenfalls Mietvertragsnummer] Bitte um Erlaubnis für den Einbau eines Treppenlifts nach § 554 BGB Sehr geehrte Damen und Herren, [ich / mein Ehemann / meine Mutter, die bei mir wohnt,] kann die Treppe [im Treppenhaus / innerhalb der Wohnung] wegen [kurze Beschreibung, zum Beispiel: einer Gehbehinderung] nicht mehr sicher benutzen. Damit [ich / sie / er] die Wohnung weiter nutzen kann, möchte ich auf meine Kosten einen Treppenlift einbauen lassen. Ich bitte Sie deshalb, mir diese bauliche Veränderung nach § 554 Absatz 1 BGB zu erlauben. Nach dieser Vorschrift kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Zum geplanten Lift: - Art: [Sitzlift / Stehlift / Plattformlift], Hersteller und Modell: [Angabe aus dem Angebot] - Ort: [Treppe vom Erdgeschoss bis zum ... Stock / Treppe innerhalb der Wohnung] - Befestigung: [an den Stufen / an der Wand], laut Angebot [Angabe] - Freie Treppenbreite bei geparktem Lift: [Angabe aus dem Aufmaß], Parkposition: [oben / unten / hinter der Kurve] - Stromanschluss: [vorhandene Steckdose / neuer Anschluss durch Elektrofachbetrieb] - Einbau durch: [Firma], voraussichtlich am [Datum], Dauer etwa [Angabe] Das Angebot mit technischen Angaben füge ich bei. Mir ist bewusst, dass Ihre Interessen und die der anderen Hausbewohnerinnen und Hausbewohner zu berücksichtigen sind. Ich biete Ihnen deshalb an: - Einbau, Wartung und Haftpflicht für den Lift trage ich auf meine Kosten. - Bei Auszug lasse ich den Lift auf meine Kosten fachgerecht zurückbauen und den vorherigen Zustand wiederherstellen, soweit wir nichts anderes vereinbaren. - Ich bin bereit, für die Kosten des Rückbaus eine angemessene Sicherheit zu leisten (§ 554 Absatz 1 Satz 3 BGB). - [Optional: Ein Rettungs- und Fluchtweg bleibt frei; die Mindestbreite wird eingehalten. Einen Nachweis lege ich bei.] Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung bis zum [Datum, zum Beispiel vier Wochen nach Zugang] schriftlich mit. Gern bespreche ich die Einzelheiten mit Ihnen, auch gemeinsam mit dem Anbieter vor Ort. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname] Anlagen: Angebot mit technischen Angaben, [ärztliche Bescheinigung oder Bescheid über den Pflegegrad, falls Sie das beifügen möchten; Gesundheitsangaben müssen Sie nicht im Einzelnen offenlegen] ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ HINWEISE ZU DEUTSCHLAND - § 554 BGB: Der Anspruch besteht nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html - Wohnungseigentum: Ist das Haus in Wohnungseigentum aufgeteilt, entscheidet über bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum die Eigentümergemeinschaft; jeder Wohnungseigentümer kann angemessene Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen (§ 20 Absatz 2 WEG). Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html - Zuschuss der Pflegekasse: Den Antrag stellen Sie vor dem Einbau. Mehr: https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/zuschuss HINWEISE ZU ÖSTERREICH (Mietrechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz) Ersetzen Sie im Brief die Bitte nach § 554 BGB durch eine Anzeige nach § 9 MRG: - § 9 MRG: Eine wesentliche Veränderung zeigen Sie der Vermieterin oder dem Vermieter vorher an. Lehnt sie oder er nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang ab, gilt die Zustimmung als erteilt. Ablehnen darf die Vermieterseite nicht, wenn die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Z 1 bis 7 MRG erfüllt sind (unter anderem Stand der Technik, fachgerechte Ausführung, Kosten trägt der Mieter, keine Gefahr und keine Beeinträchtigung des Hauses). https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531&Paragraf=9 - § 10 MRG: Für wesentliche Verbesserungen kann bei Vertragsende ein Ersatz zustehen; den Anspruch müssen Sie fristgerecht schriftlich mit Rechnungen anzeigen. https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531&Paragraf=10 - Wohnungseigentum: § 16 Abs. 2 Z 2 WEG 2002 erleichtert Änderungen zur barrierefreien Ausgestaltung; nach § 16 Abs. 5 gilt die Zustimmung der anderen Eigentümer als erteilt, wenn sie nach einer ordnungsgemäßen Verständigung zwei Monate nicht widersprechen. https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001921&Paragraf=16 - Förderung: https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/oesterreich HINWEISE ZUR SCHWEIZ (Obligationenrecht, Zivilgesetzbuch) Ersetzen Sie im Brief die Bitte nach § 554 BGB durch eine Bitte um schriftliche Zustimmung nach Art. 260a OR: - Art. 260a Abs. 1 OR: Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterschaft erlaubt. Die Wiederherstellung des früheren Zustands kann sie nur verlangen, wenn das schriftlich vereinbart wurde (Abs. 2); für einen erheblichen Mehrwert kann bei Mietende eine Entschädigung geschuldet sein (Abs. 3). Halten Sie deshalb Zustimmung, Rückbau und Kosten schriftlich fest. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_260_a - Invalidenversicherung: Bauliche Anpassungen in einer Mietwohnung übernimmt die IV nach Angaben von Pro Infirmis nur bei einem einigermaßen beständigen Mietverhältnis; klären Sie das vor dem Auftrag mit der IV-Stelle Ihres Kantons. https://www.proinfirmis.ch/rechtsratgeber/wohnen/hilfsmittel-und-bauliche-anpassungen.html - Stockwerkeigentum: Bauliche Massnahmen richten sich nach den Regeln über das Miteigentum (Art. 712g, 647c ff. ZGB) und dem Reglement der Gemeinschaft. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de - Förderung: https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/schweiz Weitere Erläuterungen: https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/mietwohnung