# Treppenlift in der Schweiz: IV, AHV, EL und Kantone

Quelle: https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/schweiz

In der Schweiz entscheidet vor allem das Alter, wer einen Treppenlift mitfinanziert: Vor dem AHV-Referenzalter ist die Invalidenversicherung zuständig, danach helfen Ergänzungsleistungen, Pro Senectute und der Steuerabzug. Hier lesen Sie die Voraussetzungen, die Anlaufstellen in den Kantonen und was in Mietwohnung und Stockwerkeigentum gilt.

Zuletzt aktualisiert: 19. Oktober 2026.

Für einen **Treppenlift in der Schweiz** ist zuerst die Invalidenversicherung zuständig: Sie gibt Hebebühnen, Treppenlifte und Rampen leihweise ab, wenn Sie ohne einen solchen Behelf Ihren Aufenthaltsort nicht verlassen können und nicht im Heim leben. Den Anspruch melden Sie bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons an, bevor Sie etwas bestellen.

Entsteht der Bedarf erst im AHV-Alter, hilft die AHV in der Regel nicht, denn ihre Hilfsmittelliste enthält keinen Treppenlift. Dann kommen Ergänzungsleistungen nach den Regeln Ihres Kantons, Beiträge von Pro Senectute ohne Rechtsanspruch und der Steuerabzug für behinderungsbedingte Kosten in Frage.

Eigene Programme der Kantone sind selten; gefunden haben wir zwei, im Tessin und in der Waadt. Klären Sie Finanzierung und Zustimmungen schriftlich, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

## Wer bezahlt in der Schweiz einen Treppenlift?

Je nach Lage die Invalidenversicherung, im AHV-Alter Ergänzungsleistungen, Pro Senectute oder Pro Infirmis, einzelne Kantone und über den Steuerabzug indirekt der Staat; einen allgemeinen Zuschuss für alle gibt es nicht.

Die Reihenfolge ist wichtig: Die Ergänzungsleistungen vergüten nur, was nicht schon eine Versicherung wie die IV bezahlt, und Pro Senectute sowie Pro Infirmis springen ein, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob die IV zuständig ist. Die Abschnitte unten erklären jeden Weg einzeln, die Übersicht der Kantone finden Sie auf den [Regionenseiten](https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/regionen).

Finanzierungswege für einen Treppenlift in der Schweiz

| Weg | Für wen | Wichtigste Bedingung | Leistung | Quelle |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Invalidenversicherung (HVI-Anhang Ziff. 14.05) | Versicherte, deren Bedarf vor dem AHV-Referenzalter entsteht | Ohne Lift den Aufenthaltsort nicht verlassen können; kein Heimaufenthalt; Anmeldung bei der IV-Stelle | Leihweise Abgabe des Lifts | [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 4.03 Hilfsmittel der IV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/4.03.d) |
| AHV | Personen im AHV-Referenzalter oder mit vorbezogener ganzer Altersrente | Treppenlift steht nicht auf der Hilfsmittelliste der AHV; früher von der IV zugesprochene Hilfsmittel bleiben | Besitzstand für bisherige IV-Leistungen | [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 3.02 Hilfsmittel der AHV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/3.02.d) |
| Ergänzungsleistungen | Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV oder IV | Kosten, die keine Versicherung deckt; der Kanton bestimmt, welche Hilfsmittel vergütet werden | Vergütung im Rahmen der kantonalen Regeln und Höchstbeträge | [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Stand 1. Januar 2025)](https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d) |
| Steuerabzug (Art. 33 Abs. 1 Bst. hbis DBG) | Steuerpflichtige mit Behinderung oder unterstützte Angehörige | Selbst getragene, behinderungsbedingte Kosten | Abzug ohne Selbstbehalt bei der direkten Bundessteuer | [ESTV: Kreisschreiben Nr. 11a vom 26. Mai 2026, gilt ab Steuerperiode 2027](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/zmpC2043uHr7/1-011a-D-2026-de.pdf) |
| Pro Senectute | Personen im AHV-Alter | Kein Anspruch gegenüber AHV oder EL | Beiträge oder Leihgeräte, ohne Rechtsanspruch | [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 3.02 Hilfsmittel der AHV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/3.02.d) |
| Pro Infirmis | Menschen mit Behinderung | Kein Anspruch auf Hilfsmittel der IV | Leihgeräte oder Kostenbeiträge, ohne Rechtsanspruch | [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 4.03 Hilfsmittel der IV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/4.03.d) |
| Kantone | Je nach Wohnkanton | Eigene Programme gefunden im Tessin und in der Waadt | Je nach Programm | [DocPauli: Treppenlift nach Regionen](https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/regionen) |

Zusammenfassung amtlicher Merkblätter, Stand 19.10.2026. Massgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Entscheide der zuständigen Stellen.

Quellen: [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 4.03 Hilfsmittel der IV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/4.03.d); [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 3.02 Hilfsmittel der AHV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/3.02.d); [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Stand 1. Januar 2025)](https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d)

## Wann übernimmt die IV einen Treppenlift?

Die IV gibt Hebebühnen, Treppenlifte und Rampen ab, wenn Sie ohne einen solchen Behelf Ihren Aufenthaltsort nicht verlassen können; bei einem Aufenthalt im Heim besteht kein Anspruch, und die Abgabe erfolgt leihweise (HVI-Anhang Ziff. 14.05).

Grundlage ist die Liste im Anhang der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI). Ziffer 14.05 umfasst Hebebühnen, Treppenlifte und Rampen sowie die Beseitigung oder Änderung baulicher Hindernisse im und um den Wohn-, Arbeits-, Ausbildungs- und Schulungsbereich. Laut Merkblatt 4.03 gibt die IV Hilfsmittel für den Alltag in einfacher, zweckmässiger und wirtschaftlicher Ausführung ab. Die IV-Stelle kann deshalb auch prüfen, ob eine einfachere Lösung genügt, etwa eine Rampe oder eine Treppensteighilfe.

Abgabe: Wenn möglich beschafft die IV Hilfsmittel aus ihren eigenen Depots; andernfalls kann sie den Kauf eines neuen Hilfsmittels bewilligen. Kostspielige Hilfsmittel gibt sie in der Regel leihweise ab, und nur in besonderen Fällen leistet sie Beiträge an Hilfsmittel, die Sie selbst angeschafft oder gemietet haben. Bestellen Sie deshalb nichts, bevor die IV-Stelle entschieden hat. Für einen Lift, den Sie von der IV erhalten, gilt eine Sorgfaltspflicht; wer sie verletzt, muss eine angemessene Entschädigung leisten.

Anmeldung: Beim ersten Mal reichen Sie das Formular 001.002, Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel, bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons ein. Das Formular gibt es bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und auf ahv-iv.ch. Entscheidend ist das Alter, in dem der Bedarf entsteht: Pro Infirmis beschreibt, dass die IV Hilfsmittel finanziert, wenn die Person das AHV-Alter beim Entstehen des Bedarfs noch nicht erreicht hatte.

Quellen: [HVI, SR 831.232.51, Anhang Ziff. 14.05 (fedlex)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/2664_2664_2664/de); [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 4.03 Hilfsmittel der IV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/4.03.d); [Informationsstelle AHV/IV: Hilfsmittel der IV](https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Invalidenversicherung-IV/Hilfsmittel); [Pro Infirmis, Rechtsratgeber: Hilfsmittel und bauliche Anpassungen](https://www.proinfirmis.ch/rechtsratgeber/wohnen/hilfsmittel-und-bauliche-anpassungen.html)

## Was gilt, wenn Sie bereits im AHV-Alter sind?

Die AHV hat eine eigene, kürzere Hilfsmittelliste ohne Treppenlift; wer schon vorher einen Treppenlift von der IV erhalten hat, behält diese Leistung im gleichen Umfang, solange die Voraussetzungen der IV erfüllt bleiben.

Laut Merkblatt 3.02 übernimmt die AHV unabhängig von Einkommen und Vermögen Beiträge an bestimmte Hilfsmittel, etwa Perücken, orthopädische Schuhe, Hörgeräte, Lupenbrillen und Rollstühle ohne Motor. Ein Treppenlift gehört nicht dazu. Den Anspruch auf Hilfsmittel der AHV melden Sie mit dem Formular 009.001 bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons an.

Die Besitzstandsgarantie schützt Menschen, die vor dem AHV-Referenzalter oder vor dem Vorbezug einer ganzen Altersrente Hilfsmittel der IV oder einen Kostenbeitrag erhalten haben. Sie bekommen diese Leistungen weiterhin, solange die Voraussetzungen der IV erfüllt sind. Pro Infirmis hält fest, dass Personen, die erst im AHV-Alter auf bauliche Anpassungen angewiesen sind, gegenüber der AHV praktisch keinen Anspruch haben.

Für die meisten älteren Menschen bleiben damit die Ergänzungsleistungen, Pro Senectute, der Steuerabzug und eigene Mittel. Wer zwischen mehreren Lösungen abwägt, findet Hinweise zu [Miete statt Kauf](https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/mieten) und zu [gebrauchten Liften](https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/gebraucht) in eigenen Ratgebern.

Quellen: [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 3.02 Hilfsmittel der AHV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/3.02.d); [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 4.03 Hilfsmittel der IV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/4.03.d); [Pro Infirmis, Rechtsratgeber: Hilfsmittel und bauliche Anpassungen](https://www.proinfirmis.ch/rechtsratgeber/wohnen/hilfsmittel-und-bauliche-anpassungen.html)

## Können Ergänzungsleistungen einen Treppenlift bezahlen?

Möglich ist es: Neben der jährlichen Ergänzungsleistung vergüten die Kantone Krankheits- und Behinderungskosten, darunter Kosten für Hilfsmittel; welche Hilfsmittel das sind, bestimmt der Wohnkanton.

Laut Merkblatt 5.01 werden nur Kosten vergütet, die nicht bereits eine Versicherung deckt, etwa Krankenkasse, Unfallversicherung, Haftpflicht oder IV. Die Kantone erlassen die näheren Bestimmungen. Auch wer keine jährliche Ergänzungsleistung erhält, kann Krankheits- und Behinderungskosten vergütet bekommen, wenn die Ausgaben nur wegen dieser Kosten die Einnahmen übersteigen.

Zusätzlich zur jährlichen Ergänzungsleistung können je Jahr höchstens 25 000 Franken für Alleinstehende, 50 000 Franken für Ehepaare, 10 000 Franken für Vollwaisen und 6 000 Franken für Heimbewohnende vergütet werden; die Kantone dürfen höhere Beträge vorsehen. Die Rückvergütung beantragen Sie innert 15 Monaten seit der Rechnungsstellung, und Hilfsmittel werden nur für das Jahr vergütet, in dem der Kauf stattgefunden hat.

In den kantonalen Regelungen und Merkblättern, die wir für Aargau, Bern, Genf, Luzern, St. Gallen und Zürich gelesen haben, ist ein Treppenlift nicht ausdrücklich aufgeführt. Ob er im Einzelfall vergütet wird, klären Sie deshalb vor dem Kauf schriftlich mit der EL-Stelle Ihres Kantons; Pro Infirmis weist darauf hin, dass die Finanzierung von Hilfsmitteln über die EL vom Wohnkanton abhängt.

Quellen: [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Stand 1. Januar 2025)](https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d); [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 3.02 Hilfsmittel der AHV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/3.02.d); [Pro Infirmis, Rechtsratgeber: Hilfsmittel und bauliche Anpassungen](https://www.proinfirmis.ch/rechtsratgeber/wohnen/hilfsmittel-und-bauliche-anpassungen.html)

## Kann man einen Treppenlift in der Schweiz von den Steuern abziehen?

Ja, bei der direkten Bundessteuer sind behinderungsbedingte Kosten, die Sie selbst tragen, ohne Selbstbehalt abziehbar (Art. 33 Abs. 1 Bst. hbis DBG); die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt den Einbau eines Treppenlifts ausdrücklich als Beispiel.

Nach dem Kreisschreiben Nr. 11 der ESTV können die Kosten eines infolge Behinderung notwendigen Umbaus oder einer behinderungsbedingten Anpassung einer Wohnung oder eines Eigenheims abgezogen werden, zum Beispiel für einen Treppenlift, eine Rollstuhlrampe oder ein WC für Menschen mit Behinderung. Werterhaltende Kosten von Eigentümerinnen und Eigentümern gelten dagegen als ordentlicher Liegenschaftsunterhalt. Das neue Kreisschreiben Nr. 11a vom 26. Mai 2026 behält diese Regel bei und gilt ab der Steuerperiode 2027.

Als Mensch mit Behinderung gilt nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, wem eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung alltägliche Verrichtungen, soziale Kontakte, die Fortbewegung, Aus- und Weiterbildung oder eine Erwerbstätigkeit erschwert oder verunmöglicht. Abziehbar ist nur, was nach den Leistungen von Versicherungen und Institutionen bei Ihnen bleibt. Krankheitskosten ohne Behinderungsbezug sind dagegen nur abziehbar, soweit sie 5 Prozent der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte übersteigen.

Belegen Sie die Kosten mit Rechnungen, Zahlungsnachweisen und Verfügungen der Sozialversicherungen; ein ärztlicher Fragebogen der ESTV kann der Steuererklärung beigelegt werden. Für die Staats- und Gemeindesteuern gelten die Regeln Ihres Kantons; fragen Sie im Zweifel die kantonale Steuerverwaltung.

Quellen: [ESTV: Kreisschreiben Nr. 11 vom 31. August 2005, behinderungsbedingte Kosten](https://www.estv2.admin.ch/dvs/kreisschreiben/dbst-ks-2005-1-011-d-de.pdf); [ESTV: Kreisschreiben Nr. 11a vom 26. Mai 2026, gilt ab Steuerperiode 2027](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/zmpC2043uHr7/1-011a-D-2026-de.pdf); [ESTV: Aktualisiertes Kreisschreiben zum Abzug behinderungsbedingter Kosten (26. Mai 2026)](https://www.estv.admin.ch/de/newnsb/QNT8_qRHFI1zvnRRDwnbK)

## Helfen Pro Senectute und Pro Infirmis bei einem Treppenlift?

Im Einzelfall ja, aber ohne Rechtsanspruch: Pro Infirmis kann helfen, wenn kein Anspruch auf Hilfsmittel der IV besteht, Pro Senectute im AHV-Alter, wenn weder AHV noch Ergänzungsleistungen zahlen.

Pro Infirmis kann laut Merkblatt 4.03 Hilfsmittel leihweise abgeben oder Kostenbeiträge an die Anschaffung gewähren. Pro Senectute gewährt laut Merkblatt 3.02 ergänzende Beiträge oder gibt selbst Hilfsmittel leihweise ab, wenn Sie das Referenzalter erreicht haben oder eine ganze Altersrente vorbeziehen und keinen Anspruch gegenüber AHV oder EL haben.

Die Individuelle Finanzhilfe von Pro Senectute unterstützt nach einer Prüfung Ihrer Situation bei dringend notwendigen Ausgaben, die weder private Mittel noch Sozialversicherungen bezahlen. Sie wird von der AHV finanziert, und Pro Senectute entscheidet im Auftrag des Bundes. Feste Beträge für einen Treppenlift veröffentlichen beide Organisationen nicht.

Beide Organisationen beraten auch zu Finanzierung, Anträgen und Wohnen. Die Adressen der kantonalen Stellen stehen auf unseren [Regionenseiten](https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/regionen), zum Beispiel für [Zürich](https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/regionen/zuerich) oder [Bern](https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/regionen/bern).

Quellen: [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 4.03 Hilfsmittel der IV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/4.03.d); [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 3.02 Hilfsmittel der AHV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/3.02.d); [Pro Senectute: Finanzielle Unterstützung (Individuelle Finanzhilfe)](https://www.prosenectute.ch/de/ratgeber/finanzen/finanzielle-unterstuetzung.html)

## Was gilt in der Mietwohnung und im Stockwerkeigentum?

Als Mieterin oder Mieter dürfen Sie Erneuerungen und Änderungen nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterschaft vornehmen (Art. 260a Abs. 1 OR); im Stockwerkeigentum gelten für bauliche Massnahmen die Regeln des Miteigentums (Art. 712g ZGB).

Hat die Vermieterschaft zugestimmt, kann sie die Wiederherstellung des früheren Zustands nur verlangen, wenn das schriftlich vereinbart wurde (Art. 260a Abs. 2 OR). Weist die Wohnung beim Auszug dank der genehmigten Änderung einen erheblichen Mehrwert auf, können Sie eine entsprechende Entschädigung verlangen (Abs. 3). Halten Sie in der Zustimmung auch fest, wer Wartung, Versicherung und einen späteren Rückbau bezahlt.

Die IV bezahlt Anpassungen in Mietwohnungen laut Pro Infirmis nur, wenn eine gewisse Stabilität des Mietverhältnisses gegeben ist; die Kosten einer Wiederherstellung kann sie übernehmen, wenn diese bei der Anpassung schriftlich vereinbart wurde. Klären Sie das deshalb vor der Anmeldung mit der Vermieterschaft.

Im Stockwerkeigentum richtet sich die Zuständigkeit für Verwaltungshandlungen und bauliche Massnahmen nach den Bestimmungen über das Miteigentum. Nützliche bauliche Massnahmen, die den Wert oder die Gebrauchsfähigkeit verbessern, brauchen die Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Sache vertritt (Art. 647d ZGB); Arbeiten, die nur der Verschönerung oder der Bequemlichkeit dienen, grundsätzlich die Zustimmung aller (Art. 647e ZGB). Wie ein Treppenlift im gemeinsamen Treppenhaus einzuordnen ist, hängt vom Einzelfall und vom Reglement ab.

Quellen: [Art. 260a OR, Erneuerungen und Änderungen durch den Mieter (fedlex)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_260_a); [Pro Infirmis, Rechtsratgeber: Wohnungsmiete](https://www.proinfirmis.ch/rechtsratgeber/wohnen/wohnungsmiete.html); [Pro Infirmis, Rechtsratgeber: Hilfsmittel und bauliche Anpassungen](https://www.proinfirmis.ch/rechtsratgeber/wohnen/hilfsmittel-und-bauliche-anpassungen.html); [Art. 712g ZGB, Stockwerkeigentum: Verwaltung und bauliche Massnahmen (fedlex)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_712_g); [Art. 647c bis 647e ZGB, bauliche Massnahmen im Miteigentum (fedlex)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_647_d)

## Gibt es Förderung vom Kanton, und wer hilft in der Romandie und im Tessin?

Kantonale Programme sind selten: Das Tessin unterstützt Spezialgeräte wie Treppenlifte bei Bezug einer Hilflosenentschädigung, die Waadt zahlt seit Juli 2026 einen Beitrag an Wohnungsanpassungen für Rentnerinnen und Rentner; in den übrigen Kantonen ist die IV-Stelle die erste Anlaufstelle.

Tessin: Der Kanton gewährt einen Beitrag für den Kauf und Einbau von Spezialgeräten wie Treppenliften (montascale) und Aufzügen sowie für bauliche Anpassungen. Voraussetzung sind unter anderem eine Hilflosenentschädigung oder ein entsprechender Antrag, mindestens drei Jahre Wohnsitz im Tessin und eine Prüfung der finanziellen Lage; der Beitrag wird derzeit für Ausgaben über 3 000 Franken gewährt und ist auf 40 000 Franken begrenzt. Er ist nachrangig gegenüber anderen Leistungen.

Waadt: Die kantonale Finanzhilfe für Wohnungsanpassungen (ALO) beträgt 3 000 Franken pro Person, für Paare bis 6 000 Franken. Sie richtet sich an Personen mit AHV- oder ausländischer Altersrente, die im Kanton zur Miete oder im Eigentum wohnen, und verlangt einen Bericht einer Ergotherapeutin oder eines Ergotherapeuten sowie bei Miete die schriftliche Zustimmung der Eigentümerschaft. Treppenlifte nennt der Kanton nicht als Beispiel; Arbeiten vor dem Entscheid werden nicht bezahlt.

Sprache: In der Romandie heisst der Treppenlift monte-escalier, im Tessin montascale. Die IV-Stellen heissen dort zum Beispiel Office cantonal des assurances sociales (Genf), Office de l'assurance-invalidité pour le canton de Vaud oder Istituto delle assicurazioni sociali (Tessin). Die Adressen aller 26 IV-Stellen stehen im Verzeichnis der Informationsstelle AHV/IV und auf unseren Seiten zu [Genf](https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/regionen/genf), [Waadt](https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/regionen/waadt) und [Tessin](https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/regionen/tessin).

Quellen: [Repubblica e Cantone Ticino: Contributo per soluzioni individuali d'abitazione](https://www4.ti.ch/dss/dasf/temi/anziani/aiuti-economici-diretti/contributo-destinato-allorganizzazione-di-soluzioni-individuali-dabitazione/determinazione-del-diritto-e-calcolo-del-contributo); [Canton de Vaud: Aide financière à l'adaptation du logement (ALO)](https://www.vd.ch/sante-soins-et-handicap/vivre-a-domicile/alo); [Canton de Vaud: Medienmitteilung vom 8. Juni 2026 zur ALO](https://www.vd.ch/actualites/actualite/news/26359-une-nouvelle-aide-financiere-pour-adapter-les-logements-des-seniors); [Informationsstelle AHV/IV: Verzeichnis der IV-Stellen](https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/IV-Stellen); [Centre d'information AVS/AI: Offices AI](https://www.ahv-iv.ch/fr/Contacts/Offices-AI)

## Welche Normen und Planungshilfen sind in der Schweiz wichtig?

Für hindernisfreies Bauen gilt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»; sie betrifft Projektierung und Ausführung von öffentlich zugänglichen Bauten, Wohnbauten und Bauten mit Arbeitsplätzen.

Die Norm beschreibt, wie Gebäude ohne Hindernisse geplant werden, sie ersetzt aber nicht die Prüfung Ihres Treppenhauses. Für den Treppenlift selbst fragen Sie den Anbieter, nach welcher Norm das Gerät gebaut und geprüft ist, und lassen sich Konformitätserklärung, Wartungsplan und Notbedienung erklären. Ob ein Lift im Freien oder an der Fassade eine Baubewilligung braucht, klären Sie bei der Gemeinde.

Eine ausführliche Planungshilfe ist der Ratgeber Wohnungsanpassungen der Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur. Er behandelt rechtliche Fragen, Finanzierung, Beteiligte sowie Anforderungen an Treppen, Türen und Bedienelemente. Welche Bauart bei welcher Treppe passt, erklärt unser Ratgeber zu [Treppenlift-Arten](https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/arten); für Treppen im Freien gibt es den Ratgeber [Treppenlift außen](https://docpauli.com/ratgeber/treppenlift/aussen).

Quellen: [Hindernisfreie Architektur, Schweizer Fachstelle: Fachinformationen zur Norm SIA 500](https://hindernisfreie-architektur.ch/fachinformationen/); [Hindernisfreie Architektur: Ratgeber Wohnungsanpassungen](https://hindernisfreie-architektur.ch/publikation/ratgeber-wohnungsanpassungen/)

## Was sollten Sie vor dem Vertrag geklärt haben?

Bevor Sie unterschreiben, sollten Zuständigkeit, schriftliche Zusagen, Zustimmungen und die Folgekosten geklärt sein; diese Liste hilft beim Gespräch mit IV-Stelle, EL-Stelle und Anbieter.

- [ ] Ist der Bedarf vor oder nach dem AHV-Referenzalter entstanden, und ist damit die IV oder die AHV zuständig?
- [ ] Anmeldung bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons (Formular 001.002) eingereicht und schriftlichen Entscheid abgewartet
- [ ] Im AHV-Alter: schriftliche Anfrage an die EL-Stelle, ob und in welchem Umfang ein Treppenlift vergütet wird
- [ ] Kantonale Programme geprüft, zum Beispiel im Tessin oder in der Waadt
- [ ] Pro Senectute oder Pro Infirmis angefragt, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht
- [ ] Mietwohnung: schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft, Vereinbarung zu Rückbau und Kosten
- [ ] Stockwerkeigentum: Beschluss der Gemeinschaft nach Reglement und Art. 647c bis 647e ZGB
- [ ] Mindestens zwei schriftliche Angebote mit Montage, Wartung, Notbedienung und Garantie
- [ ] Belege für den Steuerabzug aufbewahren: Rechnungen, Zahlungsnachweise, Verfügungen

Quellen: [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 4.03 Hilfsmittel der IV (Stand 1. Januar 2024)](https://www.ahv-iv.ch/p/4.03.d); [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Stand 1. Januar 2025)](https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d); [Art. 260a OR, Erneuerungen und Änderungen durch den Mieter (fedlex)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_260_a); [Art. 712g ZGB, Stockwerkeigentum: Verwaltung und bauliche Massnahmen (fedlex)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_712_g); [ESTV: Kreisschreiben Nr. 11a vom 26. Mai 2026, gilt ab Steuerperiode 2027](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/zmpC2043uHr7/1-011a-D-2026-de.pdf)

## So gehen Sie in der Schweiz vor

Die Reihenfolge folgt der Zuständigkeit: zuerst die Versicherung, dann die bedarfsabhängigen Leistungen, dann Organisationen und Steuer.

1. **Zuständigkeit klären** Prüfen Sie, ob der Bedarf vor dem AHV-Referenzalter entstanden ist. Dann ist die IV zuständig, sonst die AHV mit ihrer kürzeren Liste.
2. **Bei der IV-Stelle anmelden** Reichen Sie das Formular 001.002 bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons ein und bestellen Sie nichts, bevor der Entscheid vorliegt.
3. **Wohnsituation absichern** Holen Sie die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft oder den Beschluss der Stockwerkeigentümer ein und regeln Sie Rückbau und Kosten.
4. **Ergänzungsleistungen und Kanton anfragen** Fragen Sie im AHV-Alter die EL-Stelle schriftlich an und prüfen Sie kantonale Programme, zum Beispiel im Tessin oder in der Waadt.
5. **Organisationen einbeziehen** Wenn kein Anspruch besteht, wenden Sie sich an Pro Senectute oder Pro Infirmis in Ihrem Kanton.
6. **Angebote vergleichen und Belege sammeln** Holen Sie mehrere Angebote ein, unterschreiben Sie erst nach den Zusagen und bewahren Sie Rechnungen für den Steuerabzug auf.

## Weitere häufige Fragen

### Bezahlt die Invalidenversicherung einen Treppenlift?

Ja, wenn Sie ohne einen solchen Behelf Ihren Aufenthaltsort nicht verlassen können und nicht im Heim leben. Die IV gibt Treppenlifte, Hebebühnen und Rampen nach Ziffer 14.05 des HVI-Anhangs leihweise ab. Der Bedarf muss entstanden sein, bevor Sie das AHV-Referenzalter erreicht haben; melden Sie ihn bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons an.

### Gehört mir der Treppenlift, den die IV abgibt?

In der Regel nicht. Kostspielige Hilfsmittel und ausdrücklich Hebebühnen, Treppenlifte und Rampen gibt die IV leihweise ab. Sie müssen das Gerät sorgfältig verwenden; wer die Sorgfaltspflicht verletzt, muss eine angemessene Entschädigung leisten. Fragen Sie die IV-Stelle, was bei einem Umzug oder wenn der Lift nicht mehr gebraucht wird, mit dem Gerät geschieht.

### Zahlt die AHV einer Rentnerin oder einem Rentner einen Treppenlift?

Die Hilfsmittelliste der AHV enthält keinen Treppenlift. Haben Sie den Lift aber schon vor dem AHV-Referenzalter von der IV erhalten, behalten Sie diese Leistung im gleichen Umfang, solange die Voraussetzungen der IV erfüllt sind. Entsteht der Bedarf erst im AHV-Alter, kommen Ergänzungsleistungen, Pro Senectute und der Steuerabzug in Frage.

### Mit welchem Formular melde ich einen Treppenlift bei der IV an?

Beim ersten Antrag mit dem Formular 001.002, Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel. Sie reichen es bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons ein; erhältlich ist es bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen sowie auf ahv-iv.ch. Für Hilfsmittel der AHV gibt es das Formular 009.001.

### Übernehmen die Ergänzungsleistungen die Kosten eines Treppenlifts?

Das hängt vom Kanton ab. Die EL vergüten Krankheits- und Behinderungskosten, darunter Hilfsmittel, soweit keine Versicherung zahlt; welche Hilfsmittel vergütet werden, legt der Wohnkanton fest. In den von uns gelesenen kantonalen Listen ist ein Treppenlift nicht ausdrücklich genannt. Fragen Sie die EL-Stelle deshalb vor dem Kauf schriftlich an.

### Wie viel Selbstbehalt gilt beim Steuerabzug für einen Treppenlift in der Schweiz?

Bei der direkten Bundessteuer keinen, wenn die Kosten behinderungsbedingt sind: Für behinderungsbedingte Kosten nach Art. 33 Abs. 1 Bst. hbis DBG ist kein Selbstbehalt zu berücksichtigen. Abziehbar ist nur, was Sie nach Leistungen von Versicherungen und Institutionen selbst tragen. Für die Kantons- und Gemeindesteuern gelten die Regeln Ihres Kantons.

### Brauche ich als Mieterin oder Mieter in der Schweiz eine schriftliche Zustimmung für einen Treppenlift?

Ja. Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterschaft erlaubt (Art. 260a Abs. 1 OR). Eine Pflicht zur Wiederherstellung beim Auszug besteht nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Regeln Sie in derselben Vereinbarung auch Wartung, Versicherung und die Kosten eines späteren Rückbaus.

### Wer entscheidet im Stockwerkeigentum über einen Treppenlift im Treppenhaus?

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft. Für bauliche Massnahmen gelten nach Art. 712g ZGB die Regeln des Miteigentums: Nützliche Massnahmen brauchen die Mehrheit aller Eigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Sache vertritt, reine Bequemlichkeitsmassnahmen grundsätzlich alle Stimmen. Lesen Sie auch das Reglement Ihrer Gemeinschaft und lassen Sie sich im Zweifel beraten.

### Gibt Pro Senectute Geld für einen Treppenlift?

Möglich, aber ohne Rechtsanspruch. Pro Senectute gewährt im AHV-Alter ergänzende Beiträge oder leiht Hilfsmittel aus, wenn weder AHV noch Ergänzungsleistungen zahlen. Die Individuelle Finanzhilfe hilft nach einer Prüfung bei dringend notwendigen Ausgaben. Wenden Sie sich an die Pro-Senectute-Organisation Ihres Kantons; feste Beträge sind nicht veröffentlicht.

### Wie heisst der Treppenlift in der Romandie und im Tessin?

Auf Französisch monte-escalier, auf Italienisch montascale. Die IV-Stelle heisst in der Romandie häufig Office AI, in Genf ist es das Office cantonal des assurances sociales, im Tessin das Istituto delle assicurazioni sociali. Die Voraussetzungen der IV sind in allen Sprachregionen dieselben, weil sie im Bundesrecht stehen.

### Welche Kantone haben eigene Beiträge für Treppenlifte oder Wohnungsanpassungen?

Gefunden haben wir zwei Programme: Das Tessin unterstützt Spezialgeräte wie Treppenlifte bei Bezug einer Hilflosenentschädigung mit höchstens 40 000 Franken, die Waadt zahlt seit Juli 2026 bis 3 000 Franken pro Person für Wohnungsanpassungen von Rentnerinnen und Rentnern. Die Liste ist nicht vollständig; fragen Sie zusätzlich Ihre IV-Stelle und Gemeinde.

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