Heilpraktiker in Hagen

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker üben Heilkunde mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz aus, oft mit naturheilkundlichen Verfahren. Sie sind keine Ärztinnen oder Ärzte und dürfen keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel verordnen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel nicht.