Arbeitsunfähigkeit
Krankschreibung per Videosprechstunde
Wer krank ist, muss nicht immer ins Wartezimmer. Nach einem echten Gespräch per Video kann eine Ärztin oder ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellen, wenn die Erkrankung das nicht ausschließt. So regelt es die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Ob und wie lange Sie krankgeschrieben werden, entscheidet allein die Ärztin oder der Arzt.
Nur nach ärztlichem Ermessen, nie ohne Gespräch. Gesetzlich versichert? Lesen Sie zuerst was DocPauli heute unterstützt. Im Notfall 112.

Was per Video möglich ist
- Eine Krankschreibung nach einem Gespräch per Video, in dem die Ärztin oder der Arzt Sie sieht, befragt und Ihre Beschwerden beurteilt.
- Erstmals in der Regel bis zu drei Kalendertage, wenn die Praxis Sie nicht aus einer früheren Behandlung vor Ort kennt.
- Erstmals bis zu sieben Kalendertage, wenn Sie der Praxis oder ihrer Berufsausübungsgemeinschaft aus einer früheren Behandlung vor Ort bekannt sind.
- Eine Verlängerung per Video, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung zuvor bei einer Untersuchung vor Ort festgestellt wurde.
Was nicht möglich ist
- Keine Krankschreibung ohne ärztliche Untersuchung, also nicht allein per Fragebogen, Chat oder Klick.
- Kein Anspruch auf eine Krankschreibung per Video. Ist eine sichere Beurteilung per Video nicht möglich, verweist die Ärztin oder der Arzt Sie an eine Untersuchung vor Ort.
- Keine Verlängerung per Video, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit bisher nur per Video oder Telefon festgestellt wurde.
- Keine beliebige Rückdatierung. Ein Beginn vor dem Tag des Arztkontakts ist nur ausnahmsweise, nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel höchstens drei Tage zurück zulässig.
- Keine Krankschreibung statt Notfallhilfe: Bei Warnzeichen rufen Sie 112.
So läuft es ab
- 1Praxis mit Videosprechstunde wählenAm besten Ihre eigene Hausarztpraxis: Kennt die Praxis Sie aus einer Behandlung vor Ort, ist eine längere erstmalige Krankschreibung möglich.
- 2Termin buchen und Vorab-Check ausfüllenSie beschreiben Ihre Beschwerden, seit wann Sie nicht arbeiten können und welche Medikamente Sie nehmen. Die Angaben bereiten das Gespräch vor; DocPauli wertet sie nicht aus.
- 3Gespräch per VideoHalten Sie Ihre Gesundheitskarte bereit, die Praxis muss Sie identifizieren. Vorab klärt die Praxis Sie darüber auf, dass die Untersuchung per Video eingeschränkt ist. Dann entscheidet die Ärztin oder der Arzt, ob eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden kann.
- 4BescheinigungGesetzlich Versicherte: Die Praxis übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an Ihre Krankenkasse. Privat Versicherte erhalten eine Bescheinigung auf Papier.
- 5Arbeitgeber informierenMelden Sie sich wie gewohnt sofort bei Ihrem Arbeitgeber krank und nennen Sie die voraussichtliche Dauer. Bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab.
Elektronische Krankschreibung (eAU)
Die eAU erstellt, signiert und versendet Ihre Praxis mit ihrem eigenen Praxisverwaltungssystem über die Telematikinfrastruktur an Ihre Krankenkasse. Sie selbst erhalten weiterhin einen Ausdruck für Ihre Unterlagen; nach einer Videosprechstunde kann die Praxis ihn per Post schicken, und liegt die eAU in Ihrer elektronischen Patientenakte, ersetzt das den Ausdruck. Fällt die Technik aus, gilt ein Ersatzverfahren auf Papier. Für privat Versicherte und für Bescheinigungen bei Erkrankung eines Kindes gilt weiter der Papiervordruck.
Was DocPauli heute unterstützt
DocPauli stellt die Terminbuchung, den Vorab-Check und die verschlüsselte Videosprechstunde bereit. DocPauli ist selbst nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden: Die eAU kommt immer aus dem Praxisverwaltungssystem Ihrer Praxis. Gesetzlich Versicherte können per Video nur in einer Videosprechstunde nach den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung krankgeschrieben werden, die über einen zertifizierten Videodienst läuft. Die Zertifizierung von DocPauli nach Anlage 31b des Bundesmantelvertrags-Ärzte steht noch aus. Bis dahin richtet sich die Krankschreibung per Video über DocPauli an privat Versicherte und Selbstzahler; gesetzlich Versicherte wenden sich an ihre Praxis oder buchen dort einen Termin vor Ort.
Kosten
- Gesetzlich versichert
- Videosprechstunde und Krankschreibung sind Kassenleistungen, wenn eine Vertragsarztpraxis die Videosprechstunde über einen zertifizierten Videodienst anbietet. Dann rechnet die Praxis mit Ihrer Krankenkasse ab, und Sie bezahlen nichts.
- Privat versichert
- Die Praxis rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Ihnen ab: die Beratung und, als eigene Gebührennummer, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ihre Versicherung oder Beihilfe erstattet nach Ihrem Tarif.
- Selbstzahler
- Auch hier gilt die GOÄ. Die Praxis nennt Ihnen die voraussichtlichen Kosten vor dem Gespräch.
- DocPauli
- Suche, Buchung und Konto sind für Sie kostenlos. DocPauli verdient nicht an Krankschreibungen; Praxen zahlen einen festen Monatsbeitrag.
Gut vorbereitet
- Gesundheitskarte oder Versicherungsnachweis bereithalten.
- Ruhiger, gut beleuchteter Ort, Kamera und Mikrofon freigeben.
- Notieren Sie, seit wann Sie Beschwerden haben und seit wann Sie nicht arbeiten können.
- Halten Sie eine Liste Ihrer Medikamente und, wenn vorhanden, Messwerte wie Fieber bereit.
Mehr zum Gespräch selbst lesen Sie unter Videosprechstunde.
Häufige Fragen
Darf ich mich per Videosprechstunde krankschreiben lassen?
Ja, wenn die Erkrankung eine Beurteilung per Video nicht ausschließt. Nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann die Arbeitsunfähigkeit auch in einer Videosprechstunde festgestellt werden. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Wie lange kann ich per Video krankgeschrieben werden?
Erstmals in der Regel bis zu drei Kalendertage, wenn die Praxis Sie nicht aus einer früheren Behandlung vor Ort kennt, und bis zu sieben Kalendertage, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Eine Verlängerung per Video ist nur möglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung zuvor bei einer Untersuchung vor Ort festgestellt wurde.
Bekomme ich eine Krankschreibung allein mit einem Online-Fragebogen?
Nein. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie verlangt eine ärztliche Untersuchung, vor Ort, per Video oder in engen Grenzen per Telefon. Gerichte haben Krankschreibungen allein per Online-Fragebogen ohne Arztkontakt beanstandet. Der Vorab-Check bei DocPauli bereitet das Gespräch nur vor.
Wie bekommt mein Arbeitgeber die Krankschreibung?
Bei gesetzlich Versicherten sendet die Praxis die eAU an Ihre Krankenkasse, und Ihr Arbeitgeber ruft sie dort ab. Sie müssen Ihren Arbeitgeber trotzdem sofort informieren, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange voraussichtlich. Privat Versicherte geben die Papierbescheinigung selbst weiter.
Kann die Krankschreibung rückwirkend gelten?
Nur ausnahmsweise und nach gewissenhafter Prüfung, in der Regel höchstens drei Tage vor dem Tag des Arztkontakts. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
Was kostet eine Krankschreibung per Video?
Für gesetzlich Versicherte nichts, wenn eine Vertragsarztpraxis die Videosprechstunde über einen zertifizierten Videodienst anbietet. Privat Versicherte und Selbstzahler erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte. DocPauli selbst ist für Patientinnen und Patienten kostenlos.
Geht auch eine Krankschreibung per Telefon?
Nur in engen Grenzen: Ist eine Videosprechstunde nicht möglich, erlaubt die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie eine Krankschreibung nach telefonischer Befragung bei Erkrankungen ohne schwere Symptome, erstmals für bis zu fünf Kalendertage und nur, wenn die Praxis Sie aus einer früheren Behandlung vor Ort kennt.
Mein Kind ist krank. Geht die Bescheinigung für das Kinderkrankengeld auch per Video?
Unter ähnlichen Voraussetzungen ja, in der Regel für Kinder, die die Praxis kennt. Die Bescheinigung wird weiter auf Papier ausgestellt; die Praxis kann sie Ihnen zuschicken. Ob das möglich ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
Rechtsgrundlagen
- G-BA: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, § 4 Abs. 5 und 5a, § 5
- KBV: Praxisinfo elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- KBV: Videosprechstunde
- KBV: Anlage 31b BMV-Ä (Videosprechstunde)
- Entgeltfortzahlungsgesetz § 5
Allgemeine Information, Stand 17. Oktober 2026. Sie ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung.
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