Selbstzahlerleistungen

Gesundheitsleistungen mit Preisangabe vor der Buchung.

Manche Leistungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht: Check-ups über das Kassenprogramm hinaus, Reiseimpfungen, sportmedizinische Untersuchungen oder ästhetische Behandlungen. Hier finden Sie geprüfte Praxen, die solche Leistungen anbieten, mit Preisangabe vor der Buchung.

Themen

So zeigt DocPauli Selbstzahlerleistungen

  1. 01

    Preis vor der Buchung

    Jedes Angebot zeigt einen Ab-Preis oder eine Spanne. Ärztliche Leistungen werden nach der GOÄ berechnet; den genauen Betrag erfahren Sie vor der Behandlung in Textform.

  2. 02

    Vor der Veröffentlichung geprüft

    DocPauli prüft jedes Angebot auf sachliche Darstellung: keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel, keine Vorher-Nachher-Bilder, keine Erfolgsversprechen.

  3. 03

    Klar, wer behandelt

    Bei jedem Angebot steht, ob eine Ärztin, ein Arzt, eine Heilpraktikerin oder eine andere Fachkraft die Leistung erbringt.

Häufige Fragen zu Kosten und Kasse

Allgemeine Informationen. Was für Sie gilt, besprechen Sie mit Ihrer Praxis und Ihrer Krankenversicherung.

Was kostet eine Selbstzahlerleistung?

Jede Praxis nennt ihren Preis als Ab-Preis oder als Spanne. Ärztinnen und Ärzte berechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Der Betrag ergibt sich aus den einzelnen Gebührenziffern und einem Steigerungssatz, der sich nach Schwierigkeit und Zeitaufwand richtet. Deshalb steht bei ärztlichen Leistungen kein Festpreis. Vor der Behandlung erhalten Sie die voraussichtlichen Kosten in Textform.

Zahlt meine Krankenkasse etwas dazu?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Selbstzahlerleistungen in der Regel nicht. Manche Kassen erstatten einzelne Leistungen freiwillig als Satzungsleistung, zum Beispiel Reiseimpfungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfe erstatten je nach Tarif. Fragen Sie am besten vor dem Termin nach und heben Sie die Rechnung auf.

Was ist die GOÄ?

Die Gebührenordnung für Ärzte ist eine Verordnung des Bundes. Sie legt für jede ärztliche Leistung eine Punktzahl fest; aus Punktzahl, Punktwert und Steigerungssatz ergibt sich der Preis. Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, darf eine Praxis nur berechnen, wenn Sie sie ausdrücklich wünschen (§ 1 Abs. 2 GOÄ).

Muss ich vor der Behandlung etwas unterschreiben?

Die Praxis muss Sie vorher in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). Gesetzlich Versicherte schließen vor einer Selbstzahlerleistung eine schriftliche Vereinbarung mit der Praxis. Sie dürfen sich Bedenkzeit nehmen; die Buchung eines Beratungstermins verpflichtet Sie zu keiner Behandlung.

Ärztin, Arzt oder Heilpraktiker: Wo ist der Unterschied?

Ärztinnen und Ärzte haben Medizin studiert und sind approbiert. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben eine behördliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, aber kein Medizinstudium. Bei jedem Angebot steht, wer es erbringt.

Wer prüft die Angebote?

DocPauli prüft jedes Angebot vor der Veröffentlichung darauf, dass es sachlich ist: keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel, keine Vorher-Nachher-Bilder, keine Erfolgsversprechen, ein nachvollziehbarer Preis. Für die medizinische Leistung ist allein die Praxis verantwortlich. DocPauli erhält von der Praxis kein Geld pro Buchung.

Sie bieten Selbstzahlerleistungen an?

Tragen Sie Leistungen in Ihrer Preisliste ein und machen Sie sie öffentlich buchbar. DocPauli prüft jedes Angebot vor der Veröffentlichung, damit es sachlich und rechtssicher bleibt.

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