Für Ärztinnen und Ärzte

Videosprechstunde und Selbstzahlerleistungen neben Ihrer Tätigkeit

In Ihrer Praxis, angestellt in einer Praxis oder mit wenigen Stunden in der Woche. Sie behandeln in eigener Verantwortung, rechnen in eigenem Namen ab und zahlen für die Software einen festen Monatspreis.

  • Keine Gebühr pro Patientin, Patient oder Termin
  • Keine Mindeststunden
  • Video Ende-zu-Ende verschlüsselt
  • Prüfung Ihrer Nachweise vor dem Start

Zahlen mit Quelle

3,2 Mio.
abgerechnete Videosprechstunden 2025 in der vertragsärztlichen Versorgung, 17,9 Prozent mehr als 202415
51,4 %
davon bei Hausärztinnen und Hausärzten16
30,83 €
GOÄ Nr. 3 und Nr. 5 analog zum 2,3fachen Satz, je Videogespräch6
12,7404 ct
Orientierungswert je EBM-Punkt im Jahr 20263
Zur Beispielrechnung

Für wen DocPauli passt

Sieben Ausgangslagen, jeweils mit dem, was rechtlich und praktisch dazugehört.

01 · Sofort-Sprechstunde

Allgemeinmedizin und akute Anliegen

Im Sofort-Pool bietet DocPauli jede Anfrage nacheinander einer bereiten Ärztin oder einem bereiten Arzt an: zuerst wer am längsten keine Anfrage übernommen hat, bei Gleichstand zufällig. Bezahlte Bevorzugung gibt es nicht. Sie schalten „Bereit“ nur ein, wenn Sie tatsächlich sofort behandeln können, und entscheiden in jedem Einzelfall, ob eine Behandlung per Video ärztlich vertretbar ist.161

Für den Sofort-Pool bewerben
  • Hausärztinnen und Hausärzte rechneten 2025 51,4 Prozent aller Videosprechstunden in der vertragsärztlichen Versorgung ab.
  • Krankschreibung per Video nur im Rahmen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: unbekannte Patientinnen und Patienten bis zu 3 Tage, bekannte bis zu 7 Tage.
  • Gesetzlich Versicherte vermittelt der Sofort-Pool erst, wenn der Videodienst von DocPauli nach Anlage 31b BMV-Ä zertifiziert ist. Bis dahin: privat Versicherte und Selbstzahler.

02 · Haut-Check und Ästhetik-Vorabgespräch

Dermatologie

Die Bundesärztekammer nennt die visuelle Untersuchung von Hautveränderungen per Video ausdrücklich als analog nach Nr. 5 GOÄ berechnungsfähig. Für Selbstzahlerleistungen wie ein Ästhetik-Vorabgespräch gilt ebenfalls die GOÄ; einen Pauschalpreis sieht sie nicht vor.81517

Selbstzahlerangebote ansehen
  • Video eignet sich für Verlaufskontrollen, Befundbesprechungen und die Entscheidung, ob ein Termin vor Ort nötig ist.
  • Ehrlich zur Einordnung: In der vertragsärztlichen Versorgung ist die Videosprechstunde in der Dermatologie bisher selten (2025: 16.227 abgerechnete Videosprechstunden bei Hautärztinnen und Hautärzten).
  • Ästhetische Behandlungen ohne Heilzweck sind keine Heilbehandlung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und damit in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Lassen Sie das steuerlich prüfen.

03 · Präventionsberatung

Longevity und Prävention

Präventions- und Gesundheitsberatungen ohne Kassenanspruch bieten Sie als Selbstzahlerleistung an, nach GOÄ und mit sachlicher Information ohne Heilversprechen. DocPauli prüft jedes Angebot vor der Veröffentlichung.810

  • Ausführliche Gespräche ab 10 Minuten: Nr. 3 GOÄ, auch per Video.
  • Laborwerte und Untersuchungen vor Ort bleiben in Ihrer Praxis oder bei einer Partnerpraxis.
  • Werbung bleibt sachlich: keine anpreisenden oder vergleichenden Aussagen (§ 27 Abs. 3 MBO-Ä).

04 · Begleitung über Monate

Ernährungs- und Gewichtsmedizin

Gewichtsmedizin lebt von regelmäßigen Verlaufsgesprächen. Video spart Ihren Patientinnen und Patienten Wege; Messwerte können sie vor dem Termin selbst eintragen oder von Geräten übernehmen.101

  • Erstgespräch und Untersuchung sinnvollerweise vor Ort, Verlaufskontrollen per Video, wenn ärztlich vertretbar.
  • Verordnungen nur nach ärztlicher Prüfung im Einzelfall. DocPauli bewirbt keine Arzneimittel.
  • Abrechnung nach GOÄ oder, bei gesetzlich Versicherten, über Ihre Kassenpraxis.

05 · Zusatzeinkommen, aber mit Praxissitz oder Anstellung

Ärztinnen und Ärzte ohne eigene Praxis

Eine Praxis nur im Internet ist berufsrechtlich nicht vorgesehen. Die Musterberufsordnung stellt seit dem 130. Deutschen Ärztetag 2026 klar, dass ambulante Tätigkeit auch in Form telemedizinischer Leistungen an einen Praxissitz gebunden ist, und das OVG Hamburg hat einen rein digitalen Praxissitz abgelehnt. Es gibt zwei saubere Wege.10111214

  • Anstellung bei einer Praxis oder einem MVZ, die DocPauli nutzen. Die Praxis rechnet ab und zahlt Ihr Gehalt; in einer Kassenpraxis braucht die Anstellung die Genehmigung des Zulassungsausschusses.
  • Eigene Privatpraxis mit festem Praxissitz, auch in Teilzeit: Praxisschild mit Name, Arztbezeichnung und Sprechzeiten, Meldung an die Ärztekammer, Berufshaftpflicht. Sie rechnen nach GOÄ ab. Ob am Praxissitz ausschließlich Videosprechstunden angeboten werden dürfen, ist gerichtlich nicht geklärt; fragen Sie Ihre Landesärztekammer.
  • Gesetzlich Versicherte rechnen Sie nur mit Zulassung, Ermächtigung oder Anstellung in der vertragsärztlichen Versorgung ab.

06 · Stunden, die zu Ihnen passen

Ärztinnen und Ärzte in Elternzeit oder Teilzeit

Sie legen Ihre Zeiten selbst fest und schalten „Bereit“ nur ein, wenn Sie wirklich können. Videosprechstunden aus dem Homeoffice sind auch in der vertragsärztlichen Versorgung möglich, mit Voraussetzungen.122

  • Homeoffice: voll ausgestatteter Telearbeitsplatz in einem geschlossenen Raum, Zugriff auf die Behandlungsdokumentation. Behandlung aus dem Ausland ist nicht gestattet.
  • Während der Elternzeit sind bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit oder Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber braucht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers.
  • Der Weg bleibt derselbe: Anstellung bei einer Praxis oder eigene Privatpraxis mit Praxissitz.

07 · Nebentätigkeit richtig anzeigen

Klinikärztinnen und Klinikärzte

Eine bezahlte Nebentätigkeit müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nach den Tarifverträgen für Ärztinnen und Ärzte rechtzeitig vorher schriftlich anzeigen. Er kann sie untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn sie Ihre Pflichten oder seine berechtigten Interessen beeinträchtigt. An Universitätskliniken und im Beamtenverhältnis gelten oft strengere Genehmigungsregeln.19202110

  • Ambulante Tätigkeit außerhalb des Krankenhauses braucht auch für Klinikärztinnen und Klinikärzte einen Praxissitz oder eine Anstellung bei einer Praxis.
  • Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet; werktäglich gelten 8 Stunden, verlängerbar auf 10 bei Ausgleich.
  • Eine Anstellung bei einer Praxis zählt als zweites Arbeitsverhältnis; eine eigene Privatpraxis ist selbständig und braucht trotzdem die Anzeige bei Ihrem Arbeitgeber.

Was eine Stunde Videosprechstunde bringen kann

Eine Beispielrechnung mit den Werten aus EBM und GOÄ. Jede Zahl hat eine Quelle, jeder Rechenschritt steht daneben.

Abrechnungsweg

Auch Selbstzahlerleistungen berechnen Sie nach der GOÄ. Ein Pauschalpreis ist nicht vorgesehen.

4 h
3

Unsere Annahme: drei Gespräche, also 20 Minuten je Gespräch mit Vorbereitung und Dokumentation. Eine eingehende Beratung nach Nr. 3 GOÄ dauert mindestens 10 Minuten. Passen Sie den Wert an Ihre Arbeitsweise an.

Leistung nach GOÄ

Eingehende Beratung ab 10 Minuten mit Untersuchung im Video (Nr. 3 und Nr. 5 analog). Nr. 1 und 3 sind im Video originär berechnungsfähig, die visuelle Untersuchung analog nach Nr. 5; Nr. 6 bis 8 setzen unmittelbaren Kontakt voraus8.

Steigerungssatz

In der Regel bis 2,3fach, darüber bis 3,5fach nur mit Begründung6. Mehr nur mit schriftlicher Vereinbarung vor der Behandlung7; das rechnen wir hier nicht.

Honorarumsatz pro Monat, Beispielrechnung

1.603,16 €

Gespräche pro Monat
52
DocPauli-Tarif „Praxis“, netto
− 99,00 €
Nach DocPauli-Kosten
1.504,16 €

Keine Gebühr pro Patientin, Patient oder Termin. Der Tarif kostet gleich viel, ob Sie ein Gespräch führen oder hundert.

So rechnen wir

Gespräche pro Monat = Stunden pro Woche × Gespräche pro Stunde × 52 ÷ 12. EBM: Punkte × Orientierungswert 12,7404 Cent3. GOÄ: Punkte × Punktwert 5,82873 Cent × Steigerungssatz, je Position auf den Cent gerundet6.

Rechenweg der Beispielrechnung
Position und Rechnungpro Monat
GOÄ Nr. 352 Gespräche × 150 Punkte × 5,82873 Cent × 2,3 = 20,11 € je Gespräch1.045,72 €
GOÄ Nr. 5 analog52 Gespräche × 80 Punkte × 5,82873 Cent × 2,3 = 10,72 € je Gespräch557,44 €

Beispielrechnung, keine Garantie und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gezeigt ist Honorarumsatz vor Praxiskosten, Versicherung und Steuern. Wie viele Anfragen Sie tatsächlich bekommen, hängt von Nachfrage, Fachgebiet und Ihren Zeiten ab; DocPauli sagt keine Patientenzahl zu. Für gesetzlich Versicherte gelten die Regeln Ihrer KV: Obergrenze von 50 Prozent ausschließlich per Video versorgter Fälle je Praxis, Abschläge, Honorarverteilung. Ob privat Versicherte die volle Rechnung erstattet bekommen, hängt von ihrem Tarif ab.

Videosprechstunden nehmen wieder zu

Nach dem Höchststand in der Pandemie und einem Rückgang bis 2023 stieg die Zahl der abgerechneten Videosprechstunden 2024 um 24,9 Prozent und 2025 um 17,9 Prozent15. Anders als 2021 entfällt der größte Teil heute auf Hausarztpraxen: 2025 waren es 51,4 Prozent, Psychotherapie und Psychiatrie 33,3 Prozent16.

Seit dem 1. April 2025 dürfen Praxen bis zu 50 Prozent ihrer Fälle ausschließlich per Video versorgen; die frühere Begrenzung einzelner Leistungen auf 30 Prozent ist entfallen1.

Abgerechnete Videosprechstunden je Jahr, 2021 bis 20252021: 3.524.197; 2022: 2.679.452; 2023: 2.200.909; 2024: 2.749.734; 2025: 3.243.27001 Mio.2 Mio.3 Mio.4 Mio.2021: 3.524.197 Videosprechstunden3,5 Mio.20212022: 2.679.452 Videosprechstunden2,7 Mio.20222023: 2.200.909 Videosprechstunden2,2 Mio.20232024: 2.749.734 Videosprechstunden2,7 Mio.20242025: 3.243.270 Videosprechstunden3,2 Mio.2025
Zahlen als Tabelle
Abgerechnete Videosprechstunden (GOP 01450) je Jahr
JahrInsgesamtHausärzteHautärzte
20213.524.197470.08421.322
20222.679.452736.93217.703
20232.200.909914.43216.643
20242.749.7341.376.00515.915
20253.243.2701.668.20816.227
Vertragsärztliche Abrechnungsdaten, gezählt über den Technikzuschlag GOP 01450, nur gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte und Selbstzahler sind nicht enthalten. Quelle: Zi-Trendreport, Stand 14.07.202615.

So funktioniert es

  1. 1

    Registrieren

    Konto für Ihre Praxis anlegen, mit E-Mail-Code und Authenticator-App. Angestellte Ärztinnen und Ärzte lädt die Praxis in ihr Team ein.

  2. 2

    Nachweise hochladen

    Approbation, Facharzturkunde, Nachweis der Berufshaftpflicht und für gesetzlich Versicherte die Anzeige der Videosprechstunde bei Ihrer KV.

  3. 3

    Prüfung durch DocPauli

    Wir prüfen Nachweise und Kennungen von Hand. Erst danach erscheinen Sie in der Suche oder im Pool.

  4. 4

    Angebote freischalten

    Sofort-Pool, Terminarten für Video und Selbstzahlerangebote. Selbstzahlerangebote prüfen wir vor der Veröffentlichung.

  5. 5

    Termine und Sofort-Anfragen

    Gebuchte Termine stehen im Kalender, Sofort-Anfragen sehen Sie ohne Namen, bis Sie annehmen.

  6. 6

    Eigene Abrechnung

    Sie rechnen in eigenem Namen ab: GOÄ-Rechnung aus der Software, gesetzlich Versicherte über Ihre KV. DocPauli erhält kein Honorar und keine Provision.

Voraussetzungen

  • Approbation. Deutsche Approbation als Ärztin oder Arzt.
  • Facharzturkunde. Für fachärztliche Angebote die Urkunde Ihrer Ärztekammer; Behandlung nach Facharztstandard auch im Video.
  • Praxissitz oder Anstellung. Eigene Praxis mit Praxisschild und Meldung an die Ärztekammer, oder Anstellung bei einer Praxis oder einem MVZ.10
  • Berufshaftpflicht. Ausreichende Versicherung für Ihre Tätigkeit, ausdrücklich auch für Videosprechstunden. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mindestens 3 Millionen Euro je Versicherungsfall.13
  • Für gesetzlich Versicherte. Zulassung, Ermächtigung oder Anstellung, Anzeige der Videosprechstunde bei Ihrer KV und ein nach Anlage 31b zertifizierter Videodienst. Die Zertifizierung von DocPauli steht noch aus.1
  • Technik. Rechner oder Tablet mit Kamera und Mikrofon, stabile Verbindung, ein geschlossener Raum. Keine Zusatzsoftware.
  • Nebentätigkeit. Als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt: Anzeige bei Ihrem Arbeitgeber vor dem Start.19

Ohne eigene Praxisräume nur online?

Nein, nach heutiger Rechtslage nicht. Die Musterberufsordnung bindet ambulante ärztliche Tätigkeit „auch in Form telemedizinischer Leistungen“ an einen Praxissitz11, und das OVG Hamburg hat einen rein digitalen Praxissitz abgelehnt12. Deshalb bieten wir keine „Online-Privatpraxis“ ohne Ort an.

Möglich sind eine eigene Praxis mit festem Ort, auch klein und in Teilzeit, oder eine Anstellung bei einer Praxis oder einem MVZ auf DocPauli. Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer; die Musterberufsordnung gilt erst, wenn die Kammer sie übernimmt.

Steuern

Ärztliche Tätigkeit ist ein freier Beruf, kein Gewerbe18. Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit17; Leistungen ohne Heilzweck, etwa rein ästhetische, können umsatzsteuerpflichtig sein. Klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Steuerberatung.

Was DocPauli kostet

Ein fester Preis je Praxis und Monat, unabhängig von der Zahl der Behandlerinnen, Behandler und Gespräche. Keine Provision, kein Anteil am Honorar, keine Gebühr pro Patientin, Patient, Termin oder Rezept. Wer Patientinnen und Patienten gegen Entgelt zuweist, verstößt gegen § 31 MBO-Ä und riskiert eine Strafbarkeit nach § 299a StGB23. Deshalb gibt es das bei uns nicht.

Angestellte Ärztinnen und Ärzte zahlen nichts; den Tarif trägt die Praxis.

Start

49 € netto je Praxis und Monat

Profil, Online-Terminbuchung, Kalender. Ohne Videosprechstunde.

Praxis

99 € netto je Praxis und Monat

Mit Videosprechstunde, Vorab-Check, Verordnungen und Patientenakte.

Alle Tarife und Leistungen

Fragen von Ärztinnen und Ärzten

Wer haftet für die Behandlung?

Sie behandeln in eigener ärztlicher Verantwortung, auch im Video. Ausschließliche Fernbehandlung ist nach § 7 Abs. 4 MBO-Ä im Einzelfall erlaubt, wenn sie ärztlich vertretbar ist und die Sorgfalt gewahrt bleibt. Ihre Berufshaftpflicht muss die Videosprechstunde abdecken; fragen Sie Ihren Versicherer ausdrücklich danach. DocPauli stellt die Software und haftet für deren Betrieb, nicht für ärztliche Entscheidungen.

Wie rechne ich ab, und verdient DocPauli an meinen Patientinnen und Patienten?

Sie rechnen in eigenem Namen ab: privat Versicherte und Selbstzahler nach GOÄ mit der Rechnungsfunktion der Software, gesetzlich Versicherte über Ihre Kassenärztliche Vereinigung. DocPauli erhält weder Honorar noch Provision noch eine Gebühr je Patientin, Patient oder Termin. Sie zahlen nur den Monatspreis für die Software, unabhängig von der Zahl der Behandlungen. So verlangen es § 31 MBO-Ä und § 299a StGB.

Darf ich Selbstzahlerleistungen zum Festpreis anbieten?

Nein. Auch Selbstzahlerleistungen berechnen Ärztinnen und Ärzte nach der GOÄ. Sie können einen Preis als Spanne oder „ab“ angeben. Ein höherer Steigerungssatz als 3,5 ist nur mit einer schriftlichen Vereinbarung vor der Behandlung nach § 2 GOÄ möglich, nicht bei Notfällen und akuten Schmerzbehandlungen.

Wie werden Patientendaten geschützt?

Das Video ist Ende-zu-Ende verschlüsselt, der Schlüssel entsteht im Browser. Akte, Verordnungen und Rezeptcodes werden feldweise verschlüsselt gespeichert, auf Wunsch mit dem eigenen Schlüssel Ihrer Praxis. Server in der EU, keine Werbung, kein Tracking, Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Welche Technik brauche ich?

Einen aktuellen Browser auf Rechner oder Tablet mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung und einen geschlossenen Raum. Im Browser ist nichts zu installieren; die Praxisfunktionen gibt es zusätzlich in der iPhone-App.

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

So viel Sie möchten. Es gibt keine Mindeststunden. Für die Beispielrechnung setzen wir drei Gespräche pro Stunde an, also 20 Minuten je Gespräch einschließlich Vorbereitung und Dokumentation. Eine eingehende Beratung nach Nr. 3 GOÄ setzt mindestens 10 Minuten Gespräch voraus.

Wie kann ich kündigen?

Die Tarife für Praxen sind monatlich kündbar, ohne Einrichtungsgebühr. Aus dem Sofort-Pool treten Sie jederzeit in der Praxissoftware aus. Ihre Patientenakten bleiben in Ihrer Verantwortung und müssen nach den gesetzlichen Fristen aufbewahrt werden; das klären wir vor dem Ende mit Ihnen.

Kann ich ohne eigene Praxisräume nur online behandeln?

Nach heutiger Rechtslage nein. § 17 Abs. 1 der Musterberufsordnung bindet ambulante Tätigkeit auch in Form telemedizinischer Leistungen an einen Praxissitz, und das OVG Hamburg hat einen rein digitalen Praxissitz abgelehnt. Möglich sind eine eigene Praxis mit festem Ort, auch in Teilzeit, oder eine Anstellung bei einer Praxis oder einem MVZ. Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer.

Gespräch vereinbaren

30 Minuten per Video oder Telefon mit unserem Team in Hamburg: welcher Weg für Sie passt, welche Nachweise Sie brauchen und wie Sie starten.

Keine Patientendaten eingeben. Wir nutzen Ihre Angaben nur, um uns bei Ihnen zu melden.

Quellen

Alle Angaben abgerufen am 17. Oktober 2026. Rechtliche Hinweise sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

  1. 1Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Themenseite Videosprechstunde: Abrechnung und Vergütung, Obergrenze für Behandlungsfälle, Videosprechstunde im Homeoffice. abgerufen am 17.10.2026. kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/videosprechstunde
  2. 2KBV: Videosprechstunde: Diese Leistungen können Praxen abrechnen (Vergütungsübersicht). 1. Juli 2026. kbv.de/documents/praxis/digitalisierung/videosprechstunde/videosprechstunde-verguetungsuebersicht.pdf
  3. 3Bewertungsausschuss nach § 87 SGB V: Beschluss des Bewertungsausschusses, 803. Sitzung: Orientierungswert 2026 = 12,7404 Cent. 17. September 2025, gültig ab 1. Januar 2026. kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bewertungsausschuss/gesamtverguetung/2026/ba-803-ow_2026.pdf
  4. 4KBV: Online-EBM: GOP 03000, 10211, 01450. EBM 2026/Q4, Datenstand 01.10.2026. ebm.kbv.de
  5. 5Bewertungsausschuss nach § 87 SGB V: Beschluss des Bewertungsausschusses, 800. Sitzung: GOP 01444 bis 31.12.2026 weitergeführt. gültig ab 1. Januar 2026. kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bewertungsausschuss/ebm/2026/ba-800-videosprechstunde.pdf
  6. 6Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 5 GOÄ: Punktwert 5,82873 Cent, Gebührenrahmen bis 3,5fach, Regelspanne bis 2,3fach. geltende Fassung. gesetze-im-internet.de/go__1982/__5.html
  7. 7Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 2 GOÄ: Abweichende Vereinbarung. geltende Fassung. gesetze-im-internet.de/go__1982/__2.html
  8. 8Bundesärztekammer: GOÄ-Ratgeber: Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu telemedizinischen Leistungen (Dtsch Arztebl 2021; 118(43): A 2022). 29. Oktober 2021. bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae/goae-ratgeber/abschnitt-b-grundleistungen-und-allgemeine-leistungen/baek-abrechnungsempfehlungen-telemedizinischer-leistungen
  9. 9Bundesärztekammer: GOÄ-Novellierung: Stand des Verfahrens. abgerufen am 17.10.2026. bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung
  10. 10Bundesärztekammer: (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, §§ 7 Abs. 4, 17, 21, 31. Stand Mai 2026 (130. Deutscher Ärztetag). bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Recht/2026-06-18_Bek_BAEK_MBO-AE.pdf
  11. 11Bundesärztekammer: Synopse der Änderungen der MBO-Ä durch den 130. Deutschen Ärztetag 2026 (§ 17 Abs. 1: „auch in Form telemedizinischer Leistungen“). 13. Mai 2026. bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Recht/Synopse_ueber_AEnderungen_der_MBO-AE_durch_Beschluesse_des_130._DAET_2026_Stand_13.05.2026.pdf
  12. 12Rheinisches Ärzteblatt, Ärztekammer Nordrhein: Anforderungen an die Niederlassung bei Fernbehandlung (zu OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2022, 3 Bs 78/22). Ausgabe 2/2024. aekno.de/fileadmin/user_upload/RheinischesAerzteblatt/Ausgaben/2024/2024.02.020.pdf
  13. 13Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 95e SGB V: Berufshaftpflichtversicherung für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. geltende Fassung. gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95e.html
  14. 14Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 95 Abs. 9 SGB V: Anstellung in der Vertragsarztpraxis mit Genehmigung des Zulassungsausschusses. geltende Fassung. gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95.html
  15. 15Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi): Zi-Trendreport zur vertragsärztlichen Versorgung, 1. Quartal 2021 bis 4. Quartal 2025, Tabellen 24 und 27. Stand 14.07.2026. zi.de/fileadmin/Downloads/Service/Publikationen/Zi_TrendReport_2025.pdf
  16. 16Zi: Medieninformation: Aufwärtstrend bei Videosprechstunde hält an. 15. Juli 2026. zi.de/das-zi/medien/medieninformationen-und-statements/detailansicht/deutlich-mehr-impfungen-in-arztpraxen-aufwaertstrend-bei-videosprechstunde-haelt-an-besuche-im-bereitschaftsdienst-gehen-kontinuierlich-zurueck
  17. 17Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG: Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. geltende Fassung. gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
  18. 18Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: ärztliche Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit. geltende Fassung. gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
  19. 19Deutsches Ärzteblatt, Ärztestellen: Nebentätigkeit: Was muss ich beachten? (Anzeigepflicht nach TV-Ärzte, Arbeitszeit). abgerufen am 17.10.2026. aerztestellen.aerzteblatt.de/de/redaktion/nebentaetigkeit-was-muss-ich-beachten
  20. 20Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz: Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet. geltende Fassung. gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html
  21. 21Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 3 Arbeitszeitgesetz: werktäglich 8 Stunden, bis 10 Stunden bei Ausgleich. geltende Fassung. gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
  22. 22Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 15 Abs. 4 BEEG: Erwerbstätigkeit während der Elternzeit. geltende Fassung. gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
  23. 23Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 299a StGB: Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. geltende Fassung. gesetze-im-internet.de/stgb/__299a.html