
Hilfsmittel, die den Alltag tragen
Rollator, Toilettenhilfen, Duschhocker oder Patientenlifter: Viele Hilfsmittel erleichtern den Alltag zu Hause. Sanitätshäuser aus Ihrer Region melden sich mit einem Angebot.
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Welche Hilfsmittel interessieren Sie?
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Überblick
Häufige Hilfsmittel
Hilfsmittel verordnet die Ärztin oder der Arzt, Pflegehilfsmittel zahlt bei Pflegegrad die Pflegekasse.
- RollatorSicherer gehen, mit Sitz zum Ausruhen.
- ToilettenhilfenToilettensitzerhöhung, Stützgriffe, Toilettenstuhl.
- DuschhilfenDuschhocker, Haltegriffe, rutschfeste Matten.
- PatientenlifterHilft beim Umsetzen, schont Pflegende.
- PflegebettHöhenverstellbar, oft als Leihe der Pflegekasse.
- HausnotrufHilfe auf Knopfdruck.

Kleine Hilfen, große Wirkung
Oft sind es einfache Dinge, die Stürze vermeiden und Selbstständigkeit erhalten: ein Griff an der richtigen Stelle, ein Rollator für den Weg zum Bäcker.
Ein gutes Sanitätshaus berät, liefert und kümmert sich um die Abrechnung mit der Kasse.
- Vertrag mit Ihrer Kasse?
- Lieferung und Einweisung
- Leihe möglich?
- Zuzahlung schriftlich
Kosten und Zuschüsse
Wer zahlt was?
Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl verordnet die Ärztin oder der Arzt; die Krankenkasse prüft die Kostenübernahme (§ 33 SGB V). Zuzahlung ab 18 Jahren: 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf zahlt bei häuslicher Pflege die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt (§ 40 SGB XI). Bei technischen Pflegehilfsmitteln zahlen Volljährige 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro je Mittel.
Stand der Beträge und Regeln: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Zusage der Kasse.
5 bis 10 €
Zuzahlung bei Hilfsmitteln der Krankenkasse ab 18 Jahren: 10 Prozent, nie mehr als die Kosten
Quelle: § 61 SGB V10 %
Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln ab 18 Jahren, höchstens 25 Euro je Mittel
Quelle: § 40 Abs. 3 SGB XISo funktioniert die Anfrage
- Schritt 1
Fragen beantworten
Eine Frage pro Schritt, mit Bildern statt Fachbegriffen. Unsicher? „Weiß ich nicht“ ist immer erlaubt.
- Schritt 2
Weitergabe zustimmen
Sie sehen alle Angaben noch einmal und entscheiden, ob und an wen die Anfrage geht.
- Schritt 3
Anbieter melden sich
Ausgewählte Anbieter aus Ihrer Region melden sich mit Rückfragen oder einem Angebot.
- Schritt 4
Vergleichen und entscheiden
Sie vergleichen in Ruhe und beauftragen nur, wen Sie möchten.
DocPauli vermittelt Ihre Anfrage und ist kein Anbieter dieser Leistung. Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich; DocPauli kann vom Anbieter für die Vermittlung vergütet werden. Es gibt keine Rangliste und keine Bewertung von Anbietern.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Rollator ein Rezept?
Für die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse ja. Das Sanitätshaus rechnet dann mit der Kasse ab.
Kann ich Hilfsmittel ohne Pflegegrad bekommen?
Hilfsmittel der Krankenkasse brauchen eine Verordnung, aber keinen Pflegegrad. Pflegehilfsmittel der Pflegekasse setzen einen Pflegegrad voraus.
Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?
Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus oder sichern eine Behandlung (Krankenkasse). Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause (Pflegekasse).
Was passiert nach meiner Anfrage?
Mit Ihrer Einwilligung geben wir Ihre Anfrage an ausgewählte Sanitätshäuser weiter, die sich bei Ihnen melden. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; DocPauli berät nicht selbst und bewertet keine Anbieter.
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