
Bis zu
4.180 €
Zuschuss der Pflegekasse möglich (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
Pflege zu Hause gut organisieren
Wenn Pflege zu Hause nötig wird, stellen sich viele Fragen auf einmal. Hier die wichtigsten Schritte: erst der Pflegegrad, dann die passende Unterstützung.
Schritt 1 von etwa 7
Eine Frage pro Schritt
Wobei suchen Sie Unterstützung?
Kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben bleiben bis zum Absenden in diesem Browser-Tab.
Überblick
Welche Unterstützung gibt es?
Oft ergänzen sich mehrere Angebote.
- Pflegegrad beantragenDer Schlüssel zu den Leistungen der Pflegekasse.
- Ambulanter PflegedienstPflege und Medikamente zu Hause.
- 24-Stunden-BetreuungEine Betreuungskraft lebt im Haushalt.
- Pflegehilfsmittel-BoxVerbrauchsprodukte bis 42 Euro im Monat.
- Stundenweise EntlastungAlltagshilfe über den Entlastungsbetrag.
- HausnotrufSicherheit für Alleinlebende.

Niemand muss das allein schaffen
Pflegende Angehörige tragen viel. Es lohnt sich, früh Hilfe einzubinden: Pflegeberatung, Pflegedienst, Entlastung im Alltag.
Ein Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung besteht nach § 7a SGB XI bei der Pflegekasse.
- Pflegegrad früh beantragen
- Pflegetagebuch führen
- Beratung nach § 7a SGB XI nutzen
- Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen
Kosten und Zuschüsse
Pflegegrad und Leistungen
Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse, ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Danach begutachtet der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof), wie selbstständig die Person im Alltag ist (§ 18 SGB XI). Leistungen gelten ab dem Antrag.
Bereiten Sie sich vor: Pflegetagebuch, Arztberichte und Medikamentenliste helfen. Gegen einen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen; die Frist steht im Bescheid.
Stand der Beträge und Regeln: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Zusage der Kasse.
42 €
im Monat höchstens für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei häuslicher Pflege
Quelle: § 40 Abs. 2 SGB XI131 €
Entlastungsbetrag im Monat bei häuslicher Pflege, etwa für anerkannte Alltagsangebote
Quelle: § 45b Abs. 1 SGB XI4.180 €
Zuschuss der Pflegekasse höchstens je Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung, bei anerkanntem Pflegegrad
Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XISo funktioniert die Anfrage
- Schritt 1
Fragen beantworten
Eine Frage pro Schritt, mit Bildern statt Fachbegriffen. Unsicher? „Weiß ich nicht“ ist immer erlaubt.
- Schritt 2
Weitergabe zustimmen
Sie sehen alle Angaben noch einmal und entscheiden, ob und an wen die Anfrage geht.
- Schritt 3
Anbieter melden sich
Ausgewählte Anbieter aus Ihrer Region melden sich mit Rückfragen oder einem Angebot.
- Schritt 4
Vergleichen und entscheiden
Sie vergleichen in Ruhe und beauftragen nur, wen Sie möchten.
DocPauli vermittelt Ihre Anfrage und ist kein Anbieter dieser Leistung. Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich; DocPauli kann vom Anbieter für die Vermittlung vergütet werden. Es gibt keine Rangliste und keine Bewertung von Anbietern.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Formlos bei der Pflegekasse, ein Anruf genügt. Danach begutachtet der Medizinische Dienst den Alltag der Person. Leistungen gelten ab dem Antrag (§ 18 SGB XI).
Was zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Bis zu 42 Euro im Monat bei häuslicher Pflege (§ 40 Abs. 2 SGB XI), wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Wofür ist der Entlastungsbetrag?
Bis zu 131 Euro im Monat bei häuslicher Pflege, zum Beispiel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI).
Ist 24-Stunden-Betreuung Pflege?
Nein. Betreuungskräfte unterstützen im Alltag. Medizinische Pflege leisten Pflegedienste.
Was passiert nach meiner Anfrage?
Mit Ihrer Einwilligung geben wir Ihre Anfrage an passende Anbieter in Ihrer Region weiter, die sich bei Ihnen melden. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; DocPauli berät nicht selbst und bewertet keine Anbieter.
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