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Beraterin spricht mit einer älteren Frau und Angehörigen im Wohnzimmer

Beratung, die Ordnung in die Pflege bringt

Wer Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch. Und wer neu in der Pflege ist, hat viele Fragen. Zugelassene Beratungsstellen aus Ihrer Region melden sich für einen Termin.

Schritt 1 von etwa 5

Eine Frage pro Schritt

Worum geht es?

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben bleiben bis zum Absenden in diesem Browser-Tab.

Kostenlos und unverbindlichFür Sie entstehen durch die Anfrage keine Kosten.
Verschlüsselt gespeichertGesundheitsangaben verschicken wir nicht per E-Mail.
Nur mit Ihrer ZustimmungWeitergabe ausschließlich an die genannten Stellen.
Mit GesetzesquellenBeträge nur aus dem Gesetz, mit Link zur Quelle.

Überblick

Welche Beratung brauchen Sie?

Beratung ist für Sie kostenlos, wenn die Pflegekasse sie trägt.

  • Beratungsbesuch beim PflegegeldPflicht nach § 37 Abs. 3 SGB XI, zu Hause oder teils per Video.
  • Pflegegrad beantragenVorbereitung auf die Begutachtung.
  • PflegeberatungAnspruch nach § 7a SGB XI: Plan für die Versorgung.
Beraterin spricht mit einer älteren Frau und Angehörigen im Wohnzimmer

Ein Blick von außen hilft

Beim Beratungsbesuch geht es nicht um Kontrolle, sondern um Unterstützung: Was läuft gut, was fehlt, welche Leistungen stehen noch zu?

Gute Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit und geben konkrete Tipps für den Alltag.

  • Zulassung durch die Pflegekasse
  • Nachweis wird direkt an die Kasse geschickt
  • Termin zu Hause oder per Video
  • Zeit für Fragen der Angehörigen

Kosten und Zuschüsse

Wie oft und wer zahlt

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit ab; bei Pflegegrad 4 und 5 ist sie vierteljährlich möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf eine halbjährliche Beratung (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Die Kosten der Beratung trägt die Pflegekasse. Wird der Pflichtbesuch nicht abgerufen, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.

Stand der Beträge und Regeln: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Zusage der Kasse.

So funktioniert die Anfrage

  1. Schritt 1

    Fragen beantworten

    Eine Frage pro Schritt, mit Bildern statt Fachbegriffen. Unsicher? „Weiß ich nicht“ ist immer erlaubt.

  2. Schritt 2

    Weitergabe zustimmen

    Sie sehen alle Angaben noch einmal und entscheiden, ob und an wen die Anfrage geht.

  3. Schritt 3

    Anbieter melden sich

    Ausgewählte Anbieter aus Ihrer Region melden sich mit Rückfragen oder einem Angebot.

  4. Schritt 4

    Vergleichen und entscheiden

    Sie vergleichen in Ruhe und beauftragen nur, wen Sie möchten.

DocPauli vermittelt Ihre Anfrage und ist kein Anbieter dieser Leistung. Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich; DocPauli kann vom Anbieter für die Vermittlung vergütet werden. Es gibt keine Rangliste und keine Bewertung von Anbietern.

Häufige Fragen

Wie oft brauche ich einen Beratungsbesuch?

Bei Pflegegeld und Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich einmal; bei Pflegegrad 4 und 5 ist er vierteljährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Was kostet die Beratung?

Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Wer darf den Beratungsbesuch machen?

Zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen und Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Kassen.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Mit Ihrer Einwilligung geben wir Ihre Anfrage an zugelassene Beratungsstellen weiter, die sich bei Ihnen melden. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; DocPauli berät nicht selbst und bewertet keine Anbieter.

Pflegeberatung: jetzt unverbindlich anfragen

Beantworten Sie ein paar Fragen. Mit Ihrer Einwilligung geben wir die Anfrage an ausgewählte Anbieter weiter.