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Pflegerin bezieht ein Pflegebett in einem gemütlichen Zimmer

Ein Bett, das Pflege leichter macht

Höhenverstellbar, mit Aufrichthilfe und Seitengittern: Ein Pflegebett schont den Rücken der Pflegenden und erleichtert das Aufstehen. Sanitätshäuser aus Ihrer Region melden sich mit einem Angebot.

Schritt 1 von etwa 6

Eine Frage pro Schritt

Wofür wird das Pflegebett gebraucht?

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben bleiben bis zum Absenden in diesem Browser-Tab.

Kostenlos und unverbindlichFür Sie entstehen durch die Anfrage keine Kosten.
Verschlüsselt gespeichertGesundheitsangaben verschicken wir nicht per E-Mail.
Nur mit Ihrer ZustimmungWeitergabe ausschließlich an die genannten Stellen.
Mit GesetzesquellenBeträge nur aus dem Gesetz, mit Link zur Quelle.

Überblick

Was ein Pflegebett ausmacht

Pflegebetten lassen sich elektrisch verstellen und mit Zubehör ergänzen.

  • HöhenverstellungArbeiten in rückenschonender Höhe, leichteres Aufstehen.
  • Anti-Dekubitus-MatratzeVerteilt den Druck bei langem Liegen.
  • AufrichthilfeEin Griff über dem Bett zum Aufsetzen.
  • SeitengitterSchutz vor dem Herausfallen, nur nach Absprache einsetzen.
Pflegerin bezieht ein Pflegebett in einem gemütlichen Zimmer

Pflege mit weniger Kraftaufwand

Wer zu Hause pflegt, hebt, dreht und stützt viele Male am Tag. Ein Pflegebett nimmt einen großen Teil dieser Last.

Das Sanitätshaus liefert, baut auf und weist in die Bedienung ein.

  • Lieferung und Aufbau inklusive
  • Leihe über die Kasse
  • Passende Matratze
  • Platz im Zimmer für die Pflege

Kosten und Zuschüsse

Pflegekasse und Zuzahlung

Bei häuslicher Pflege und anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse ein Pflegebett als technisches Pflegehilfsmittel übernehmen, häufig als Leihe. Volljährige zahlen 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro je Mittel.

Ohne Pflegegrad kann ein Pflegebett auch als Hilfsmittel der Krankenkasse auf Verordnung in Frage kommen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Stand der Beträge und Regeln: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Zusage der Kasse.

10 %

Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln ab 18 Jahren, höchstens 25 Euro je Mittel

Quelle: § 40 Abs. 3 SGB XI

So funktioniert die Anfrage

  1. Schritt 1

    Fragen beantworten

    Eine Frage pro Schritt, mit Bildern statt Fachbegriffen. Unsicher? „Weiß ich nicht“ ist immer erlaubt.

  2. Schritt 2

    Weitergabe zustimmen

    Sie sehen alle Angaben noch einmal und entscheiden, ob und an wen die Anfrage geht.

  3. Schritt 3

    Anbieter melden sich

    Ausgewählte Anbieter aus Ihrer Region melden sich mit Rückfragen oder einem Angebot.

  4. Schritt 4

    Vergleichen und entscheiden

    Sie vergleichen in Ruhe und beauftragen nur, wen Sie möchten.

DocPauli vermittelt Ihre Anfrage und ist kein Anbieter dieser Leistung. Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich; DocPauli kann vom Anbieter für die Vermittlung vergütet werden. Es gibt keine Rangliste und keine Bewertung von Anbietern.

Häufige Fragen

Wer zahlt ein Pflegebett?

Bei häuslicher Pflege und anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse es übernehmen, häufig als Leihe. Zuzahlung: 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Mittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).

Bekomme ich ein Pflegebett ohne Pflegegrad?

Möglich als Hilfsmittel der Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung, wenn es im Einzelfall erforderlich ist.

Wie schnell wird geliefert?

Das hängt vom Sanitätshaus und von der Kasse ab. Nennen Sie in der Anfrage, ab wann das Bett gebraucht wird.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Mit Ihrer Einwilligung geben wir Ihre Anfrage an ausgewählte Sanitätshäuser weiter, die sich bei Ihnen melden. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; DocPauli berät nicht selbst und bewertet keine Anbieter.

Pflegebett: jetzt unverbindlich anfragen

Beantworten Sie ein paar Fragen. Mit Ihrer Einwilligung geben wir die Anfrage an ausgewählte Anbieter weiter.