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Pflegerin bringt einer älteren Frau im Bett eine Tasse Tee

Pflegehilfsmittel jeden Monat nach Hause

Wer zu Hause pflegt, braucht Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. Die Pflegekasse kann diese Produkte bei Pflegegrad übernehmen. Anbieter melden sich und rechnen direkt mit der Kasse ab.

Schritt 1 von etwa 5

Eine Frage pro Schritt

Welche Produkte werden gebraucht?

Wählen Sie, womit Sie beginnen möchten. Weitere können Sie gleich ergänzen.

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben bleiben bis zum Absenden in diesem Browser-Tab.

Kostenlos und unverbindlichFür Sie entstehen durch die Anfrage keine Kosten.
Verschlüsselt gespeichertGesundheitsangaben verschicken wir nicht per E-Mail.
Nur mit Ihrer ZustimmungWeitergabe ausschließlich an die genannten Stellen.
Mit GesetzesquellenBeträge nur aus dem Gesetz, mit Link zur Quelle.

Überblick

Was in der Box sein kann

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach dem Pflegehilfsmittelverzeichnis.

  • EinmalhandschuheFür hygienische Pflege.
  • DesinfektionFür Hände und Flächen.
  • BettschutzeinlagenEinmal- oder waschbare Unterlagen.
  • Mundschutz und SchürzenSchutz für Pflegende.
Pflegerin bringt einer älteren Frau im Bett eine Tasse Tee

Eine Sorge weniger im Pflegealltag

Monatlich geliefert, ohne Einkaufen und Vorstrecken: Das spart pflegenden Angehörigen Zeit.

Achten Sie darauf, dass Sie die Zusammenstellung ändern und kündigen können.

  • Direkte Abrechnung mit der Kasse
  • Zusammenstellung jederzeit änderbar
  • Keine Zusatzkosten
  • Kündbar ohne lange Frist

Kosten und Zuschüsse

Was die Pflegekasse zahlt

Bei häuslicher Pflege und anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) kann die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat erstatten. Eine Zuzahlung fällt dafür nicht an.

Die Anbieter solcher Boxen stellen den Antrag meist mit Ihnen und rechnen direkt mit der Kasse ab. Im Pflegeheim gilt dieser Anspruch nicht.

Stand der Beträge und Regeln: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Zusage der Kasse.

42 €

im Monat höchstens für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei häuslicher Pflege

Quelle: § 40 Abs. 2 SGB XI

So funktioniert die Anfrage

  1. Schritt 1

    Fragen beantworten

    Eine Frage pro Schritt, mit Bildern statt Fachbegriffen. Unsicher? „Weiß ich nicht“ ist immer erlaubt.

  2. Schritt 2

    Weitergabe zustimmen

    Sie sehen alle Angaben noch einmal und entscheiden, ob und an wen die Anfrage geht.

  3. Schritt 3

    Anbieter melden sich

    Ausgewählte Anbieter aus Ihrer Region melden sich mit Rückfragen oder einem Angebot.

  4. Schritt 4

    Vergleichen und entscheiden

    Sie vergleichen in Ruhe und beauftragen nur, wen Sie möchten.

DocPauli vermittelt Ihre Anfrage und ist kein Anbieter dieser Leistung. Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich; DocPauli kann vom Anbieter für die Vermittlung vergütet werden. Es gibt keine Rangliste und keine Bewertung von Anbietern.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Bis zu 42 Euro im Monat bei häuslicher Pflege (§ 40 Abs. 2 SGB XI), wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Gilt das auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht ab Pflegegrad 1, wenn zu Hause gepflegt wird.

Muss ich etwas zuzahlen?

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Mit Ihrer Einwilligung geben wir Ihre Anfrage an ausgewählte Anbieter von Pflegehilfsmitteln weiter, die sich bei Ihnen melden. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; DocPauli berät nicht selbst und bewertet keine Anbieter.

Pflegehilfsmittel-Box: jetzt unverbindlich anfragen

Beantworten Sie ein paar Fragen. Mit Ihrer Einwilligung geben wir die Anfrage an ausgewählte Anbieter weiter.