Diese Leistung zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht.
Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautuntersuchung zur Früherkennung; manche Krankenkassen zahlen sie schon früher. Bei Beschwerden oder einer veränderten Hautstelle ist die Untersuchung immer eine Kassenleistung. Fragen Sie im Zweifel vor dem Termin bei Ihrer Krankenkasse nach.
Ärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Deshalb nennen Praxen hier einen Ab-Preis oder eine Spanne. Vor der Behandlung erhalten Sie die voraussichtlichen Kosten in Textform; gesetzlich Versicherte schließen vorher eine schriftliche Vereinbarung.
Was meist dazugehört
- Gespräch über Hauttyp, Sonnengewohnheiten und Veränderungen, die Ihnen aufgefallen sind
- Untersuchung der gesamten Haut, auf Wunsch mit Auflichtmikroskopie
- Auf Wunsch digitale Bilddokumentation einzelner Muttermale zum späteren Vergleich
- Besprechung des Befunds und, falls nötig, des weiteren Vorgehens
Was genau eine Praxis anbietet, steht bei ihrem Angebot.
Was es nicht leisten kann
- Eine Untersuchung ist eine Momentaufnahme; sie ersetzt nicht, dass Sie neue oder sich verändernde Hautstellen zeitnah zeigen.
- Auffällige Befunde werden in der Regel weiter abgeklärt, zum Beispiel feingeweblich. Das ist dann eine Kassenleistung.
Geprüfte Angebote
Angebote von Ärztinnen und Ärzten. Die Texte stammen von den Praxen und wurden vor der Veröffentlichung von DocPauli auf sachliche Darstellung geprüft.
Häufige Fragen
Allgemeine Informationen, keine Diagnose und keine Empfehlung für eine bestimmte Behandlung.
Passende Fachgebiete
Wann ist der Hautcheck eine Kassenleistung?
Ab 35 Jahren alle zwei Jahre im Rahmen der Früherkennung, manche Kassen zahlen schon früher. Wenn Sie eine neue oder veränderte Hautstelle bemerken, ist die Untersuchung immer eine Kassenleistung, unabhängig vom Alter.
Was kostet eine Selbstzahlerleistung?
Jede Praxis nennt ihren Preis als Ab-Preis oder als Spanne. Ärztinnen und Ärzte berechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Der Betrag ergibt sich aus den einzelnen Gebührenziffern und einem Steigerungssatz, der sich nach Schwierigkeit und Zeitaufwand richtet. Deshalb steht bei ärztlichen Leistungen kein Festpreis. Vor der Behandlung erhalten Sie die voraussichtlichen Kosten in Textform.
Zahlt meine Krankenkasse etwas dazu?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Selbstzahlerleistungen in der Regel nicht. Manche Kassen erstatten einzelne Leistungen freiwillig als Satzungsleistung, zum Beispiel Reiseimpfungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfe erstatten je nach Tarif. Fragen Sie am besten vor dem Termin nach und heben Sie die Rechnung auf.
Was ist die GOÄ?
Die Gebührenordnung für Ärzte ist eine Verordnung des Bundes. Sie legt für jede ärztliche Leistung eine Punktzahl fest; aus Punktzahl, Punktwert und Steigerungssatz ergibt sich der Preis. Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, darf eine Praxis nur berechnen, wenn Sie sie ausdrücklich wünschen (§ 1 Abs. 2 GOÄ).
Muss ich vor der Behandlung etwas unterschreiben?
Die Praxis muss Sie vorher in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). Gesetzlich Versicherte schließen vor einer Selbstzahlerleistung eine schriftliche Vereinbarung mit der Praxis. Sie dürfen sich Bedenkzeit nehmen; die Buchung eines Beratungstermins verpflichtet Sie zu keiner Behandlung.
Ärztin, Arzt oder Heilpraktiker: Wo ist der Unterschied?
Ärztinnen und Ärzte haben Medizin studiert und sind approbiert. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben eine behördliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, aber kein Medizinstudium. Bei jedem Angebot steht, wer es erbringt.
Wer prüft die Angebote?
DocPauli prüft jedes Angebot vor der Veröffentlichung darauf, dass es sachlich ist: keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel, keine Vorher-Nachher-Bilder, keine Erfolgsversprechen, ein nachvollziehbarer Preis. Für die medizinische Leistung ist allein die Praxis verantwortlich. DocPauli erhält von der Praxis kein Geld pro Buchung.
Weitere Selbstzahlerleistungen
Prävention
Prävention und Longevity-Medizin
Check-up, Laborwerte und Beratung zum Lebensstil
Informationen und Angebote
Ästhetik
Ästhetische Dermatologie
Beratung zu ästhetischen Behandlungen von Haut und Gesicht
Informationen und Angebote
Gewicht
Abnehmen mit ärztlicher Begleitung
Ärztliche Gewichts- und Ernährungsberatung
Informationen und Angebote
Ernährung
Ernährungsberatung
Beratung durch Ärztinnen, Ärzte und Fachkräfte für Ernährung
Informationen und Angebote
Diese Informationen sind allgemein gehalten und ersetzen keine ärztliche Beratung. Stand: Oktober 2026.
