Zum Inhalt springen

Treppenlift-Förderung in Steiermark: Programme, Beratungsstellen und Städte

Bundesland Steiermark mit der Hauptstadt Graz: was es an Förderung gibt, wer neutral berät und welche Anbieter dort sitzen oder montieren.

Schritt 1 von etwa 16

Eine Frage pro Schritt

Welche Art von Lift stellen Sie sich vor?

Unsicher? Wählen Sie „Weiß ich nicht“, der Anbieter berät Sie vor Ort.

Unverbindlich. Ihre Angaben bleiben bis zum Absenden in diesem Browser-Tab, Sie entscheiden am Ende, ob und an wen die Anfrage geht.

Kurz gefasst

In Steiermark gibt es nach unserer Recherche ein eigenes Programm, die einen Treppenlift oder barrierearmen Umbau unterstützen können. Dazu kommen die Leistungen, die in ganz Österreich gelten (Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, Soziale Rehabilitation der Unfallversicherung (AUVA), Außergewöhnliche Belastung bei Behinderung (Hilfsmittel)).

14 Städte in Steiermark hat mehr als 10.000 Einwohner; für jede gibt es eine eigene Seite mit amtlichen Zahlen. Das Anbieterverzeichnis nennt 4 Anbieter mit Sitz oder veröffentlichtem Servicegebiet in Steiermark.

Zuletzt aktualisiert:

Förderprogramme in Steiermark

Programme mit Träger, Art, Status und Quelle; Beträge nur so, wie der Träger sie veröffentlicht.

  • Barrierefreies und altengerechtes Wohnen

    aktiv

    Zuschuss · Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau

    Einmaliger, nicht rückzahlbarer Beitrag von 30 Prozent der anerkannten Kosten. Die Richtlinie (Stand Jänner 2025) nennt fest verankerte Rampen, vertikale Hebehilfen und Treppenschrägaufzüge über höchstens ein Geschoß. Förderbare Kosten höchstens 30.000 Euro je Wohnung, bei nachgewiesener Erwerbsminderung ab 80 Prozent oder ab Pflegestufe 4 höchstens 50.000 Euro; mindestens 3.000 Euro anerkannte Kosten. Antrag nach Durchführung, innerhalb von zwei Jahren ab der ältesten Rechnung; nicht mit umfassender Sanierung kombinierbar.

    Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer; bei Maßnahmen in der Wohnung auch Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, die die Wohnung selbst als Hauptwohnsitz nutzen.

    Quelle: Land Steiermark: Barrierefreies und altengerechtes Wohnen (abgerufen am 19. Oktober 2026); Land Steiermark: Richtlinie Barrierefreies Wohnen, Stand Jänner 2025 (PDF) (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Kostenzuschüsse nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

    Status unklar

    Zuschuss · Bezirkshauptmannschaft bzw. Sozialamt der Stadt Graz; Land Steiermark, Abteilung 11 Soziales

    Laut Broschüre Behindertenhilfe (Stand Jänner 2025) gibt es Kostenzuschüsse unter anderem für Hilfsmittel und notwendige bauliche Maßnahmen. Treppenlifte werden nicht ausdrücklich genannt; ein Betrag ist nicht veröffentlicht.

    Für wen: Menschen mit Behinderung mit Hauptwohnsitz in der Steiermark.

    Quelle: Land Steiermark: Behindertenhilfe (abgerufen am 19. Oktober 2026); Land Steiermark: Broschüre Behindertenhilfe 2025 (PDF) (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Anders als bei vielen Programmen wird die Landesförderung für barrierefreies Wohnen erst nach Durchführung beantragt; lesen Sie vor dem Auftrag die Richtlinie.

Was in ganz Österreich gilt

Bundesweit kommen vor allem Zuschüsse des Sozialministeriumservice und steuerliche Regeln in Betracht.

  • Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

    aktiv

    Zuschuss · Sozialministeriumservice (Antrag bei der Landesstelle)

    Zuschüsse unter anderem für Wohn- und Sanitärraumadaptierungen und ausdrücklich für Treppenlifte. Höchstbetrag laut Sozialministeriumservice 6.000 Euro (Stand 2022); Einkommensgrenze für eine Person 2.616,78 Euro netto im Monat (Stand 2026), höher je weiterer Person im Haushalt. Antrag vor Umsetzung, jedenfalls vor Rechnungslegung. Kein Rechtsanspruch.

    Für wen: Menschen mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt in Österreich und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, wenn die Maßnahme behinderungsbedingt erforderlich ist und das Haushaltseinkommen die Grenze nicht übersteigt.

    Quelle: Sozialministeriumservice: Unterstützungsfonds (abgerufen am 19. Oktober 2026); oesterreich.gv.at: Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Soziale Rehabilitation der Unfallversicherung (AUVA)

    aktiv

    Zuschuss · Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bzw. zuständiger Unfallversicherungsträger

    Die AUVA nennt Zuschüsse oder Darlehen zum Ankauf oder Umbau einer Wohnung und der Behinderung angepasste Adaptierungen, darunter ausdrücklich Treppenlifte, Rampen, Aufzüge und Hebebühnen. Rechtsgrundlage für Zuschuss oder Darlehen zur Adaptierung der Wohnräume ist § 201 ASVG. Kein Betrag veröffentlicht.

    Für wen: Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit.

    Quelle: AUVA: Soziale Rehabilitation (abgerufen am 19. Oktober 2026); RIS: § 201 ASVG, soziale Maßnahmen der Rehabilitation (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Außergewöhnliche Belastung bei Behinderung (Hilfsmittel)

    aktiv

    Steuer · Finanzamt (Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung)

    Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel, laut Bundesministerium für Finanzen zum Beispiel Rollstuhl oder rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, werden zusätzlich zu Pauschalbeträgen und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt anerkannt. Ob ein Treppenlift im Einzelfall als Hilfsmittel anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt.

    Für wen: Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 25 Prozent.

    Quelle: BMF: Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen (abgerufen am 19. Oktober 2026)

Mehr dazu: Treppenlift in Österreich.

Beratung in Steiermark

Amtliche und gemeinnützige Stellen beraten kostenlos und herstellerneutral; Anbieter beraten zu ihren eigenen Produkten.

Zahlen zu Steiermark

Amtliche Statistik zur Altersstruktur und, in Deutschland, zum Gebäudebestand.

  • Anteil der Bevölkerung ab 67 Jahren: 19,8 %, ab 75 Jahren: 10,9 %.

Städte in Steiermark

Gemeinden ab 10.000 Einwohnern, nach Einwohnerzahl; jede Seite nennt Zahlen, Postleitzahlen und Anbieter im Umkreis.

Kleinere Orte finden Sie über die Postleitzahlsuche. Größenklassen: Großstadt mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern bis Kleinstadt mit 10.000 bis 20.000 Einwohnern.

Treppenlift-Anbieter in Steiermark

Alphabetisch, mit Sitz in der Region oder veröffentlichtem Servicegebiet; keine Empfehlung.

Angaben laut Hersteller bzw. laut Website des Anbieters, mit Quelle und Abrufdatum, ohne Gewähr. Keine Bewertung, kein Test, keine Rangliste; die Reihenfolge ist alphabetisch oder folgt dem Merkmal, nach dem Sie sortieren. Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Wie wir vorgehen, steht unter Wie wir vergleichen.

Alle Anbieter: Hersteller und Anbieter.

Häufige Fragen

Gibt es in Steiermark eine eigene Förderung für einen Treppenlift?

Ja, nach unserer Recherche (Stand 19.10.2026): Barrierefreies und altengerechtes Wohnen (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau). Ob Ihr Vorhaben passt und wie viel möglich ist, entscheidet der Träger; stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Wer berät in Steiermark unabhängig zum Treppenlift?

Zum Beispiel: Land Steiermark, Fachabteilung Energie und Wohnbau; Land Steiermark, Beratung barrierefreies Bauen; Land Steiermark, Abteilung 11 Soziales: Behindertenhilfe. Die Beratung durch diese Stellen ist in der Regel kostenlos und herstellerneutral; Anbieter beraten zu ihren eigenen Produkten.

Welche Treppenlift-Anbieter gibt es in Steiermark?

Im Verzeichnis stehen 4 Anbieter mit Sitz in Steiermark oder mit einem veröffentlichten Servicegebiet, das Steiermark umfasst. Die Liste ist alphabetisch und keine Empfehlung; ob ein Anbieter bei Ihnen montiert, erfragen Sie direkt oder über die unverbindliche Anfrage.

Treppenlift in Steiermark: unverbindlich anfragen

Beantworten Sie ein paar Fragen. Mit Ihrer Einwilligung geben wir die Anfrage an ausgewählte Anbieter weiter. DocPauli berät nicht selbst, bewertet keine Anbieter und erstellt keine Rangliste.