Zum Inhalt springen

Pflegegrad-Rechner

Schätzen Sie den Pflegegrad mit denselben Modulen, Punkten und Grenzen, die das Gesetz für die Begutachtung vorgibt. Eine Frage pro Schritt, am Ende das Ergebnis mit Erklärung, Leistungen und nächsten Schritten.

  • Kostenlos, ohne Anmeldung
  • Rechnet in Ihrem Browser
  • Nach § 15 SGB XI mit Quellen

Zuletzt aktualisiert:

Gesamtpunkte und Pflegegrad

  • Pflegegrad 1ab 12,5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2ab 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3ab 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4ab 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5ab 90 bis 100 Punkte

Grenzen nach § 15 SGB XI Abs. 3. Unter 12,5 Punkten liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vor.

Das Begutachtungsinstrument

Sechs Module, unterschiedlich gewichtet

Der Pflegegrad hängt nicht von der Diagnose ab, sondern davon, wie selbstständig ein Mensch im Alltag ist. Für jedes Modul gibt es Einzelpunkte nach Anlage 1 zu § 15 SGB XI, die nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI in gewichtete Punkte umgerechnet werden. Von den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.

  • Modul 1 · 10 ProzentMobilitätLage im Bett wechseln, aufrecht sitzen, aufstehen und umsetzen, sich in der Wohnung bewegen, Treppen steigen.
  • Modul 2 · 15 Prozent (zusammen mit Modul 3)Kognitive und kommunikative FähigkeitenMenschen erkennen, sich örtlich und zeitlich orientieren, sich erinnern, Entscheidungen treffen, Gefahren erkennen, sich verständigen.
  • Modul 3 · 15 Prozent (zusammen mit Modul 2)Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenWie oft andere eingreifen müssen, etwa bei nächtlicher Unruhe, Ängsten, Aggression oder Abwehr von Pflege.
  • Modul 4 · 40 ProzentSelbstversorgungWaschen, Duschen, An- und Ausziehen, Essen und Trinken, Toilette. Essen zählt dreifach, Trinken und Toilette doppelt.
  • Modul 5 · 20 ProzentBewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und BelastungenHilfe bei Medikamenten, Spritzen, Messungen, Verbänden, Therapie zu Hause und Begleitung zu Arztterminen.
  • Modul 6 · 15 ProzentGestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteDen Tag gestalten, ruhen und schlafen, sich beschäftigen, planen, Kontakt zu anderen halten.

Sonderregeln: Bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine ist Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten möglich (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Kinder unter elf Jahren werden mit gleichaltrigen Kindern verglichen, Kinder bis 18 Monate nur in einzelnen Modulen bewertet und einen Pflegegrad höher eingestuft (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI, Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (Fassung vom 29.09.2023)). Der Rechner berücksichtigt beides.

Leistungen

Was die Pflegeversicherung je Pflegegrad zahlt

Leistungsbeträge der Pflegeversicherung je Pflegegrad in Euro
LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5Quelle
Pflegegeld im Monat–347 €599 €800 €990 €§ 37 SGB XI
Pflegesachleistung im Monat (Pflegedienst)–796 €1.497 €1.859 €2.299 €§ 36 SGB XI
Entlastungsbetrag im Monat131 €131 €131 €131 €131 €§ 45b SGB XI
Tages- und Nachtpflege im Monat–721 €1.357 €1.685 €2.085 €§ 41 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Kalenderjahr–3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €§ 42a SGB XI
Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung je Maßnahme4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €§ 40 SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Monat42 €42 €42 €42 €42 €§ 40 SGB XI
Vollstationäre Pflege im Monat131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €§ 43 SGB XI

Beträge seit dem 1. Januar 2025 (Dynamisierung nach § 30 SGB XI, Bekanntmachung vom 14.11.2024, BAnz AT 12.12.2024 B7), abgerufen am 19.10.2026. Pflegegrad 1 bei vollstationärer Pflege: Zuschuss. Pflegegeld nur, wenn die Pflege selbst sichergestellt ist; Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

So nutzen Sie den Pflegegrad-Rechner

Gibt es beim Denken, bei der Verständigung oder im Verhalten keine Einschränkungen, überspringen Sie die Module 2 und 3 mit „Nein“.

  1. Alter angebenFür Erwachsene, Jugendliche und Kinder gelten teils eigene Regeln. Bei Kindern bis 18 Monate werden nur einzelne Module bewertet.
  2. Fragen zu den sechs Modulen beantwortenWählen Sie bei jeder Frage, wie selbstständig die Person im Alltag ist. Denken Sie an den Alltag, wie er voraussichtlich mindestens sechs Monate bleibt, auch an schlechte Tage.
  3. Ergebnis lesenSie sehen die Punkte je Modul, die gewichteten Punkte und den geschätzten Pflegegrad, dazu die Leistungen mit Quelle. Speichern Sie das Ergebnis als PDF oder lassen Sie sich einen Link per E-Mail schicken.
  4. Antrag bei der Pflegekasse stellenEin Anruf genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags. Die Pflegekasse lässt begutachten und entscheidet spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag.

Was der Rechner nicht kann

  • Er ersetzt keine Begutachtung. Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse nach dem Gutachten fest (§ 18 SGB XI).
  • Er kennt nur Ihre Antworten. Wer vieles noch „irgendwie“ schafft, unterschätzt oft den Hilfebedarf; schildern Sie im Gutachten auch schlechte Tage.
  • Er bildet die deutsche Pflegeversicherung ab, nicht Österreich oder die Schweiz.

Häufige Fragen

Wie genau ist der Pflegegrad-Rechner?

Der Rechner verwendet die Kriterien, Einzelpunkte und Gewichtungen aus Anlage 1 und Anlage 2 zu § 15 SGB XI und die Grenzen aus § 15 SGB XI. Das Ergebnis kann nur so genau sein wie die Antworten. Im Gutachten bewerten Fachleute jede Frage nach den Begutachtungs-Richtlinien; deshalb kann der festgestellte Pflegegrad abweichen.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

Für Pflegegrad 2 sind ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte nötig. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Welches Modul zählt am meisten?

Die Selbstversorgung mit 40 Prozent. Danach folgen der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen mit 20 Prozent, die Gestaltung des Alltags mit 15 Prozent, die Module 2 und 3 zusammen mit 15 Prozent und die Mobilität mit 10 Prozent.

Warum zählt von Modul 2 und Modul 3 nur eines?

Das schreibt § 15 Abs. 3 SGB XI vor: Für die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten und für Verhaltensweisen und psychische Problemlagen gibt es einen gemeinsamen Wert, und zwar den höheren der beiden gewichteten Werte.

Kann man auch für Kinder den Pflegegrad berechnen?

Ja. Bei Kindern unter elf Jahren zählt nur, was über das hinausgeht, was gleichaltrige Kinder ohne Einschränkung noch nicht können; der Rechner vergleicht dafür mit den Alterstabellen der Begutachtungs-Richtlinien. Kinder bis 18 Monate werden nur in Verhalten, Ernährung und Therapie bewertet und einen Pflegegrad höher eingestuft (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Ab elf Jahren gelten die Regeln für Erwachsene.

Gibt es Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten?

Ja, bei einer besonderen Bedarfskonstellation (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Die Begutachtungs-Richtlinien nennen dafür nur einen Fall: Arme und Beine können vollständig nicht mehr gebraucht werden, auch nicht mit Hilfsmitteln.

Was gibt es bei Pflegegrad 1?

Kein Pflegegeld, aber unter anderem den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat, Zuschüsse für Umbauten bis 4.180 Euro je Maßnahme und Pflegeberatung (§ 28a SGB XI; Beträge seit 1. Januar 2025).

Wie viel Pflegegeld gibt es je Pflegegrad?

Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro im Monat (§ 37 SGB XI, Beträge seit 1. Januar 2025). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Bei der Pflegekasse, die zur Krankenkasse gehört; ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags (§ 33 SGB XI). Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI). Mehr im Artikel Pflegegrad beantragen.

Was passiert mit meinen Angaben?

Ihre Antworten und das Ergebnis bleiben in Ihrem Browser-Tab, das PDF entsteht auf Ihrem Gerät. Nur wenn Sie „Ergebnis per E-Mail“ wählen und einwilligen, speichern wir Ihre Angaben verschlüsselt auf Servern in der EU und schicken Ihnen einen Link, der nach 30 Tagen abläuft. Die E-Mail selbst enthält keine Gesundheitsangaben.

Gilt der Rechner auch für Österreich oder die Schweiz?

Nein. Der Rechner bildet die deutsche Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch ab. Österreich und die Schweiz haben eigene Systeme.

Pflegegrad unverbindlich einschätzen

Eine Frage pro Schritt, das Ergebnis mit Erklärung je Modul. Danach finden Sie auf Wunsch Pflegeberatung, einen Pflegedienst oder einen Hausnotruf in Ihrer Nähe.