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Treppenlift-Zuschussrechner: Was bleibt Ihnen zu zahlen?

Tragen Sie den Preis aus Ihrem Angebot ein: Der Rechner zieht den höchstmöglichen Zuschuss der Pflegekasse ab und schätzt die Steuerermäßigung für die Arbeitskosten.

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Unverbindlich. Ihre Angaben bleiben bis zum Absenden in diesem Browser-Tab, Sie entscheiden am Ende, ob und an wen die Anfrage geht.

Kurz gefasst

Der Treppenlift-Zuschussrechner rechnet mit zwei Beträgen aus dem Gesetz: dem Zuschuss der Pflegekasse von höchstens 4.180 Euro je Maßnahme und Person (§ 40 Abs. 4 SGB XI) und der Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG).

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Bescheid: Ob und wie viel gezahlt wird, entscheiden Pflegekasse und Finanzamt.

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Eigenanteil für Ihren Treppenlift berechnen

Gesamtpreis und Arbeitskosten stehen im Angebot; ohne Angebot lässt sich kein verlässlicher Betrag rechnen.

Pflegegrad der Person, die den Lift nutzt

Ihr Ergebnis

Tragen Sie den Gesamtpreis aus Ihrem Angebot ein.

  • Der Zuschuss ist ein Höchstbetrag; die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Antrag vor dem Auftrag stellen.
  • Statt § 35a kann der Abzug als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) günstiger sein; beides für dieselben Kosten geht nicht. Der Rechner bildet § 33 nicht ab, weil er vom Einkommen abhängt.
  • Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grundlagen: Treppenlift Zuschuss, Treppenlift steuerlich absetzen.

So rechnet der Zuschussrechner

Erst der Zuschuss der Pflegekasse, dann die Steuerermäßigung auf die selbst gezahlten Arbeitskosten; was übrig bleibt, ist Ihr Eigenanteil.

  1. Zuschuss: kleinster Wert aus Preis, 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person und 16.720 Euro. Ohne festgestellten Pflegegrad setzt der Rechner keinen Zuschuss an.
  2. Steuerermäßigung: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro. Gibt es einen Zuschuss für dieselbe Maßnahme, setzt der Rechner keine Steuerermäßigung an, weil sie für öffentlich geförderte Maßnahmen mit steuerfreien Zuschüssen ausgeschlossen sein kann (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG); klären Sie das im Einzelfall.
  3. Eigenanteil: Preis minus Zuschuss minus Steuerermäßigung. Laufende Kosten wie Wartung sind nicht enthalten; dafür gibt es den Kostenvergleich über zehn Jahre.

Nicht abgebildet sind der Abzug als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG), der vom Einkommen abhängt, das Darlehen der KfW und Programme der Bundesländer. Diese stehen auf den Seiten zu Steuer, Zuschuss und Förderung nach Region.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss gibt die Pflegekasse für einen Treppenlift höchstens?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Lift die Pflege zu Hause ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine selbständige Lebensführung wiederherstellt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige in derselben Wohnung, sind bis zu 4.180 Euro je Person möglich, zusammen höchstens 16.720 Euro je Maßnahme.

Warum fragt der Zuschussrechner nach den Arbeitskosten?

Weil die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten gilt, nicht für das Material (§ 35a Abs. 5 EStG). Lassen Sie sich die Arbeitskosten in Angebot und Rechnung gesondert ausweisen und zahlen Sie per Überweisung.

Rechnet der Zuschussrechner mit Durchschnittspreisen?

Nein. Er rechnet nur mit dem Preis, den Sie aus Ihrem Angebot eintragen, und mit den Beträgen aus dem Gesetz. Die Spanne der Verbraucherzentralen steht nur als Orientierung daneben.

Gilt der Zuschussrechner auch für Österreich und die Schweiz?

Nein, er bildet nur deutsches Recht ab. In Österreich hängen Zuschüsse vom Bundesland ab, in der Schweiz vor allem von der Invalidenversicherung. Die Regionsseiten nennen die zuständigen Stellen und Programme mit Quelle.

Angebote einholen und Eigenanteil prüfen

Beantworten Sie ein paar Fragen. Mit Ihrer Einwilligung geben wir die Anfrage an ausgewählte Anbieter weiter. DocPauli berät nicht selbst, bewertet keine Anbieter und erstellt keine Rangliste.