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Treppenlift-Förderung in Baden-Württemberg: Programme, Beratungsstellen und Städte

Bundesland Baden-Württemberg mit der Hauptstadt Stuttgart: was es an Förderung gibt, wer neutral berät und welche Anbieter dort sitzen oder montieren.

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Kurz gefasst

In Baden-Württemberg gibt es nach unserer Recherche ein eigenes Programm, die einen Treppenlift oder barrierearmen Umbau unterstützen können. Dazu kommen die Leistungen, die in ganz Deutschland gelten (Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Private Pflege-Pflichtversicherung: gleichwertige Leistungen, Beihilfe des Bundes für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds).

262 Städte in Baden-Württemberg hat mehr als 10.000 Einwohner; für jede gibt es eine eigene Seite mit amtlichen Zahlen. Das Anbieterverzeichnis nennt 24 Anbieter mit Sitz oder veröffentlichtem Servicegebiet in Baden-Württemberg.

Zuletzt aktualisiert:

Förderprogramme in Baden-Württemberg

Programme mit Träger, Art, Status und Quelle; Beträge nur so, wie der Träger sie veröffentlicht.

  • Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit

    aktiv

    Darlehen · Land Baden-Württemberg, L-Bank; Antrag über die örtliche Wohnraumförderungsstelle

    Darlehen bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen nach DIN 18040-2, darunter die Überwindung von Treppen und Stufen; ein Treppenlift ist auf der Programmseite nicht eigens genannt. Wird vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 erreicht, gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 3 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 1.500 Euro. Die L-Bank weist darauf hin, dass nach aktuellem Stand mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen ist.

    Für wen: Selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die den Erwerb mit der Basisförderung finanziert haben (Zusage höchstens zehn Jahre alt), oder unabhängig davon Menschen, die durch eine Schwerbehinderung spezielle Wohnbedürfnisse haben (Anpassungsförderung). Es gelten Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung.

    Quelle: L-Bank: Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Ein Zuschussprogramm des Landes für Treppenlifte in selbst genutztem Wohneigentum wurde nicht gefunden; das Land fördert über die L-Bank mit einem Darlehen samt kleinem Tilgungszuschuss.
  • Stadt Stuttgart: Die Landeshauptstadt fördert mit eigenem Programm unter anderem Treppenlifte mit 60 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten des Eigenanteils, höchstens 10.000 Euro je Maßnahme und 30.000 Euro je Wohnraum. Der Antrag ist vor Beginn des Umbaus zu stellen, ein Rechtsanspruch besteht nicht (Seite der Stadt, Stand 08.10.2026).

Was in ganz Deutschland gilt

Der Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnumfeldverbesserung ist die wichtigste Leistung; er setzt einen Pflegegrad voraus und wird vor dem Einbau beantragt.

  • Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

    aktiv

    Zuschuss · Soziale Pflegeversicherung (Pflegekasse bei der Krankenkasse)

    Die Pflegekasse kann nachrangig Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds zahlen, höchstens 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gilt die Grenze von 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person; der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf deren Versicherungsträger aufgeteilt. Die Kasse entscheidet spätestens drei Wochen nach Antragseingang, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen; teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt.

    Für wen: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, wenn die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt.

    Quelle: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Abs. 4 und 7) (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 28a SGB XI, Leistungen bei Pflegegrad 1 (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Private Pflege-Pflichtversicherung: gleichwertige Leistungen

    aktiv

    Zuschuss · Privates Versicherungsunternehmen der Pflege-Pflichtversicherung

    Die private Pflege-Pflichtversicherung muss Vertragsleistungen vorsehen, die nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind; an die Stelle von Sachleistungen tritt eine Kostenerstattung in gleicher Höhe. Damit gilt auch für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift der Rahmen des § 40 Abs. 4 SGB XI. Bedingungen und Antragsweg nennt das Versicherungsunternehmen.

    Für wen: Privat pflegeversicherte Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.

    Quelle: § 23 SGB XI, Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Beihilfe des Bundes für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds

    aktiv

    Zuschuss · Beihilfestelle des Dienstherrn (Bundesbeihilfeverordnung); Landesbeamte nach dem Beihilferecht ihres Landes

    Nach § 38g BBhV sind Aufwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 40 Abs. 4 SGB XI beihilfefähig, aber nur, wenn auch ein Anspruch auf anteilige Zuschüsse gegen die private oder soziale Pflegeversicherung besteht. Bei privater Pflegeversicherung ist dem Grunde nach der Betrag beihilfefähig, den die Versicherung ihrer anteiligen Leistung zugrunde gelegt hat. Der Treppenlift steht nicht in der Hilfsmittelliste der Anlage 11 BBhV; dort sind nur Lifter wie Badewannenlifter aufgeführt.

    Für wen: Beihilfeberechtigte des Bundes und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen mit Pflegegrad.

    Quelle: § 38g BBhV, Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (abgerufen am 19. Oktober 2026); Anlage 11 BBhV, beihilfefähige Hilfsmittel (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen (159)

    aktiv

    Darlehen · KfW, Antrag über einen Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Landesförderinstitut)

    Förderkredit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Die KfW nennt im Förderbereich Treppen und Stufen ausdrücklich Treppenlifte sowie Senkrecht-, Hebe- und Plattformlifte. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner; vor dem Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen ist mit ihm zu sprechen, und gebaut werden darf erst nach der Antragstellung. Für dieselbe Maßnahme lässt sich der Kredit nicht mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren, für verschiedene Maßnahmen schon. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Zinssätze legt die KfW am Tag der Zusage fest.

    Für wen: Alle, die Barrieren in einem Haus oder einer Wohnung reduzieren: Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und weitere; auch beim Ersterwerb von bereits umgebautem Wohnraum.

    Quelle: KfW: Altersgerecht Umbauen, Kredit 159 (abgerufen am 19. Oktober 2026); KfW: Barrieren reduzieren mit Förderung (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • KfW-Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)

    ausgesetzt

    Zuschuss · KfW aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

    Die KfW meldete am 31.07.2026 einen Antragstopp: Die für 2026 bereitgestellten Bundesmittel sind mit Anträgen belegt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Bestehende Zusagen bleiben gültig, bereits eingegangene Anträge werden bearbeitet. Die Produktseite stellt in Aussicht, dass Anträge wieder möglich werden, falls 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden. Zuletzt galten laut Merkblatt (Stand 04/2026) 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen, förderfähig bis 25.000 Euro je Wohneinheit, und 12,5 Prozent für den Standard Altersgerechtes Haus, förderfähig bis 50.000 Euro je Wohneinheit; Mindestinvestition 2.000 Euro. Zu den Förderbereichen gehörte die Überwindung von Treppen und Stufen.

    Für wen: Laut Merkblatt Privatpersonen mit Eigentum an Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Ersterwerbende sowie Mieterinnen und Mieter.

    Quelle: KfW: Meldung vom 31.07.2026, Antragstopp Zuschuss Barrierereduzierung (abgerufen am 19. Oktober 2026); KfW: Zuschuss Nr. 455-B Barrierereduzierung, Produktseite (abgerufen am 19. Oktober 2026); KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 455-B (Stand 04/2026, PDF) (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)

    aktiv

    Steuer · Finanzamt (Einkommensteuererklärung)

    Die Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro; berücksichtigt werden nur Arbeitskosten. Ausgeschlossen sind öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Aufwendungen, die bereits als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind, zählen nicht noch einmal (§ 35a Abs. 5 EStG).

    Für wen: Steuerpflichtige, die Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung in ihrem Haushalt bezahlen.

    Quelle: § 35a EStG, Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)

    aktiv

    Steuer · Finanzamt (Einkommensteuererklärung)

    Zwangsläufige Mehraufwendungen mindern auf Antrag die Steuer, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen; diese beträgt je nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Kinderzahl 1 bis 7 Prozent (§ 33 Abs. 3 EStG). Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kosten für den Einbau eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein können (Urteil vom 5. Oktober 2011, VI R 14/11) und dass die medizinische Notwendigkeit nicht durch ein vorher erstelltes amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nachgewiesen werden muss; ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB V, die Notwendigkeit wird frei gewürdigt, etwa durch ein Sachverständigengutachten (Urteil vom 6. Februar 2014, VI R 61/12).

    Für wen: Steuerpflichtige, denen der Einbau eines Treppenlifts aus gesundheitlichen Gründen zwangsläufig Kosten verursacht.

    Quelle: § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastungen (abgerufen am 19. Oktober 2026); BFH, Urteil vom 6. Februar 2014, VI R 61/12 (abgerufen am 19. Oktober 2026); BFH, Pressemitteilung Nr. 027/14: Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für einen Treppenlift (abgerufen am 19. Oktober 2026); BFH, Urteil vom 5. Oktober 2011, VI R 14/11 (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung

    aktiv

    Zuschuss · Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

    Wohnungshilfe wird erbracht, wenn wegen Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend die behindertengerechte Anpassung vorhandenen oder die Bereitstellung behindertengerechten Wohnraums erforderlich ist, außerdem wenn sie zur Sicherung der beruflichen Eingliederung nötig ist. Sie umfasst auch Umzugskosten. Beträge nennt das Gesetz nicht; Einzelheiten regeln gemeinsame Richtlinien der Unfallversicherungsträger.

    Für wen: Versicherte nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit.

    Quelle: § 41 SGB VII, Wohnungshilfe (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Wohnungshilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

    aktiv

    Zuschuss · Zuständiger Rehabilitationsträger: Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Soziale Entschädigung, öffentliche Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe

    Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören auch die Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang (§ 49 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 SGB IX). In der Sozialen Entschädigung gelten diese Leistungen über § 63 SGB XIV. Welcher Träger zuständig ist, hängt vom Anlass ab; Beträge nennt das Gesetz nicht.

    Für wen: Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung, deren Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden soll.

    Quelle: § 49 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 6 SGB IX, Rehabilitationsträger (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 63 SGB XIV, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Eingliederungshilfe: Leistungen für Wohnraum

    aktiv

    Zuschuss · Träger der Eingliederungshilfe (je nach Land Kreis, kreisfreie Stadt oder überörtlicher Träger)

    Leistungen für Wohnraum umfassen die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entspricht (§ 77 SGB IX, über § 113 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 SGB IX). Je nach Einkommen ist ein Beitrag zu den Aufwendungen aufzubringen (§ 136 SGB IX). Entschieden wird im Einzelfall.

    Für wen: Menschen mit wesentlicher Behinderung, die Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten.

    Quelle: § 77 SGB IX, Leistungen für Wohnraum (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 113 SGB IX, Leistungen zur Sozialen Teilhabe (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 136 SGB IX, Beitrag aus Einkommen zu den Aufwendungen (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Hilfe zur Pflege: Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds

    aktiv

    Zuschuss · Träger der Sozialhilfe (Sozialamt)

    Die Sozialhilfe kann angemessene Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds gewähren, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellen (§ 64e SGB XII). Sie greift nur, soweit keine gleichartigen Leistungen nach anderen Vorschriften, etwa der Pflegekasse, erbracht werden (§ 63b Abs. 1 SGB XII), und soweit die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist (§ 19 Abs. 3 SGB XII).

    Für wen: Pflegebedürftige, denen die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten sind.

    Quelle: § 64e SGB XII, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 63b SGB XII, Leistungskonkurrenz (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 19 SGB XII, Leistungsberechtigte (abgerufen am 19. Oktober 2026)

  • Krankenkasse: Hilfsmittel (§ 33 SGB V), kein Weg für fest eingebaute Treppenlifte

    aktiv

    Sach- oder Geldleistung · Gesetzliche Krankenkasse

    Ein fest eingebauter Treppenlift ist nach dem Bundesfinanzhof kein Hilfsmittel im Sinne der Legaldefinition des § 33 Abs. 1 SGB V; der BFH stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. August 1998 (B 3 KR 14/97 R). Das Bundessozialgericht rechnet Hilfen, die so fest in die konkrete Wohnung eingebaut werden, dass sie bei einem Umzug normalerweise zurückbleiben, der Wohnumfeldverbesserung der Pflegeversicherung zu (Urteil vom 30. November 2023, B 3 P 5/22 R). Bei mobilen Treppensteighilfen lehnen Krankenkassen laut Verbraucherzentrale häufig ab; nach dem BSG kann für pflegebedürftige Rollstuhlnutzende die Pflegekasse zuständig sein (Urteil vom 16. Juli 2014, B 3 KR 1/14 R).

    Für wen: Gesetzlich Krankenversicherte; Hinweis zur Abgrenzung.

    Quelle: BFH, Urteil vom 6. Februar 2014, VI R 61/12 (Leitsätze 1 und 2) (abgerufen am 19. Oktober 2026); BSG, Urteil vom 30. November 2023, B 3 P 5/22 R (abgerufen am 19. Oktober 2026); Verbraucherzentrale: Treppensteighilfe, Kostenübernahme (Stand 27. März 2026) (abgerufen am 19. Oktober 2026)

Mehr dazu: Treppenlift Zuschuss in Deutschland, Zuschussrechner.

Beratung in Baden-Württemberg

Amtliche und gemeinnützige Stellen beraten kostenlos und herstellerneutral; Anbieter beraten zu ihren eigenen Produkten.

Zahlen zu Baden-Württemberg

Amtliche Statistik zur Altersstruktur und, in Deutschland, zum Gebäudebestand.

  • Anteil der Bevölkerung ab 67 Jahren: 18,5 %, ab 75 Jahren: 10,5 %.
  • Gebäude mit Wohnraum, die eine oder zwei Wohnungen haben (meist Ein- und Zweifamilienhäuser): 80,4 %.
  • Gebäude mit Baujahr vor 1980: 59,4 %.
  • Eigentümerquote (vom Eigentümer bewohnte Wohnungen): 51,6 %.

Städte in Baden-Württemberg

Gemeinden ab 10.000 Einwohnern, nach Einwohnerzahl; jede Seite nennt Zahlen, Postleitzahlen und Anbieter im Umkreis.

Kleinere Orte finden Sie über die Postleitzahlsuche. Größenklassen: Großstadt mit mehr als 500.000 Einwohnern bis Kleinstadt mit 10.000 bis 20.000 Einwohnern.

Treppenlift-Anbieter in Baden-Württemberg

Alphabetisch, mit Sitz in der Region oder veröffentlichtem Servicegebiet; keine Empfehlung.

Angaben laut Hersteller bzw. laut Website des Anbieters, mit Quelle und Abrufdatum, ohne Gewähr. Keine Bewertung, kein Test, keine Rangliste; die Reihenfolge ist alphabetisch oder folgt dem Merkmal, nach dem Sie sortieren. Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Wie wir vorgehen, steht unter Wie wir vergleichen.

Alle Anbieter: Hersteller und Anbieter.

Häufige Fragen

Gibt es in Baden-Württemberg eine eigene Förderung für einen Treppenlift?

Ja, nach unserer Recherche (Stand 19.10.2026): Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit (Land Baden-Württemberg, L-Bank; Antrag über die örtliche Wohnraumförderungsstelle). Ob Ihr Vorhaben passt und wie viel möglich ist, entscheidet der Träger; stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Wer berät in Baden-Württemberg unabhängig zum Treppenlift?

Zum Beispiel: Pflegestützpunkte Baden-Württemberg; L-Bank: Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit; Stadt Stuttgart: Förderprogramm Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen. Die Beratung durch diese Stellen ist in der Regel kostenlos und herstellerneutral; Anbieter beraten zu ihren eigenen Produkten.

Welche Treppenlift-Anbieter gibt es in Baden-Württemberg?

Im Verzeichnis stehen 24 Anbieter mit Sitz in Baden-Württemberg oder mit einem veröffentlichten Servicegebiet, das Baden-Württemberg umfasst. Die Liste ist alphabetisch und keine Empfehlung; ob ein Anbieter bei Ihnen montiert, erfragen Sie direkt oder über die unverbindliche Anfrage.

Treppenlift in Baden-Württemberg: unverbindlich anfragen

Beantworten Sie ein paar Fragen. Mit Ihrer Einwilligung geben wir die Anfrage an ausgewählte Anbieter weiter. DocPauli berät nicht selbst, bewertet keine Anbieter und erstellt keine Rangliste.