Treppenlift-Förderung in Bayern: Programme, Beratungsstellen und Städte
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Kurz gefasst
In Bayern gibt es nach unserer Recherche ein eigenes Programm, die einen Treppenlift oder barrierearmen Umbau unterstützen können. Dazu kommen die Leistungen, die in ganz Deutschland gelten (Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Private Pflege-Pflichtversicherung: gleichwertige Leistungen, Beihilfe des Bundes für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds).
231 Städte in Bayern hat mehr als 10.000 Einwohner; für jede gibt es eine eigene Seite mit amtlichen Zahlen. Das Anbieterverzeichnis nennt 27 Anbieter mit Sitz oder veröffentlichtem Servicegebiet in Bayern.
Zuletzt aktualisiert:
Förderprogramme in Bayern
Programme mit Träger, Art, Status und Quelle; Beträge nur so, wie der Träger sie veröffentlicht.
Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
aktivDarlehen · Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr; Antrag für Eigenwohnraum beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, für Mietwohnraum bei der Regierung bzw. in München, Nürnberg und Augsburg bei der Stadt
Leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro je Wohnung für bauliche Anpassungen, etwa Schwellenabbau, bodengleiche Dusche, Aufzug oder Rampe; die Regierung von Oberbayern nennt ausdrücklich den Einbau eines Treppenlifts. Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden. Reichen die Mittel nicht für alle, entscheidet die soziale Dringlichkeit. Die zugrunde liegenden Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 gelten bis 31.12.2026; wie das Programm ab 2027 weiterläuft, ist offen.
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum, der an die Bedürfnisse eines Menschen mit Behinderung angepasst wird; es gelten die Einkommensgrenzen nach Art. 11 BayWoFG.
Quelle: StMB: Barrierefreies Wohnen, Förderung (abgerufen am 19. Oktober 2026); Regierung von Oberbayern: Behindertengerechte Anpassung von Mietwohnraum (Stand 15.10.2026) (abgerufen am 19. Oktober 2026); Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023), BAYERN.RECHT (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- Stadt München und Stadt Nürnberg: Beide Städte bearbeiten das staatliche Baudarlehen und nennen den Treppenlift als möglichen Förderzweck; ein eigenes städtisches Zuschussprogramm mit veröffentlichten Beträgen wurde nicht bestätigt.
Was in ganz Deutschland gilt
Der Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnumfeldverbesserung ist die wichtigste Leistung; er setzt einen Pflegegrad voraus und wird vor dem Einbau beantragt.
Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
aktivZuschuss · Soziale Pflegeversicherung (Pflegekasse bei der Krankenkasse)
Die Pflegekasse kann nachrangig Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds zahlen, höchstens 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gilt die Grenze von 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person; der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf deren Versicherungsträger aufgeteilt. Die Kasse entscheidet spätestens drei Wochen nach Antragseingang, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen; teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt.
Für wen: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, wenn die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt.
Quelle: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Abs. 4 und 7) (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 28a SGB XI, Leistungen bei Pflegegrad 1 (abgerufen am 19. Oktober 2026)
Private Pflege-Pflichtversicherung: gleichwertige Leistungen
aktivZuschuss · Privates Versicherungsunternehmen der Pflege-Pflichtversicherung
Die private Pflege-Pflichtversicherung muss Vertragsleistungen vorsehen, die nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind; an die Stelle von Sachleistungen tritt eine Kostenerstattung in gleicher Höhe. Damit gilt auch für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift der Rahmen des § 40 Abs. 4 SGB XI. Bedingungen und Antragsweg nennt das Versicherungsunternehmen.
Für wen: Privat pflegeversicherte Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
Quelle: § 23 SGB XI, Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (abgerufen am 19. Oktober 2026)
Beihilfe des Bundes für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
aktivZuschuss · Beihilfestelle des Dienstherrn (Bundesbeihilfeverordnung); Landesbeamte nach dem Beihilferecht ihres Landes
Nach § 38g BBhV sind Aufwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 40 Abs. 4 SGB XI beihilfefähig, aber nur, wenn auch ein Anspruch auf anteilige Zuschüsse gegen die private oder soziale Pflegeversicherung besteht. Bei privater Pflegeversicherung ist dem Grunde nach der Betrag beihilfefähig, den die Versicherung ihrer anteiligen Leistung zugrunde gelegt hat. Der Treppenlift steht nicht in der Hilfsmittelliste der Anlage 11 BBhV; dort sind nur Lifter wie Badewannenlifter aufgeführt.
Für wen: Beihilfeberechtigte des Bundes und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen mit Pflegegrad.
Quelle: § 38g BBhV, Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (abgerufen am 19. Oktober 2026); Anlage 11 BBhV, beihilfefähige Hilfsmittel (abgerufen am 19. Oktober 2026)
KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen (159)
aktivDarlehen · KfW, Antrag über einen Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Landesförderinstitut)
Förderkredit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Die KfW nennt im Förderbereich Treppen und Stufen ausdrücklich Treppenlifte sowie Senkrecht-, Hebe- und Plattformlifte. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner; vor dem Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen ist mit ihm zu sprechen, und gebaut werden darf erst nach der Antragstellung. Für dieselbe Maßnahme lässt sich der Kredit nicht mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren, für verschiedene Maßnahmen schon. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Zinssätze legt die KfW am Tag der Zusage fest.
Für wen: Alle, die Barrieren in einem Haus oder einer Wohnung reduzieren: Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und weitere; auch beim Ersterwerb von bereits umgebautem Wohnraum.
Quelle: KfW: Altersgerecht Umbauen, Kredit 159 (abgerufen am 19. Oktober 2026); KfW: Barrieren reduzieren mit Förderung (abgerufen am 19. Oktober 2026)
KfW-Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)
ausgesetztZuschuss · KfW aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Die KfW meldete am 31.07.2026 einen Antragstopp: Die für 2026 bereitgestellten Bundesmittel sind mit Anträgen belegt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Bestehende Zusagen bleiben gültig, bereits eingegangene Anträge werden bearbeitet. Die Produktseite stellt in Aussicht, dass Anträge wieder möglich werden, falls 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden. Zuletzt galten laut Merkblatt (Stand 04/2026) 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen, förderfähig bis 25.000 Euro je Wohneinheit, und 12,5 Prozent für den Standard Altersgerechtes Haus, förderfähig bis 50.000 Euro je Wohneinheit; Mindestinvestition 2.000 Euro. Zu den Förderbereichen gehörte die Überwindung von Treppen und Stufen.
Für wen: Laut Merkblatt Privatpersonen mit Eigentum an Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Ersterwerbende sowie Mieterinnen und Mieter.
Quelle: KfW: Meldung vom 31.07.2026, Antragstopp Zuschuss Barrierereduzierung (abgerufen am 19. Oktober 2026); KfW: Zuschuss Nr. 455-B Barrierereduzierung, Produktseite (abgerufen am 19. Oktober 2026); KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 455-B (Stand 04/2026, PDF) (abgerufen am 19. Oktober 2026)
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)
aktivSteuer · Finanzamt (Einkommensteuererklärung)
Die Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro; berücksichtigt werden nur Arbeitskosten. Ausgeschlossen sind öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Aufwendungen, die bereits als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind, zählen nicht noch einmal (§ 35a Abs. 5 EStG).
Für wen: Steuerpflichtige, die Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung in ihrem Haushalt bezahlen.
Quelle: § 35a EStG, Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen (abgerufen am 19. Oktober 2026)
Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)
aktivSteuer · Finanzamt (Einkommensteuererklärung)
Zwangsläufige Mehraufwendungen mindern auf Antrag die Steuer, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen; diese beträgt je nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Kinderzahl 1 bis 7 Prozent (§ 33 Abs. 3 EStG). Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kosten für den Einbau eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein können (Urteil vom 5. Oktober 2011, VI R 14/11) und dass die medizinische Notwendigkeit nicht durch ein vorher erstelltes amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nachgewiesen werden muss; ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB V, die Notwendigkeit wird frei gewürdigt, etwa durch ein Sachverständigengutachten (Urteil vom 6. Februar 2014, VI R 61/12).
Für wen: Steuerpflichtige, denen der Einbau eines Treppenlifts aus gesundheitlichen Gründen zwangsläufig Kosten verursacht.
Quelle: § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastungen (abgerufen am 19. Oktober 2026); BFH, Urteil vom 6. Februar 2014, VI R 61/12 (abgerufen am 19. Oktober 2026); BFH, Pressemitteilung Nr. 027/14: Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für einen Treppenlift (abgerufen am 19. Oktober 2026); BFH, Urteil vom 5. Oktober 2011, VI R 14/11 (abgerufen am 19. Oktober 2026)
Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung
aktivZuschuss · Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
Wohnungshilfe wird erbracht, wenn wegen Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend die behindertengerechte Anpassung vorhandenen oder die Bereitstellung behindertengerechten Wohnraums erforderlich ist, außerdem wenn sie zur Sicherung der beruflichen Eingliederung nötig ist. Sie umfasst auch Umzugskosten. Beträge nennt das Gesetz nicht; Einzelheiten regeln gemeinsame Richtlinien der Unfallversicherungsträger.
Für wen: Versicherte nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit.
Quelle: § 41 SGB VII, Wohnungshilfe (abgerufen am 19. Oktober 2026)
Wohnungshilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
aktivZuschuss · Zuständiger Rehabilitationsträger: Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Soziale Entschädigung, öffentliche Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe
Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören auch die Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang (§ 49 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 SGB IX). In der Sozialen Entschädigung gelten diese Leistungen über § 63 SGB XIV. Welcher Träger zuständig ist, hängt vom Anlass ab; Beträge nennt das Gesetz nicht.
Für wen: Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung, deren Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden soll.
Quelle: § 49 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 6 SGB IX, Rehabilitationsträger (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 63 SGB XIV, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (abgerufen am 19. Oktober 2026)
Eingliederungshilfe: Leistungen für Wohnraum
aktivZuschuss · Träger der Eingliederungshilfe (je nach Land Kreis, kreisfreie Stadt oder überörtlicher Träger)
Leistungen für Wohnraum umfassen die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entspricht (§ 77 SGB IX, über § 113 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 SGB IX). Je nach Einkommen ist ein Beitrag zu den Aufwendungen aufzubringen (§ 136 SGB IX). Entschieden wird im Einzelfall.
Für wen: Menschen mit wesentlicher Behinderung, die Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten.
Quelle: § 77 SGB IX, Leistungen für Wohnraum (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 113 SGB IX, Leistungen zur Sozialen Teilhabe (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 136 SGB IX, Beitrag aus Einkommen zu den Aufwendungen (abgerufen am 19. Oktober 2026)
Hilfe zur Pflege: Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
aktivZuschuss · Träger der Sozialhilfe (Sozialamt)
Die Sozialhilfe kann angemessene Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds gewähren, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellen (§ 64e SGB XII). Sie greift nur, soweit keine gleichartigen Leistungen nach anderen Vorschriften, etwa der Pflegekasse, erbracht werden (§ 63b Abs. 1 SGB XII), und soweit die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist (§ 19 Abs. 3 SGB XII).
Für wen: Pflegebedürftige, denen die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten sind.
Quelle: § 64e SGB XII, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 63b SGB XII, Leistungskonkurrenz (abgerufen am 19. Oktober 2026); § 19 SGB XII, Leistungsberechtigte (abgerufen am 19. Oktober 2026)
Krankenkasse: Hilfsmittel (§ 33 SGB V), kein Weg für fest eingebaute Treppenlifte
aktivSach- oder Geldleistung · Gesetzliche Krankenkasse
Ein fest eingebauter Treppenlift ist nach dem Bundesfinanzhof kein Hilfsmittel im Sinne der Legaldefinition des § 33 Abs. 1 SGB V; der BFH stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. August 1998 (B 3 KR 14/97 R). Das Bundessozialgericht rechnet Hilfen, die so fest in die konkrete Wohnung eingebaut werden, dass sie bei einem Umzug normalerweise zurückbleiben, der Wohnumfeldverbesserung der Pflegeversicherung zu (Urteil vom 30. November 2023, B 3 P 5/22 R). Bei mobilen Treppensteighilfen lehnen Krankenkassen laut Verbraucherzentrale häufig ab; nach dem BSG kann für pflegebedürftige Rollstuhlnutzende die Pflegekasse zuständig sein (Urteil vom 16. Juli 2014, B 3 KR 1/14 R).
Für wen: Gesetzlich Krankenversicherte; Hinweis zur Abgrenzung.
Quelle: BFH, Urteil vom 6. Februar 2014, VI R 61/12 (Leitsätze 1 und 2) (abgerufen am 19. Oktober 2026); BSG, Urteil vom 30. November 2023, B 3 P 5/22 R (abgerufen am 19. Oktober 2026); Verbraucherzentrale: Treppensteighilfe, Kostenübernahme (Stand 27. März 2026) (abgerufen am 19. Oktober 2026)
Mehr dazu: Treppenlift Zuschuss in Deutschland, Zuschussrechner.
Beratung in Bayern
Amtliche und gemeinnützige Stellen beraten kostenlos und herstellerneutral; Anbieter beraten zu ihren eigenen Produkten.
- Pflegestützpunkte in Bayern
Liste des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention; kostenlose Beratung rund um die Pflege.
- Landesfachstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer
Kostenlose Beratung zum barrierefreien Bauen und Umbauen an zahlreichen Orten in Bayern, Teil des Programms Bayern barrierefrei.
- Koordinationsstelle Wohnen im Alter
Aus Mitteln des Bayerischen Sozialministeriums finanziert; Schwerpunkt unter anderem Wohnberatung, vor allem für Kommunen und Fachleute.
- Stadt München: Wohnungsanpassung
Die Landeshauptstadt informiert über Wohnungsanpassung, das staatliche Baudarlehen und Beratungsstellen.
- Stadt Nürnberg: Förderprogramme Wohnen
Die Stadt bearbeitet das staatliche leistungsfreie Darlehen bis 10.000 Euro, etwa für Rampe oder Treppenlift.
- Stadt Nürnberg: Wohnungsanpassungsberatung
Kostenfreie Beratung zur Wohnungsanpassung beim Seniorenamt bzw. Pflegestützpunkt Nürnberg.
Zahlen zu Bayern
Amtliche Statistik zur Altersstruktur und, in Deutschland, zum Gebäudebestand.
- Anteil der Bevölkerung ab 67 Jahren: 18,6 %, ab 75 Jahren: 10,4 %.
- Gebäude mit Wohnraum, die eine oder zwei Wohnungen haben (meist Ein- und Zweifamilienhäuser): 84,2 %.
- Gebäude mit Baujahr vor 1980: 54,4 %.
- Eigentümerquote (vom Eigentümer bewohnte Wohnungen): 49,3 %.
Städte in Bayern
Gemeinden ab 10.000 Einwohnern, nach Einwohnerzahl; jede Seite nennt Zahlen, Postleitzahlen und Anbieter im Umkreis.
- München 1.505.036 Einwohner
- Nürnberg 531.159 Einwohner
- Augsburg 301.786 Einwohner
- Regensburg 151.517 Einwohner
- Ingolstadt 140.799 Einwohner
- Würzburg 133.753 Einwohner
- Fürth 131.344 Einwohner
- Erlangen 116.450 Einwohner
- Bamberg 77.218 Einwohner
- Aschaffenburg 73.326 Einwohner
- Bayreuth 72.919 Einwohner
- Landshut 71.922 Einwohner
- Kempten (Allgäu) 67.916 Einwohner
- Rosenheim 65.808 Einwohner
- Neu-Ulm 62.843 Einwohner
- Schweinfurt 54.539 Einwohner
- Passau 53.523 Einwohner
- Straubing 49.061 Einwohner
- Freising 48.953 Einwohner
- Dachau 47.461 Einwohner
- Hof 46.624 Einwohner
- Kaufbeuren 46.282 Einwohner
- Memmingen 44.378 Einwohner
- Amberg 42.631 Einwohner
- Weiden i.d.OPf. 42.453 Einwohner
- Neumarkt i.d.OPf. 41.258 Einwohner
- Germering 41.155 Einwohner
- Coburg 40.970 Einwohner
- Schwabach 40.702 Einwohner
- Ansbach 40.554 Einwohner
- Fürstenfeldbruck 37.666 Einwohner
- Erding 37.341 Einwohner
- Deggendorf 35.166 Einwohner
- Forchheim 33.359 Einwohner
- Neuburg a.d.Donau 30.039 Einwohner
- Friedberg 29.980 Einwohner
- Schwandorf 29.836 Einwohner
- Landsberg am Lech 29.230 Einwohner
- Unterschleißheim 28.193 Einwohner
- Garmisch-Partenkirchen 28.088 Einwohner
- Königsbrunn 27.847 Einwohner
- Olching 27.418 Einwohner
- Pfaffenhofen a.d.Ilm 27.228 Einwohner
- Unterhaching 26.611 Einwohner
- Kulmbach 26.511 Einwohner
- Zirndorf 26.229 Einwohner
- Geretsried 25.907 Einwohner
- Waldkraiburg 25.851 Einwohner
- Lauf a.d.Pegnitz 25.754 Einwohner
- Lindau (Bodensee) 25.702 Einwohner
- Roth 25.473 Einwohner
- Vaterstetten 25.039 Einwohner
- Starnberg 24.602 Einwohner
- Herzogenaurach 24.312 Einwohner
- Senden 23.676 Einwohner
- Gersthofen 23.409 Einwohner
- Weilheim i.OB 23.406 Einwohner
- Bad Kissingen 23.191 Einwohner
- Kitzingen 23.028 Einwohner
- Neusäß 23.026 Einwohner
- Haar 22.934 Einwohner
- Ottobrunn 22.729 Einwohner
- Mühldorf a.Inn 22.624 Einwohner
- Aichach 22.011 Einwohner
- Gauting 21.684 Einwohner
- Sonthofen 21.641 Einwohner
- Karlsfeld 21.425 Einwohner
- Günzburg 21.291 Einwohner
- Neufahrn b.Freising 21.066 Einwohner
- Traunstein 20.977 Einwohner
- Puchheim 20.896 Einwohner
- Dingolfing 20.890 Einwohner
- Lichtenfels 20.452 Einwohner
- Nördlingen 20.442 Einwohner
- Traunreut 20.381 Einwohner
- Moosburg a.d.Isar 20.107 Einwohner
- Donauwörth 20.024 Einwohner
- Bad Tölz 19.652 Einwohner
- Dillingen a.d.Donau 19.643 Einwohner
- Wolfratshausen 19.536 Einwohner
- Burghausen 19.381 Einwohner
- Sulzbach-Rosenberg 19.255 Einwohner
- Gröbenzell 19.206 Einwohner
- Gilching 19.159 Einwohner
- Kolbermoor 19.149 Einwohner
- Bad Aibling 18.575 Einwohner
- Illertissen 18.484 Einwohner
- Marktoberdorf 18.463 Einwohner
- Bad Reichenhall 18.284 Einwohner
- Vilshofen an der Donau 18.184 Einwohner
- Weißenburg i.Bay. 18.172 Einwohner
- Taufkirchen 18.130 Einwohner
- Bobingen 18.108 Einwohner
- Ismaning 18.038 Einwohner
- Alzenau 17.968 Einwohner
- Schrobenhausen 17.916 Einwohner
- Garching b.München 17.729 Einwohner
- Freilassing 17.702 Einwohner
- Oberasbach 17.678 Einwohner
- Cham 17.617 Einwohner
- Penzberg 17.246 Einwohner
- Marktredwitz 17.166 Einwohner
- Kelheim 17.108 Einwohner
- Bruckmühl 16.992 Einwohner
- Bad Wörishofen 16.893 Einwohner
- Gunzenhausen 16.698 Einwohner
- Poing 16.593 Einwohner
- Kronach 16.497 Einwohner
- Wendelstein 16.410 Einwohner
- Regenstauf 16.390 Einwohner
- Pocking 16.296 Einwohner
- Holzkirchen 16.187 Einwohner
- Großostheim 15.762 Einwohner
- Stadtbergen 15.595 Einwohner
- Altdorf b.Nürnberg 15.527 Einwohner
- Schwabmünchen 15.512 Einwohner
- Bad Neustadt a.d.Saale 15.405 Einwohner
- Füssen 15.334 Einwohner
- Mering 15.329 Einwohner
- Mindelheim 15.296 Einwohner
- Mainburg 15.279 Einwohner
- Abensberg 15.254 Einwohner
- Stein 14.997 Einwohner
- Lohr a.Main 14.964 Einwohner
- Neustadt a.d.Donau 14.891 Einwohner
- Landau a.d.Isar 14.776 Einwohner
- Eching 14.732 Einwohner
- Dorfen 14.727 Einwohner
- Karlstadt 14.719 Einwohner
- Burglengenfeld 14.681 Einwohner
- Neustadt b.Coburg 14.620 Einwohner
- Selb 14.536 Einwohner
- Eckental 14.408 Einwohner
- Neubiberg 14.351 Einwohner
- Neutraubling 14.351 Einwohner
- Eggenfelden 14.295 Einwohner
- Krumbach (Schwaben) 14.258 Einwohner
- Weißenhorn 14.238 Einwohner
- Immenstadt i.Allgäu 14.237 Einwohner
- Eichstätt 14.066 Einwohner
- Vöhringen 14.060 Einwohner
- Maisach 13.955 Einwohner
- Grafing b.München 13.930 Einwohner
- Höchstadt a.d.Aisch 13.827 Einwohner
- Buchloe 13.785 Einwohner
- Haßfurt 13.780 Einwohner
- Markt Schwaben 13.765 Einwohner
- Kirchheim b.München 13.708 Einwohner
- Hilpoltstein 13.707 Einwohner
- Pegnitz 13.614 Einwohner
- Feucht 13.604 Einwohner
- Ergolding 13.511 Einwohner
- Lappersdorf 13.477 Einwohner
- Gräfelfing 13.395 Einwohner
- Plattling 13.296 Einwohner
- Neustadt a.d.Aisch 13.293 Einwohner
- Oberhaching 13.231 Einwohner
- Peißenberg 13.154 Einwohner
- Treuchtlingen 13.110 Einwohner
- Roding 13.060 Einwohner
- Altötting 12.980 Einwohner
- Hösbach 12.965 Einwohner
- Manching 12.958 Einwohner
- Pfarrkirchen 12.842 Einwohner
- Schongau 12.676 Einwohner
- Gaimersheim 12.526 Einwohner
- Röthenbach a.d.Pegnitz 12.512 Einwohner
- Bad Abbach 12.427 Einwohner
- Hirschaid 12.425 Einwohner
- Dinkelsbühl 12.398 Einwohner
- Feuchtwangen 12.390 Einwohner
- Wasserburg a.Inn 12.371 Einwohner
- Ebersberg 12.340 Einwohner
- Bad Windsheim 12.329 Einwohner
- Rödental 12.329 Einwohner
- Meitingen 12.328 Einwohner
- Hersbruck 12.261 Einwohner
- Vilsbiburg 12.205 Einwohner
- Maxhütte-Haidhof 12.075 Einwohner
- Osterhofen 12.073 Einwohner
- Murnau a.Staffelsee 12.057 Einwohner
- Essenbach 11.970 Einwohner
- Oberschleißheim 11.926 Einwohner
- Hauzenberg 11.883 Einwohner
- Peiting 11.773 Einwohner
- Unterföhring 11.729 Einwohner
- Kissing 11.671 Einwohner
- Geisenfeld 11.642 Einwohner
- Lauingen (Donau) 11.604 Einwohner
- Hallbergmoos 11.602 Einwohner
- Lindenberg i.Allgäu 11.572 Einwohner
- Burgthann 11.558 Einwohner
- Wolnzach 11.520 Einwohner
- Eichenau 11.483 Einwohner
- Trostberg 11.442 Einwohner
- Altdorf 11.407 Einwohner
- Miesbach 11.334 Einwohner
- Rothenburg ob der Tauber 11.331 Einwohner
- Waldkirchen 11.326 Einwohner
- Marktheidenfeld 11.306 Einwohner
- Mömbris 11.247 Einwohner
- Ochsenfurt 11.247 Einwohner
- Cadolzburg 11.203 Einwohner
- Herrsching a.Ammersee 11.186 Einwohner
- Grünwald 11.175 Einwohner
- Höhenkirchen-Siegertsbrunn 11.043 Einwohner
- Planegg 11.043 Einwohner
- Burgkirchen a.d.Alz 10.963 Einwohner
- Regen 10.951 Einwohner
- Prien a.Chiemsee 10.949 Einwohner
- Raubling 10.862 Einwohner
- Bad Staffelstein 10.731 Einwohner
- Feldkirchen-Westerham 10.716 Einwohner
- Taufkirchen (Vils) 10.705 Einwohner
- Dießen am Ammersee 10.699 Einwohner
- Stephanskirchen 10.695 Einwohner
- Burgau 10.677 Einwohner
- Diedorf 10.634 Einwohner
- Hammelburg 10.557 Einwohner
- Langenzenn 10.485 Einwohner
- Bogen 10.479 Einwohner
- Altusried 10.426 Einwohner
- Markt Indersdorf 10.366 Einwohner
- Kirchseeon 10.356 Einwohner
- Simbach a.Inn 10.311 Einwohner
- Beilngries 10.242 Einwohner
- Lenggries 10.176 Einwohner
- Werneck 10.056 Einwohner
- Tutzing 10.054 Einwohner
- Kaufering 10.040 Einwohner
- Gemünden a.Main 10.021 Einwohner
Kleinere Orte finden Sie über die Postleitzahlsuche. Größenklassen: Großstadt mit mehr als 500.000 Einwohnern bis Kleinstadt mit 10.000 bis 20.000 Einwohnern.
Treppenlift-Anbieter in Bayern
Alphabetisch, mit Sitz in der Region oder veröffentlichtem Servicegebiet; keine Empfehlung.
- Ammann & RottkordSitz: Telgte · Servicegebiet laut AnbieterSitzlift, Plattformlift, Hublift, Homelift
- B.MOBILSitz: Bautzen · Servicegebiet laut AnbieterSitzlift, Plattformlift, Hublift, Homelift
- BAVARIA TreppenliftSitz: GräfelfingSitzlift, Stehlift, Plattformlift, Hublift, Homelift
- Chiemgau.LiftSitz: Miesbach · Servicegebiet laut AnbieterSitzlift, Plattformlift, Hublift, Homelift
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Angaben laut Hersteller bzw. laut Website des Anbieters, mit Quelle und Abrufdatum, ohne Gewähr. Keine Bewertung, kein Test, keine Rangliste; die Reihenfolge ist alphabetisch oder folgt dem Merkmal, nach dem Sie sortieren. Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Wie wir vorgehen, steht unter Wie wir vergleichen.
Alle Anbieter: Hersteller und Anbieter.
Häufige Fragen
Gibt es in Bayern eine eigene Förderung für einen Treppenlift?
Ja, nach unserer Recherche (Stand 19.10.2026): Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Wohnungsbauprogramm) (Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr; Antrag für Eigenwohnraum beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, für Mietwohnraum bei der Regierung bzw. in München, Nürnberg und Augsburg bei der Stadt). Ob Ihr Vorhaben passt und wie viel möglich ist, entscheidet der Träger; stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten.
Wer berät in Bayern unabhängig zum Treppenlift?
Zum Beispiel: Pflegestützpunkte in Bayern; Landesfachstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer; Koordinationsstelle Wohnen im Alter. Die Beratung durch diese Stellen ist in der Regel kostenlos und herstellerneutral; Anbieter beraten zu ihren eigenen Produkten.
Welche Treppenlift-Anbieter gibt es in Bayern?
Im Verzeichnis stehen 27 Anbieter mit Sitz in Bayern oder mit einem veröffentlichten Servicegebiet, das Bayern umfasst. Die Liste ist alphabetisch und keine Empfehlung; ob ein Anbieter bei Ihnen montiert, erfragen Sie direkt oder über die unverbindliche Anfrage.
Treppenlift in Bayern: unverbindlich anfragen
Beantworten Sie ein paar Fragen. Mit Ihrer Einwilligung geben wir die Anfrage an ausgewählte Anbieter weiter. DocPauli berät nicht selbst, bewertet keine Anbieter und erstellt keine Rangliste.