Hausnotruf Kosten 2026: Basistarif, Zusatzleistungen und Eigenanteil
Was ein Hausnotruf 2026 kostet, welche Beträge belegt sind, was die Pflegekasse übernimmt und was Sie selbst zahlen: Basistarif, Zusatzleistungen, einmalige Kosten, Einsätze, Laufzeit und Steuer, jeweils mit Quelle.
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Kurz gefasst
Der Basistarif eines Hausnotrufs liegt seit dem 1. April 2026 bei 27 Euro netto im Monat, vorher waren es 25,50 Euro; so beschreibt es der Pflegewegweiser NRW, ein Angebot der Verbraucherzentrale NRW. Bei anerkanntem Pflegegrad und erfüllten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse den Basistarif direkt an den Anbieter, wenn dieser einen Vertrag mit Ihrer Kasse hat.
Selbst zahlen Sie Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Sturzmelder oder mobilen Notruf. Die Verbraucherzentrale nennt für den Basistarif je nach Anbieter meist 27 bis 40 Euro im Monat und für Zusatzleistungen weitere 30 bis 80 Euro (Stand 29.07.2026). Ohne Pflegegrad tragen Sie alles selbst; bei geringem Einkommen kann das Sozialamt helfen.
Ein reiner Hausnotruf mit Anbindung an eine Zentrale ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung. Bei akuter Gefahr wählen Sie immer zuerst die 112.
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Inhalt dieser Seite
Was kostet ein Hausnotruf 2026 im Basistarif?
Der monatliche Basistarif liegt seit dem 1. April 2026 bei 27 Euro netto, vorher bei 25,50 Euro; die Verbraucherzentrale nennt je nach Anbieter und Leistung meist 27 bis 40 Euro im Monat.
Zum Basistarif gehören nach der Verbraucherzentrale die Bereitstellung des Geräts, ein Funksender als Armband oder Halskette, die Installation mit Einweisung und eine rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale. Das Informationsblatt der Berliner Pflegestützpunkte zählt außerdem Wartung, Reparatur und ein Austauschgerät im Störfall sowie Hilfe beim Antrag zum Grundpaket und nennt eine monatliche Miete von ungefähr 27 Euro.
Die 27 Euro sind ein Nettobetrag, also ohne eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer. Wie viel die Pflegekasse tatsächlich übernimmt, richtet sich nach dem Vertrag zwischen Anbieter und Pflegekasse. Der Pflegewegweiser NRW rät deshalb, vor dem Abschluss beim Anbieter nachzufragen, ob und in welcher Höhe ein Kassenvertrag besteht. Verlangt ein Anbieter mehr, als die Kasse zahlt, ist die Differenz Ihr Eigenanteil; lassen Sie sich diesen schriftlich nennen.
Preisangaben von Vergleichsportalen übernehmen wir nicht. Was ein bestimmter Anbieter verlangt, steht in seiner Preisliste oder im schriftlichen Angebot. Wie ein Hausnotruf grundsätzlich arbeitet, erklärt der Ratgeber Hausnotruf.
| Posten | Betrag | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Basistarif seit 1. April 2026 | 27,00 Euro netto im Monat | Pflegewegweiser NRW, abgerufen am 19.10.2026 |
| Basistarif vor dem 1. April 2026 | 25,50 Euro netto im Monat | Pflegewegweiser NRW, abgerufen am 19.10.2026 |
| Übliche Spanne im Basistarif je nach Anbieter | meist 27 bis 40 Euro im Monat | Verbraucherzentrale, Stand 29.07.2026 |
| Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder mobiler Notruf | weitere 30 bis 80 Euro im Monat | Verbraucherzentrale, Stand 29.07.2026 |
| Zusatzpaket Schlüsselhinterlegung in Berlin | 22 bis 27 Euro im Monat bei den meisten Anbietern | Pflegestützpunkte Berlin, Stand 09/2026 |
Quellen: Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW): Hausnotruf, was hat sich bei den Kosten 2026 geändert? (PDF); Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026); Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19, Hausnotrufsystem (Stand 09/2026)
Wie viel übernimmt die Pflegekasse, und was bleibt bei Ihnen?
Bei anerkanntem Pflegegrad und erfüllten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse den Basistarif im Rahmen ihres Vertrags mit dem Anbieter; nach der Verbraucherzentrale sind das seit dem 1. April 2026 bis zu 27 Euro im Monat.
Die Kasse zahlt direkt an den Anbieter, Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen. Voraussetzung ist, dass der Anbieter einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse hat. Welche Voraussetzungen die Kasse prüft und wie der Antrag läuft, steht auf der Seite Hausnotruf über die Pflegekasse.
Was die Kasse nicht übernimmt, zahlen Sie selbst: Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Kontrollanrufe, Sturzmelder oder mobilen Notruf und einen Preis, der über dem Kassenbetrag liegt. Nach den Berliner Pflegestützpunkten können Pflegekasse oder Sozialamt im Bedarfsfall auch die Kosten oder einen Teil der Kosten für das Zusatzpaket übernehmen; fragen Sie danach, bevor Sie buchen.
Für Pflegehilfsmittel sieht das Gesetz grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel vor; die Kasse kann zur Vermeidung von Härten ganz oder teilweise befreien (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Ob beim Hausnotruf eine Zuzahlung erhoben wird, steht in der Kostenzusage Ihrer Kasse. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Quellen: Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026); Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW): Hausnotruf, was hat sich bei den Kosten 2026 geändert? (PDF); Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19, Hausnotrufsystem (Stand 09/2026); § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Welche Zusatzleistungen gibt es, und was kosten sie?
Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Kontrollanrufe, Sturzmelder oder ein mobiler Notruf kosten nach der Verbraucherzentrale je nach Umfang weitere 30 bis 80 Euro im Monat und werden in der Regel privat bezahlt.
Buchen Sie nur, was Sie wirklich brauchen, und lassen Sie sich jeden Baustein einzeln mit Monatspreis nennen. Fragen Sie bei der Schlüsselhinterlegung, wo der Schlüssel verwahrt wird, wer ihn im Einsatz bringt und was bei Verlust gilt. Zusatzleistungen lassen sich oft später ergänzen oder einzeln kündigen; klären Sie die Fristen dafür im Vertrag.
Ein Paket kann günstiger sein als einzelne Bausteine, enthält aber manchmal Leistungen, die Sie nicht nutzen. Rechnen Sie deshalb nach, was Sie im Monat tatsächlich zahlen, und vergleichen Sie Angebote immer mit denselben Bausteinen.
- Schlüsselhinterlegung: Der Anbieter verwahrt einen Wohnungsschlüssel, damit Helfende ohne Aufbrechen in die Wohnung kommen. Für dieses Zusatzpaket erheben die meisten Anbieter in Berlin nach den Pflegestützpunkten zusätzlich 22 bis 27 Euro im Monat.
- Tagestaste: Sie melden sich einmal täglich per Taste; bleibt die Meldung aus, reagiert die Zentrale.
- Kontrollanrufe: Die Zentrale ruft in vereinbarten Abständen an.
- Sturzmelder: Ein zusätzlicher Sensor löst bei einem erkannten Sturz selbst Alarm aus. Was er kann und was nicht, steht im Ratgeber Hausnotruf-Technik.
- Mobiler Notruf: Ein Gerät mit Mobilfunk für unterwegs, oft mit Ortung. Mehr dazu im Ratgeber Mobiler Notruf.
- Weitere Bausteine: ein zweiter Funksender, ein angebundener Rauchmelder oder die Vermittlung persönlicher Betreuung.
Quellen: Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026); Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19, Hausnotrufsystem (Stand 09/2026)
Fallen einmalige Kosten für Anschluss und Installation an?
Nach den Berliner Pflegestützpunkten entfällt die bisher geltende Pauschale für die einmalige Inbetriebnahme; eine fehlende Telefonanschlussdose, Sonderwünsche oder ein Vertrag als Selbstzahler können aber einmalige Kosten auslösen.
Fehlt eine Telefonanschlussdose, installieren manche Anbieter sie gegen eine einmalige Gebühr, andere vermitteln einen Betrieb dafür. Das betrifft Geräte, die am Festnetz hängen. Geräte mit eigener Mobilfunkkarte brauchen keine Telefondose, wohl aber eine Steckdose und Empfang am Aufstellort.
Wenn Sie ohne Pflegekasse abschließen, prüfen Sie die Preisliste auf Anschluss-, Aktivierungs- oder Versandgebühren und darauf, was bei der Rückgabe des Geräts anfällt. Lassen Sie sich alle einmaligen Beträge vor Vertragsschluss schriftlich bestätigen. Für die Installation brauchen Sie in der Regel nur eine Steckdose in der Nähe des Anschlusses; welcher Anschluss für Ihre Wohnung passt, erklärt der Ratgeber Hausnotruf-Technik.
Quellen: Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19, Hausnotrufsystem (Stand 09/2026); Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026)
Was kosten Einsätze vor Ort und Fehlalarme?
Ob ein Einsatzdienst im Preis enthalten ist oder je Einsatz berechnet wird, regelt allein Ihr Vertrag; belastbare öffentliche Durchschnittswerte haben wir dafür nicht gefunden, deshalb nennen wir keine Beträge.
Nach einem Alarm verständigt die Zentrale je nach Lage Angehörige, einen Pflegedienst, den Rettungsdienst oder die Notärztin beziehungsweise den Notarzt. Manche Anbieter schicken eigene Helfende, wenn aus Ihrem Umfeld niemand erreichbar ist. Dieser Hintergrund- oder Einsatzdienst ist häufig ein eigener Baustein. Fragen Sie: Ist er im Basistarif enthalten, gibt es eine Pauschale, oder wird jeder Einsatz einzeln berechnet? Gilt dasselbe für einen Fehlalarm, etwa wenn Sie den Knopf versehentlich drücken?
Legen Sie mit dem Anbieter einen Hilfeplan fest: wer zuerst angerufen wird, wer einen Schlüssel hat und ab wann der Rettungsdienst kommt. Die Zentrale arbeitet mit diesen hinterlegten Angaben, ein klarer Plan verhindert unnötige Wege. Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie, wenn Sie können, direkt die 112; das hängt nicht von Ihrem Vertrag ab.
Quellen: Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW): Hausnotruf, was hat sich bei den Kosten 2026 geändert? (PDF); Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026)
Wie lange läuft ein Hausnotruf-Vertrag, und was kostet das Ende?
Hausnotrufverträge laufen nach den Berliner Pflegestützpunkten auf unbestimmte Zeit, Kurzzeitverträge sind möglich, und gekündigt wird fristgemäß oder bei triftigen Gründen fristlos; für Laufzeiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt § 309 Nr. 9 BGB Grenzen.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen über regelmäßige Dienstleistungen ist eine Laufzeit unwirksam, die Sie länger als zwei Jahre bindet. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und Sie dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen können; auch die Kündigungsfrist vor Ablauf der ersten Laufzeit darf höchstens einen Monat betragen (§ 309 Nr. 9 BGB). Ob die Vorschrift auf Ihren Vertrag passt, hängt von seiner Gestaltung ab.
Haben Sie online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Website eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen (§ 312k BGB). Bei einem Vertrag an der Haustür, am Telefon oder online besteht in vielen Fällen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§§ 312g, 355 BGB). Entscheiden Sie in Ruhe und lassen Sie sich nicht am Telefon drängen.
Klären Sie vor dem Abschluss, wie das Mietgerät zurückgegeben wird, ob Versand oder Abholung etwas kosten und was bei Verlust eines Funksenders gilt. Endet die Versorgung, etwa bei einem Umzug ins Pflegeheim, informieren Sie Anbieter und Pflegekasse schriftlich.
Quellen: Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19, Hausnotrufsystem (Stand 09/2026); § 309 BGB, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 9 Laufzeit); § 312k BGB, Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr; § 312g BGB, Widerrufsrecht; § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Kann man den Hausnotruf von der Steuer absetzen?
Für einen Hausnotruf, der im Notfall nur eine Verbindung zu einer Servicezentrale herstellt, gibt es nach dem Bundesfinanzhof keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Urteil vom 15.02.2023, VI R 7/21).
Die Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, und gilt nur für Leistungen, die in einem Haushalt in der EU oder im EWR erbracht werden (§ 35a Abs. 2 und 4 EStG). Rufbereitschaft und Annahme der Notrufe finden nach dem Bundesfinanzhof aber in der Zentrale statt, also außerhalb der Wohnung. Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin nur Gerät und 24-Stunden-Bereitschaft gebucht, keinen Einsatz von Helfenden an ihrer Adresse.
Anders lag ein früher entschiedener Fall in einer Seniorenresidenz: Dort ging der Notruf direkt an eine Pflegekraft vor Ort, die auch die Soforthilfe übernahm (VI R 18/14). Wer im betreuten Wohnen eine Pauschale für einen solchen Notrufdienst zahlt, sollte die Abrechnung deshalb genau ansehen. Voraussetzung sind immer eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers (§ 35a Abs. 5 EStG).
Ob Ihr Vertrag Leistungen im Haushalt enthält, etwa Einsätze von Helfenden vor Ort, und ob diese getrennt ausgewiesen sind, kann eine Rolle spielen. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein; DocPauli gibt keine Steuerberatung. Hinweise zum Wohnen mit Service bietet der Ratgeber Betreutes Wohnen.
Quellen: Bundesfinanzhof: Pressemitteilung Nr. 027/23 vom 04.05.2023 zum Urteil vom 15.02.2023, VI R 7/21; § 35a EStG, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen
Rechenbeispiele: Was zahlen Sie im Monat?
Die Beispiele zeigen, wie sich die belegten Beträge zusammensetzen; Ihr Betrag hängt vom Anbieter, von der Kostenzusage der Kasse und von den gebuchten Bausteinen ab.
Rechnen Sie bei jedem Angebot gleich: Basistarif, jeder Zusatzbaustein einzeln, einmalige Kosten und Einsatzpreise. Ziehen Sie den Betrag ab, den die Kasse schriftlich zugesagt hat. Was übrig bleibt, ist Ihr Eigenanteil. Bei geringem Einkommen fragen Sie beim Sozialamt nach Hilfe zur Pflege; wie das geht, steht auf der Seite Hausnotruf über die Pflegekasse.
| Lage | Basistarif | Zusatzleistungen | Pflegekasse | Sie zahlen im Monat |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad, Voraussetzungen erfüllt, Vertragsanbieter, nur Basistarif | 27,00 Euro netto | keine | übernimmt den Basistarif im Rahmen ihres Vertrags | nichts, wenn der Anbieter nicht mehr als den Kassenbetrag berechnet |
| Wie oben, zusätzlich Schlüsselhinterlegung in Berlin | 27,00 Euro netto | 22 bis 27 Euro | übernimmt den Basistarif | 22 bis 27 Euro, wenn weder Kasse noch Sozialamt etwas dazugeben |
| Ohne Pflegegrad, nur Basistarif | meist 27 bis 40 Euro | keine | keine Leistung | meist 27 bis 40 Euro |
| Ohne Pflegegrad, mit Zusatzleistungen | meist 27 bis 40 Euro | weitere 30 bis 80 Euro | keine Leistung | meist 57 bis 120 Euro (Summe der Spannen) |
| Jahresbetrag im Basistarif zum Vergleich | 12 mal 27,00 Euro netto | keine | je nach Lage | 324 Euro netto im Jahr, wenn Sie selbst zahlen |
Quellen: Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW): Hausnotruf, was hat sich bei den Kosten 2026 geändert? (PDF); Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026); Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19, Hausnotrufsystem (Stand 09/2026)
Checkliste: Welche Fragen klären die Kosten vor dem Vertrag?
Mit denselben Fragen an jeden Anbieter erkennen Sie, was im Preis steckt und was später dazukommt.
- Hat der Anbieter einen Vertrag mit meiner Pflegekasse, und welchen Betrag übernimmt die Kasse?
- Wie hoch ist der Basistarif netto, und kommt Umsatzsteuer hinzu?
- Was enthält der Basistarif: Gerät, Funksender, Installation, Einweisung, Wartung, Austauschgerät, Hilfe beim Antrag?
- Was kostet jede Zusatzleistung einzeln im Monat?
- Gibt es einmalige Kosten für Anschluss, Telefondose, Versand oder Rückgabe?
- Ist ein Einsatzdienst enthalten, und was kostet ein Einsatz oder ein Fehlalarm?
- Welche Laufzeit und Kündigungsfrist gelten, auch für Zusatzleistungen?
- Wie wird abgerechnet: direkt mit der Kasse, per Rechnung oder per Lastschrift?
- Was gilt bei Umzug, Krankenhausaufenthalt oder Einzug ins Pflegeheim?
Mehr dazu: Hausnotruf: Funktion und Grundlagen
Quellen: Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026); Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19, Hausnotrufsystem (Stand 09/2026)
So halten Sie die Kosten im Blick
In fünf Schritten vom ersten Angebot zur geprüften Rechnung.
- 1Pflegegrad klärenPrüfen Sie, ob ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden sollte. Nur dann kann die Pflegekasse den Basistarif übernehmen.
- 2Kassenvertrag erfragenFragen Sie Anbieter und Pflegekasse, wer Vertragspartner ist und welchen Betrag die Kasse übernimmt.
- 3Angebote gleich aufschlüsselnLassen Sie sich Basistarif, jede Zusatzleistung, einmalige Kosten und Einsatzpreise schriftlich und getrennt nennen.
- 4Kostenzusage abwartenUnterschreiben Sie erst, wenn klar ist, was die Kasse zahlt und was bei Ihnen bleibt. Bei großer Dringlichkeit klären Sie schriftlich, wer bei einer Ablehnung zahlt.
- 5Rechnungen prüfenVergleichen Sie die ersten Rechnungen mit dem Angebot und bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsbelege auf.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Basistarif für einen Hausnotruf seit April 2026?
Nach dem Pflegewegweiser NRW liegt der monatliche Basistarif seit dem 1. April 2026 bei 27 Euro netto, vorher waren es 25,50 Euro. Die Verbraucherzentrale nennt je nach Anbieter und Leistung meist 27 bis 40 Euro im Monat (Stand 29.07.2026). Was Ihr Anbieter verlangt, steht in seinem schriftlichen Angebot.
Wer zahlt die Differenz, wenn der Hausnotruf mehr kostet, als die Pflegekasse übernimmt?
In der Regel Sie selbst. Wie viel die Kasse übernimmt, richtet sich nach dem Vertrag zwischen Anbieter und Kasse. Fragen Sie vor dem Abschluss, ob ein Eigenanteil bleibt, und lassen Sie sich diesen schriftlich nennen. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege einspringen.
Was kostet die Schlüsselhinterlegung beim Hausnotruf zusätzlich?
Nach dem Informationsblatt der Berliner Pflegestützpunkte (Stand 09/2026) erheben die meisten Anbieter dort für das Zusatzpaket Schlüsselhinterlegung 22 bis 27 Euro im Monat. Die Verbraucherzentrale nennt für Zusatzleistungen insgesamt weitere 30 bis 80 Euro im Monat. Im Bedarfsfall können Pflegekasse oder Sozialamt einen Teil übernehmen.
Muss ich beim Hausnotruf über die Pflegekasse in Vorleistung gehen?
Nein. Nach dem Pflegewegweiser NRW zahlt die Pflegekasse direkt an den Hausnotruf-Anbieter, wenn dieser einen Vertrag mit Ihrer Kasse hat. Sie zahlen nur, was über die Kostenzusage hinausgeht, etwa Zusatzleistungen. Privat Pflegeversicherte erhalten dagegen eine Kostenerstattung und zahlen zunächst selbst.
Sind Hausnotruf-Kosten haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG?
Für einen Hausnotruf, der im Notfall nur die Verbindung zu einer Servicezentrale herstellt, nicht: Der Bundesfinanzhof hat das am 15.02.2023 entschieden (VI R 7/21), weil Rufbereitschaft und Annahme der Notrufe außerhalb der Wohnung stattfinden. Anders kann es bei einem Notrufdienst mit Soforthilfe vor Ort sein, etwa in einer Seniorenresidenz.
Gibt es beim Hausnotruf über die Pflegekasse eine einmalige Anschlussgebühr?
Nach den Berliner Pflegestützpunkten entfällt die bisher geltende Pauschale für die einmalige Inbetriebnahme. Fehlt eine Telefonanschlussdose, berechnen manche Anbieter für die Installation eine einmalige Gebühr. Als Selbstzahler prüfen Sie die Preisliste auf Anschluss- oder Versandgebühren.
Wie lange darf mich ein Hausnotruf-Vertrag höchstens binden?
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen über regelmäßige Dienstleistungen ist eine Laufzeit unwirksam, die länger als zwei Jahre bindet; stillschweigende Verlängerungen sind nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zulässig (§ 309 Nr. 9 BGB). Viele Hausnotrufverträge laufen ohnehin auf unbestimmte Zeit.
Ist der Hausnotruf im betreuten Wohnen schon im Preis enthalten?
Häufig ja. Der Pflegewegweiser NRW weist darauf hin, dass ein Hausnotruf in Einrichtungen des betreuten Wohnens oft bereits in der monatlichen Grundpauschale enthalten ist. Fragen Sie dort nach, was genau dazugehört, bevor Sie einen eigenen Vertrag schließen.
Beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten eines Hausnotrufs?
Grundsätzlich nicht. Der Pflegewegweiser NRW nennt als Kostenträger die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad und das Sozialamt bei geringem Einkommen; die Krankenkasse beteiligt sich danach grundsätzlich nicht. Anders kann es bei Hilfsmitteln sein, die eine Behinderung ausgleichen, etwa einer GPS-Uhr im Einzelfall.
Was zahle ich für einen Hausnotruf ohne Pflegegrad im Monat?
Ohne Pflegegrad zahlen Sie den Basistarif selbst, nach der Verbraucherzentrale meist 27 bis 40 Euro im Monat, dazu gebuchte Zusatzleistungen von weiteren 30 bis 80 Euro (Stand 29.07.2026). Sozialhilfeberechtigte können die Kosten nach den Berliner Pflegestützpunkten vom Sozialamt erstattet bekommen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Notwendigkeit begründet.
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