Hausnotruf-Technik: Basisstation, Funksender, Anschluss und Stromausfall
Wie ein Hausnotruf technisch aufgebaut ist: Basisstation und Funksender, Reichweite, Anschluss über Telefon, Internet oder Mobilfunk, Verhalten bei Strom- und Netzausfall, Sturzmelder, Rauchwarnmelder, Tagestaste, Normen und Funktionstest.
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Kurz gefasst
Ein Hausnotruf besteht aus einer Basisstation mit Lautsprecher und Mikrofon und einem Funksender, den Sie als Armband oder Kette tragen. Ein Druck auf den Sender löst den Alarm aus, die Station wählt automatisch die Notrufzentrale, und Sie sprechen frei über die Station. Die Reichweite des Funksenders beträgt nach dem Pflegewegweiser NRW in der Regel bis zu 50 Meter.
Die Station hängt an der Telefondose, am Router oder arbeitet mit eigener SIM-Karte. Bei einem Stromausfall funktionieren Telefon- und Internetanschlüsse im Haushalt in aller Regel nicht mehr; ein Akku in der Station überbrückt nach der Verbraucherzentrale etwa 10 bis 20 Stunden, und ein Gerät mit SIM-Karte hilft, wenn Internet oder Telefon ausfallen.
Sturzmelder, Rauchwarnmelder und Tagestaste ergänzen das System, haben aber Grenzen. Testen Sie nach der Installation den Alarm aus allen Räumen. Bei akuter Gefahr wählen Sie, wenn Sie können, direkt die 112.
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Wie ist ein Hausnotruf technisch aufgebaut?
Basisstation, tragbarer Funksender und Notrufzentrale bilden das System: Der Sender funkt die Basisstation an, die Station stellt automatisch die Sprechverbindung zur Zentrale her.
Den Alarm lösen Sie über den Funksender aus, der als Armband oder an einer Kette getragen wird, oder über die Taste an der Basisstation. Die Station wählt die Notrufzentrale selbst an; Sie müssen weder eine Nummer wählen noch einen Hörer abnehmen. Die Mitarbeitenden der Zentrale melden sich über den Lautsprecher der Station. Können Sie sich nicht verständlich machen, wird nach den Berliner Pflegestützpunkten unverzüglich ärztliche Hilfe gerufen.
In der Zentrale liegen die Angaben bereit, die im Ernstfall zählen: Ihre Adresse und der Zugang zur Wohnung, Gesundheitszustand und Medikamente, Kontaktdaten von Angehörigen und vereinbarte Hilfepläne. Je nach Lage verständigt die Zentrale Angehörige, den Rettungsdienst oder die Notärztin beziehungsweise den Notarzt.
Die Basisstation braucht eine Steckdose und einen Übertragungsweg: einen Telefon- oder IP-Anschluss oder eine eigene Mobilfunkkarte. Stellen Sie sie so auf, dass Sie die Zentrale aus möglichst vielen Räumen hören und sie Sie versteht, und nicht hinter Möbeln oder in einem Schrank.
Quellen: Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19, Hausnotrufsystem (Stand 09/2026); Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW): Hausnotruf, was hat sich bei den Kosten 2026 geändert? (PDF); Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026)
Wie weit reicht der Funksender?
Die Reichweite des Funksenders beträgt nach dem Pflegewegweiser NRW in der Regel bis zu 50 Meter; wie weit er in Ihrer Wohnung tatsächlich reicht, zeigt nur ein Test in allen Räumen.
Testen Sie nach der Installation, ob der Notruf aus allen Räumen ankommt, auch aus dem Garten und dem Keller, wie es der Pflegewegweiser NRW empfiehlt. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Reichweite vor allem in großen Häusern und im Garten eine Rolle spielt.
Wichtig ist nicht nur, ob das Signal ankommt, sondern auch, ob Sie die Zentrale hören und sie Sie versteht. Im Obergeschoss oder im Garten kann die Sprechverbindung schwach sein, obwohl der Alarm ankommt. Fragen Sie den Anbieter, ob es dafür Zusatzgeräte gibt, etwa eine zweite Sprecheinheit, und was sie kosten.
Tragen Sie den Sender immer, auch im Bad, soweit der Hersteller das Gerät dafür vorsieht; fragen Sie nach dem Schutz gegen Wasser. Ein Sender in der Schublade löst keinen Alarm aus.
Quellen: Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW): Hausnotruf, was hat sich bei den Kosten 2026 geändert? (PDF); Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026)
Welche Anschlussarten gibt es: analog, IP oder Mobilfunk?
Ein Hausnotruf kann über die klassische Telefonanschlussdose, über einen Internet- oder IP-Anschluss am Router oder über eine eigene Mobilfunk-SIM-Karte arbeiten; es gibt auch Geräte, die das eigene Handy einbeziehen.
Bei Internettelefonie hängt das Telefon nicht mehr direkt an der Leitung, sondern am Router. Informieren Sie den Hausnotruf-Anbieter deshalb vor jedem Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters, vor einem neuen Router und vor einem Umzug, damit er prüft, ob die Station weiter durchkommt.
Fehlt ein Festnetzanschluss ganz, ist eine Station mit SIM-Karte der naheliegende Weg. Die Berliner Pflegestützpunkte nennen außerdem Lösungen, mit denen das eigene Handy als Notrufsystem genutzt werden kann. Für unterwegs gibt es eigene Geräte; mehr dazu im Ratgeber Mobiler Notruf.
| Anschluss | Wie die Station verbunden ist | Was Sie klären sollten |
|---|---|---|
| Telefonanschlussdose | Die Station hängt an der Telefondose | Ist eine Dose vorhanden? Manche Anbieter installieren sie gegen eine einmalige Gebühr. |
| IP-Anschluss am Router | Die Station ist mit dem Router verbunden | Arbeitet das System bei Stromausfall weiter? Was ändert sich bei einem Wechsel des Internetanbieters? |
| Mobilfunk mit SIM-Karte | Die Station hat eine eigene SIM-Karte und braucht keine Telefonleitung | Gibt es am Aufstellort genug Empfang? Wer trägt die Mobilfunkkosten? |
| Kombination | Mehrere Übertragungswege, zum Beispiel IP und Mobilfunk | Welcher Weg ist Standard, welcher springt ein? |
Quellen: Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026); Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19, Hausnotrufsystem (Stand 09/2026)
Was passiert bei Strom- oder Netzausfall?
Bei einem Stromausfall funktionieren Telefon- und Internetanschlüsse im Haushalt nach dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz in aller Regel nicht mehr; ein Akku in der Basisstation überbrückt nach der Verbraucherzentrale etwa 10 bis 20 Stunden, nützt aber nur, wenn auch der Übertragungsweg noch arbeitet.
Hängt die Station am Router, fällt mit dem Router auch die Verbindung zur Zentrale aus, selbst wenn die Station noch Strom aus ihrem Akku hat. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, bei Routern zu prüfen, ob das System bei Stromausfall weiter funktioniert, und hält ein Gerät mit SIM-Karte für sinnvoll, wenn Internet oder Telefon ausfallen können.
Auch Mobilfunknetze hängen vom Strom ab. Sie können nach dem BBK bei einem Stromausfall eine Zeit lang weiterarbeiten, sind aber oft überlastet; ein Notruf über das Mobiltelefon ist dann gegebenenfalls nur noch für kurze Zeit möglich. Das BBK rät, sich vor Ort zu informieren, wie im Stromausfall ein Notruf abgesetzt werden kann; Kommunen planen dafür häufig zentrale Anlaufstellen.
Fragen Sie den Anbieter: Wie lange hält der Akku der Station? Meldet die Station einen Stromausfall oder eine gestörte Verbindung an die Zentrale? Wie erfahren Sie, dass das Gerät gerade nicht erreichbar ist, und wer kümmert sich dann?
Quellen: BBK: Informationstechnik und Telekommunikation, Hinweise zum Stromausfall; Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026)
Was können Sturzmelder, und wo liegen ihre Grenzen?
Ein Sturzmelder ist ein zusätzlicher Sensor, der bei einem erkannten Sturz selbst Alarm auslöst; welche Stürze er erkennt, hängt vom Gerät ab, deshalb bleibt der Funksender wichtig.
Die Verbraucherzentrale beschreibt Sturzmelder als Zusatzleistung, die bei einem Sturz automatisch Alarm auslöst, und zählt sie zu den privat zu zahlenden Bausteinen. Es gibt Sensoren, die am Körper getragen werden, und Systeme mit Sensoren im Raum. Pro Senectute beschreibt etwa einen kontaktlosen Sturzmelde-Dienst, der ein Smartphone oder Tablet und WLAN braucht; nach einem erkannten Sturz lässt sich der Alarm innerhalb weniger Minuten per App abbrechen, sonst verständigt die Zentrale Kontakte oder Rettung.
Fragen Sie den Anbieter, welche Stürze der Melder erkennt und welche nicht, zum Beispiel ein langsames Hinabgleiten, wie Fehlalarme entstehen und wie Sie Entwarnung geben. Ein Sturzmelder ersetzt keine Vorbeugung: Regelmäßiges Training von Kraft und Gleichgewicht kann nach Pro Senectute das Sturzrisiko deutlich senken, ebenso ein sicheres Bad; mehr dazu im Ratgeber Bad barrierefrei umbauen.
Quellen: Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026); Pro Senectute: Notrufsysteme (Ratgeber Wohnen); Pro Senectute: Sicherheit zu Hause
Rauchwarnmelder: Welche Pflicht gilt, und lässt er sich anbinden?
Rauchwarnmelder sind in Wohnungen nach den Bauordnungen der Länder vorgeschrieben, die Regeln sind nicht bundesweit einheitlich; zusätzlich kann ein Rauchmelder an den Hausnotruf angebunden werden, sodass sich bei Alarm die Zentrale meldet.
Ein Beispiel ist Bayern: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, brauchen jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder; ausstatten müssen die Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft sorgen die unmittelbaren Besitzer, also meist die Bewohner, sofern nicht der Eigentümer das übernimmt (Art. 46 Abs. 4 BayBO). Nach der Verbraucherzentrale sind für Einbau und Austausch die Eigentümer zuständig, für die jährliche Wartung je nach Land Eigentümer oder Mieter; Berlin und Brandenburg verlangen Melder auch in Wohn- und Arbeitsräumen.
Rauchmelder sind nach der Verbraucherzentrale spätestens nach zehn Jahren auszutauschen. Ein gewöhnlicher Melder piept nur in der Wohnung. Wer schlecht hört oder nachts allein ist, kann einen Melder nutzen, der über die Basisstation die Zentrale alarmiert; die Berliner Pflegestützpunkte nennen den Rauchmelder als mögliche Zusatzleistung. Klären Sie mit Anbieter und Vermieter, ob der angebundene Melder die gesetzliche Pflicht mit erfüllt oder zusätzlich installiert wird.
Quellen: Art. 46 BayBO, Wohnungen (Rauchwarnmelder in Abs. 4); Verbraucherzentrale: Rauchmelder austauschen, wann es nötig ist (Stand 30.03.2026); Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19, Hausnotrufsystem (Stand 09/2026)
Was leisten Tagestaste und Aktivitätskontrolle?
Mit einer Tagestaste melden Sie sich einmal täglich bei der Zentrale; bleibt die Meldung aus, fragt die Zentrale nach. Sensorsysteme erkennen darüber hinaus, ob ein gewohnter Tagesablauf ausbleibt.
Die Berliner Pflegestützpunkte zählen die Tagestaste, mit der eine tägliche Meldepflicht erfüllt wird, zum Zusatzpaket. Sie hilft vor allem dann, wenn Sie den Funksender nach einem Sturz oder einer Ohnmacht nicht mehr drücken können: Spätestens beim ausbleibenden Tagessignal wird jemand aufmerksam. Vereinbaren Sie ein Zeitfenster, das zu Ihrem Alltag passt, und melden Sie Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenhaus rechtzeitig.
Sensorsysteme gehen weiter: Pro Senectute beschreibt Lösungen mit Bewegungsmeldern und einem Sensor unter der Matratze, die Bewegung und Schlaf erfassen und bei ungewöhnlichen Veränderungen im Tagesablauf Alarm auslösen können. Solche Systeme verarbeiten viele Daten über Ihren Alltag. Klären Sie vorher, wer sie sieht und wie lange sie gespeichert werden; Hinweise zum Datenschutz stehen im Ratgeber Mobiler Notruf.
Quellen: Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19, Hausnotrufsystem (Stand 09/2026); Pro Senectute: Notrufsysteme (Ratgeber Wohnen)
Welche Normen gelten, und wie prüfen Sie die Funktion?
Für Personen-Hilferufanlagen gibt es die Normenreihe DIN EN 50134, etwa DIN EN 50134-1 mit den Systemanforderungen; für Sie zählt vor allem, dass Wartung, Austausch und regelmäßige Tests im Vertrag geregelt sind.
DIN EN 50134-1:2003-05 trägt den Titel „Alarmanlagen, Personen-Hilferufanlagen, Teil 1: Systemanforderungen“. Die Norm richtet sich an Hersteller und Betreiber; ob Gerät und Zentrale danach arbeiten, können Sie beim Anbieter erfragen. Eine Norm ersetzt nicht den eigenen Test in Ihrer Wohnung.
Zum Grundpaket gehören nach den Berliner Pflegestützpunkten Wartung, Reparatur und ein Austauschgerät im Störfall. Lösen Sie nach Absprache mit der Zentrale regelmäßig einen Probealarm aus und prüfen Sie dabei Funksender, Sprechverbindung und Batterieanzeige. Melden Sie Störungen sofort und fragen Sie, wie schnell ein Austauschgerät kommt.
Halten Sie die Angaben in der Zentrale aktuell: Kontaktpersonen, Medikamente, Zugang zur Wohnung. Informieren Sie den Anbieter bei Umzug, neuem Telefonanschluss, neuem Router oder veränderter Pflegesituation. Was Wartung und Zusatzgeräte kosten, erklärt die Seite Hausnotruf Kosten.
Quellen: DIN Media: DIN EN 50134-1:2003-05, Alarmanlagen, Personen-Hilferufanlagen, Teil 1: Systemanforderungen; Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19, Hausnotrufsystem (Stand 09/2026); Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW): Hausnotruf, was hat sich bei den Kosten 2026 geändert? (PDF)
Checkliste: Technik vor und nach der Installation
Mit diesen Punkten stellen Sie sicher, dass der Hausnotruf in Ihrer Wohnung tatsächlich funktioniert.
- Anschlussart geklärt: Telefondose, Router oder SIM-Karte?
- Mobilfunkempfang am Aufstellort geprüft, wenn die Station eine SIM-Karte nutzt
- Steckdose in der Nähe, Station nicht hinter Möbeln oder im Schrank
- Probealarm aus allen Räumen, auch aus Bad, Keller und Garten
- Sprechverbindung in den wichtigsten Räumen verständlich
- Akkulaufzeit der Station und Verhalten bei Stromausfall erfragt
- Funksender wassergeschützt und bequem genug zum Dauertragen
- Zusatzgeräte wie Sturzmelder, Rauchmelder oder Tagestaste besprochen
- Hilfeplan und Kontaktpersonen in der Zentrale hinterlegt
- Anbieter über geplante Wechsel bei Telefon, Internet oder Router informiert
Mehr dazu: Hausnotruf über die Pflegekasse beantragen
Quellen: Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW): Hausnotruf, was hat sich bei den Kosten 2026 geändert? (PDF); Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, schneller Draht zur Hilfe (Stand 29.07.2026)
So richten Sie den Hausnotruf technisch ein
In fünf Schritten vom Anschluss zum regelmäßigen Test.
- 1Anschluss klärenPrüfen Sie, ob eine Telefondose, ein Router oder Mobilfunkempfang vorhanden ist, und sprechen Sie mit dem Anbieter über die passende Station.
- 2Station aufstellenWählen Sie einen zentralen Platz mit Steckdose, an dem Sie die Zentrale gut hören.
- 3Reichweite testenLösen Sie mit dem Installateur einen Probealarm aus allen Räumen, aus Bad, Keller und Garten aus.
- 4Zusatzgeräte und Daten einrichtenBinden Sie gewünschte Zusatzgeräte an und hinterlegen Sie Kontaktpersonen, Gesundheitsangaben und den Zugang zur Wohnung.
- 5Regelmäßig prüfenMachen Sie nach Absprache Probealarme, achten Sie auf Anzeigen und melden Sie Störungen sowie Änderungen bei Telefon oder Internet sofort.
Häufige Fragen
Wie weit darf ich mich mit dem Funksender von der Basisstation entfernen?
Nach dem Pflegewegweiser NRW reicht der Funksender in der Regel bis zu 50 Meter. Wie weit er in Ihrer Wohnung tatsächlich reicht, hängt von Gebäude und Gerät ab. Testen Sie nach der Installation den Alarm aus allen Räumen, auch aus Garten und Keller.
Brauche ich für einen Hausnotruf einen Internetanschluss?
Nein. Die Basisstation kann an der Telefondose, an einem IP-Anschluss am Router oder mit einer eigenen SIM-Karte über Mobilfunk arbeiten. Fehlt ein Festnetzanschluss, ist eine Station mit SIM-Karte der naheliegende Weg. Fragen Sie den Anbieter, welche Varianten er führt.
Wie lange hält der Akku einer Hausnotruf-Basisstation bei Stromausfall?
Nach der Verbraucherzentrale überbrückt ein Akku Stromausfälle für etwa 10 bis 20 Stunden. Er nützt aber nur, wenn auch der Übertragungsweg arbeitet; hängt die Station am Router, fällt die Verbindung mit dem Router aus. Ein Gerät mit SIM-Karte ist dann die robustere Lösung.
Erkennt ein Sturzmelder jeden Sturz?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Welche Stürze erkannt werden, hängt vom Gerät und seiner Technik ab. Fragen Sie den Anbieter, welche Stürze erkannt werden, wie Fehlalarme entstehen und wie Sie Entwarnung geben, und tragen Sie den Funksender trotzdem.
Kann ich einen Rauchmelder mit dem Hausnotruf verbinden?
Bei vielen Anbietern ja, als Zusatzleistung; die Berliner Pflegestützpunkte nennen den Rauchmelder als mögliche Ergänzung. Der Melder alarmiert dann über die Basisstation die Zentrale. Klären Sie, ob er die Rauchmelderpflicht Ihres Landes mit erfüllt und wer ihn wartet.
Was ist eine Tagestaste beim Hausnotruf?
Eine Taste, mit der Sie sich einmal täglich bei der Zentrale melden. Bleibt die Meldung aus, fragt die Zentrale nach und leitet bei Bedarf Hilfe ein. Die Berliner Pflegestützpunkte zählen die Tagestaste zum Zusatzpaket. Melden Sie Abwesenheiten wie Urlaub rechtzeitig.
Welche Norm gilt für Hausnotrufgeräte?
Für Personen-Hilferufanlagen gibt es die Normenreihe DIN EN 50134, zum Beispiel DIN EN 50134-1:2003-05 mit den Systemanforderungen. Fragen Sie den Anbieter, nach welchen Normen Gerät und Zentrale arbeiten. Für Sie zählen zudem Wartung, Austausch im Störfall und regelmäßige Tests.
Was muss ich beim Wechsel des Internetanbieters mit dem Hausnotruf beachten?
Informieren Sie den Hausnotruf-Anbieter vor dem Wechsel, vor einem neuen Router und vor einem Umzug. Hängt die Station am Router, kann die Verbindung zur Zentrale sonst unbemerkt abreißen. Machen Sie nach jeder Änderung einen Probealarm.
Wie oft sollte ich meinen Hausnotruf testen?
Ein gesetzlich festgelegtes Intervall für Nutzerinnen und Nutzer gibt es nicht. Sinnvoll ist ein Probealarm nach Absprache mit der Zentrale in regelmäßigen Abständen und immer nach Änderungen an Telefon, Internet, Router oder Wohnung. Prüfen Sie dabei Funksender, Sprechverbindung und Batterieanzeige.
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