Mobile Pflege in Österreich: Hauskrankenpflege, Heimhilfe und Kosten
In Österreich organisieren die Bundesländer die mobilen Dienste, und Sie zahlen einen Kostenbeitrag nach Einkommen und Pflegegeld. Hier finden Sie die Dienste im Überblick, Beispiele für die Berechnung des Kostenbeitrags aus Wien, der Steiermark und Oberösterreich, das Pflegegeld 2026 in sieben Stufen, die medizinische Hauskrankenpflege der Krankenversicherung sowie Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.
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Kurz gefasst
Mobile Pflege in Österreich ist Sache der Bundesländer: Sie stellen soziale Dienste wie Hauskrankenpflege und Heimhilfe bereit oder sorgen dafür, dass es sie gibt; erbracht werden sie von Gemeinden und Trägerorganisationen. Einen Rechtsanspruch auf diese Dienste gibt es nicht. Sie zahlen einen Kostenbeitrag, bei dem Art des Dienstes, Einkommen und Pflegegeld berücksichtigt werden.
Das Pflegegeld beträgt 2026 je nach Stufe 206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat und hilft, den Kostenbeitrag zu tragen. Medizinische Hauskrankenpflege auf ärztliche Anordnung bezahlt die Krankenversicherung, bei Vertragspartnern der ÖGK in den meisten Bundesländern ohne Kosten für Sie.
Wie der Beitrag konkret berechnet wird, regelt jedes Land selbst; drei Beispiele stehen unten.
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Wer organisiert mobile Pflege in Österreich?
Die Bundesländer: Soziale Dienste für pflegebedürftige Menschen fallen in ihre Zuständigkeit. Sie stellen die Dienste bereit oder sorgen dafür, dass sie in ausreichendem Maß verfügbar sind; angeboten werden sie über Gemeinden, Länder und Trägerorganisationen der freien Wohlfahrt.
Nach der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Art. 15a B-VG müssen die Länder dezentrale und flächendeckende Angebote sicherstellen. Finanziell unterstützt der Bund über den Pflegefonds, einen Verwaltungsfonds, aus dem Zweckzuschüsse an die Länder fließen; laut Sozialministerium tragen ihn zu zwei Dritteln der Bund und zu einem Drittel Länder und Gemeinden. Auf die Leistung selbst besteht laut oesterreich.gv.at kein Rechtsanspruch.
Für Sie bedeutet das: Angebot, Antragsweg und Kostenbeitrag unterscheiden sich je nach Land und teils nach Bezirk. Anlaufstellen sind das Gemeindeamt, die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat und in Wien das Sozialzentrum oder der Fonds Soziales Wien. Das Service für Bürgerinnen und Bürger des Sozialministeriums berät kostenlos unter 0800 201 611.
Quellen: Sozialministerium: Soziale Dienste für pflegebedürftige Menschen (Stand 16.12.2025); oesterreich.gv.at: Allgemeines zu sozialen Diensten (Stand 14.10.2026); oesterreich.gv.at: Soziale Dienstleistungen (Stand 19.02.2026)
Welche mobilen Dienste gibt es, und was leisten sie?
Zu den mobilen Diensten zählen vor allem Hauskrankenpflege, Heimhilfe, Essen auf Rädern, Familienhilfe, mobile Hospizbetreuung und der Verleih von Pflegebehelfen; dazu kommt Community Nursing als Anlaufstelle für Gesundheits- und Pflegefragen.
Hauskrankenpflege ist fachliche Pflege durch dafür gesetzlich ermächtigte Personen, einschließlich der Anleitung von Angehörigen. Zu unterscheiden sind die medizinische Hauskrankenpflege der Krankenversicherung, die zeitlich begrenzt ist, und die soziale Hauskrankenpflege im Rahmen der mobilen Dienste des Landes, die auch längerfristig möglich ist. Heimhilfen unterstützen bei Haushalt, Körperpflege und Mahlzeiten, bei sozialen Kontakten und begleiten zu Behörden und Arztterminen.
Community Nursing lief laut Sozialministerium von 2022 bis 2024 als Pilotprojekt und ist seit 2024 als achtes Angebot im Pflegefonds verankert.
| Dienst | Was er leistet | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Medizinische Hauskrankenpflege | Qualifizierte Pflege auf ärztliche Anordnung, etwa Injektionen, Wundversorgung, Sondenernährung | Krankenversicherung |
| Soziale Hauskrankenpflege | Längerfristige fachliche Pflege im Rahmen der mobilen Dienste | Land, Gemeinde und Kostenbeitrag |
| Heimhilfe | Haushalt, Körperpflege, Mahlzeiten, Begleitung | Land, Gemeinde und Kostenbeitrag |
| Essen auf Rädern | Zustellung von Mahlzeiten | Je nach Land und Träger |
| Mobile Hospizbetreuung | Begleitung schwerkranker Menschen, auch stundenweise Bettwache | Je nach Land und Träger |
| Community Nursing | Ansprechstelle für gesundheits- und pflegebezogene Fragen | Pflegefonds |
Quellen: oesterreich.gv.at: Soziale Dienstleistungen (Stand 19.02.2026); Sozialministerium: Soziale Dienste für pflegebedürftige Menschen (Stand 16.12.2025); Österreichische Gesundheitskasse: Medizinische Hauskrankenpflege
Wie wird der Kostenbeitrag für mobile Dienste berechnet?
Jedes Land regelt das selbst. Berücksichtigt werden laut oesterreich.gv.at soziale Aspekte wie die Art des Dienstes, die Höhe des Einkommens und die Höhe des Pflegegeldes; Vermögen wird bei den hier gezeigten Beispielen nicht herangezogen.
Wien: Der Fonds Soziales Wien zieht vom Nettoeinkommen 1.060,17 Euro und die anrechenbaren Miet- und Wohnkosten ab und setzt vom Rest sowie vom Pflegegeld jeweils 66,67 Prozent als höchstmöglichen Beitrag an. Verglichen wird dieser Betrag mit den Kosten der genutzten Leistungseinheiten abzüglich beitragsfreier Einheiten; der niedrigere Betrag ist Ihr Kostenbeitrag. Ohne Nachweise werden die maximal zu zahlenden Kosten berechnet; Menschen mit geringem Einkommen erhalten eine zusätzliche Förderung (Stand März 2026).
Steiermark: Der Beitrag richtet sich nach dem eigenen Nettoeinkommen, nicht nach dem Haushaltseinkommen. Das Pflegegeld zählt nicht als Einkommen, steht aber in der Regel zur Deckung der Kosten zur Verfügung. Nach Kundenbeitrag und Einsatz des Pflegegeldes bleiben 2026 mindestens 1.229,89 Euro netto im Monat; darüber hinaus übernimmt das Land den restlichen Beitrag ohne eigenen Antrag.
Oberösterreich: Zuständig sind die Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut; die mobilen Dienste werden laut Land zu 80 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert. Der Kostenbeitrag hängt von Einkommen und Pflegegeld ab, wird beim Erstbesuch vorläufig berechnet und folgt der Oö. Sozialhilfeverordnung 1998 mit einer jährlich veröffentlichten Tariftabelle.
| Land | Berechnungsgrundlage | Was Ihnen bleibt oder was gedeckelt ist | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wien | Nettoeinkommen minus 1.060,17 Euro und Wohnkosten, davon 66,67 Prozent; 66,67 Prozent des Pflegegeldes | Höchstens die Kosten der genutzten Einheiten abzüglich beitragsfreier Einheiten | Fonds Soziales Wien: Informationen zur Berechnung des Kostenbeitrags für Pflege und Betreuung zu Hause (Version 2.0, März 2026) |
| Steiermark | Eigenes Nettoeinkommen, sozial gestaffelt; Pflegegeld kein Einkommen | Mindestens 1.229,89 Euro netto im Monat (2026) | Land Steiermark, Gesundheitsserver: Kosten für Kundinnen und Kunden der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste |
| Oberösterreich | Einkommen und Pflegegeld nach Oö. Sozialhilfeverordnung 1998 | Laut Tariftabelle des Landes | Land Oberösterreich: Mobile Dienste |
Quellen: oesterreich.gv.at: Allgemeines zu sozialen Diensten (Stand 14.10.2026); Fonds Soziales Wien: Informationen zur Berechnung des Kostenbeitrags für Pflege und Betreuung zu Hause (Version 2.0, März 2026); Land Steiermark, Gesundheitsserver: Kosten für Kundinnen und Kunden der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste; Land Oberösterreich: Mobile Dienste
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld beträgt 2026 je nach Stufe zwischen 206,20 Euro (Stufe 1) und 2.214,80 Euro (Stufe 7) im Monat; es wird zwölfmal im Jahr im Nachhinein ausgezahlt und ist steuerfrei.
Maßgeblich ist der Pflegebedarf in Stunden pro Monat; ab Stufe 5 kommen besondere Voraussetzungen hinzu. Bei schwer geistig oder schwer psychisch behinderten Menschen, insbesondere mit Demenz, wird ab dem vollendeten 15. Lebensjahr pauschal ein Erschwerniszuschlag von 45 Stunden angerechnet. Seit 1. Jänner 2020 wird das Pflegegeld jährlich mit dem Pensionsanpassungsfaktor erhöht.
Den Antrag stellen Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher bei dem Versicherungsträger, der ihre Pension auszahlt; Berufstätige, mitversicherte Angehörige und andere wenden sich an die Pensionsversicherungsanstalt. Bei einer Verschlechterung beantragen Sie dort eine Erhöhung.
| Stufe | Pflegebedarf pro Monat | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| 1 | mehr als 65 Stunden | 206,20 Euro |
| 2 | mehr als 95 Stunden | 380,30 Euro |
| 3 | mehr als 120 Stunden | 592,60 Euro |
| 4 | mehr als 160 Stunden | 888,50 Euro |
| 5 | mehr als 180 Stunden, außergewöhnlicher Pflegeaufwand | 1.206,90 Euro |
| 6 | mehr als 180 Stunden, unkoordinierbare Betreuung bei Tag und Nacht oder ständige Anwesenheit wegen Gefährdung | 1.685,40 Euro |
| 7 | mehr als 180 Stunden, keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten oder gleichzuachtender Zustand | 2.214,80 Euro |
Quellen: oesterreich.gv.at: Höhe des Pflegegeldes (Stand 01.01.2026); Sozialministerium: Pflegegeld (Stand 13.10.2026)
Was zahlt die Krankenversicherung: medizinische Hauskrankenpflege
Die medizinische Hauskrankenpflege nach § 151 ASVG ersetzt oder verkürzt einen Krankenhausaufenthalt: Auf ärztliche Anordnung übernimmt diplomiertes Pflegepersonal qualifizierte Pflege wie Injektionen, Infusionen, Sondenernährung oder Wundversorgung, für dieselbe Krankheit bis zu vier Wochen ohne Bewilligung.
Die Verordnung nennt Diagnose und Art der Behandlung, bei Druckgeschwüren auch Größe, Lage, bisherigen Verlauf und Therapieziel, dazu den Vertragspartner und die Adresse. Ob Pflege zu Hause möglich ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Eine Verlängerung über vier Wochen braucht eine neue ärztliche Anordnung und die Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK.
Grundpflege wie Haut-, Haar- und Zahnpflege und Hilfe im Haushalt gehören nicht dazu; dafür kommen die sozialen Dienste des Landes und das Pflegegeld in Frage. Bei Vertragspartnern der ÖGK ist die medizinische Hauskrankenpflege in den meisten Bundesländern kostenlos; bei Wahleinrichtungen gibt es einen Kostenzuschuss. In Oberösterreich und Salzburg organisiert das Land die Hauskrankenpflege, in Salzburg kann ein Eigenanteil anfallen. Versicherte anderer Träger fragen bei ihrer Versicherung nach.
Quellen: Österreichische Gesundheitskasse: Medizinische Hauskrankenpflege; oesterreich.gv.at: Soziale Dienstleistungen (Stand 19.02.2026)
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit: Zeit, um die Pflege zu organisieren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können für die Pflege naher Angehöriger mit Pflegegeld ab Stufe 3, bei Demenz oder Minderjährigen ab Stufe 1, für ein bis drei Monate Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren und erhalten dafür Pflegekarenzgeld.
Das Arbeitsverhältnis muss vorher mindestens drei Monate ununterbrochen bestanden haben. In Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten gibt es einen Rechtsanspruch auf zwei Wochen, der sich auf bis zu vier Wochen verlängern kann, wenn keine Vereinbarung zustande kommt. Während der Maßnahme besteht Motivkündigungsschutz, und Sie sind beitragsfrei kranken- und pensionsversichert.
Das Pflegekarenzgeld entspricht im Grundbetrag dem Arbeitslosengeld, also 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens, mindestens der Geringfügigkeitsgrenze; bei Pflegeteilzeit gebührt es anteilig. Beantragen Sie es innerhalb von zwei Monaten ab Beginn, dann gibt es das Geld ab Beginn; Anträge nach dem Ende der Maßnahme werden zurückgewiesen. Für dieselbe pflegebedürftige Person ist der Bezug auf insgesamt zwölf Monate begrenzt.
Quellen: oesterreich.gv.at: Allgemeines zu Pflegekarenz und Pflegeteilzeit (Stand 11.12.2025); oesterreich.gv.at: Pflegekarenzgeld (Stand 01.01.2026)
Wie beantragen Sie mobile Dienste?
Über die örtlich zuständige Stelle: Gemeindeamt, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, in Wien den Fonds Soziales Wien; welche Unterlagen nötig sind, erfahren Sie dort oder beim Wohlfahrtsträger.
In Oberösterreich findet der Erstbesuch durch den Dienst statt, bei dem der Kostenbeitrag vorläufig berechnet wird. In Wien braucht der Fonds Soziales Wien Nachweise über Einkommen, Pflegegeld, Miet- und Wohnkosten und Unterhaltspflichten spätestens bis zur ersten Abrechnung; danach wird der Beitrag rückwirkend neu berechnet. Änderungen bei Einkommen, Pflegegeld oder Wohnkosten melden Sie sofort.
Halten Sie für das Gespräch Pflegegeldbescheid, Einkommensnachweise und Angaben zu den gewünschten Einsatzzeiten bereit. Haben Sie noch kein Pflegegeld, stellen Sie den Antrag parallel; der Kostenbeitrag wird dann bei Zuerkennung angepasst.
Quellen: oesterreich.gv.at: Allgemeines zu sozialen Diensten (Stand 14.10.2026); Land Oberösterreich: Mobile Dienste; Fonds Soziales Wien: Informationen zur Berechnung des Kostenbeitrags für Pflege und Betreuung zu Hause (Version 2.0, März 2026)
Was ist anders als beim Pflegedienst in Deutschland?
Der größte Unterschied: In Deutschland zahlt die Pflegekasse feste Sachleistungsbeträge je Pflegegrad direkt an den Dienst; in Österreich organisiert das Land die Dienste und erhebt einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag, während das Pflegegeld als Geldleistung an Sie geht.
In Deutschland gibt es einen Rechtsanspruch auf Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2 bis 796, 1.497, 1.859 oder 2.299 Euro im Monat (§ 36 SGB XI); in Österreich besteht auf die sozialen Dienste kein Rechtsanspruch. Medizinische Pflege zahlt in beiden Ländern die Krankenversicherung: in Deutschland als häusliche Krankenpflege, in Österreich als medizinische Hauskrankenpflege. Wer zwischen beiden Ländern pendelt oder umzieht, sollte die Zuständigkeit früh klären; die deutschen Regeln stehen im Ratgeber Pflegesachleistung.
Quellen: § 36 SGB XI, Pflegesachleistung; oesterreich.gv.at: Allgemeines zu sozialen Diensten (Stand 14.10.2026); Österreichische Gesundheitskasse: Medizinische Hauskrankenpflege
So organisieren Sie mobile Pflege in Österreich
Pflegegeld und mobile Dienste laufen über verschiedene Stellen. Beginnen Sie mit beidem gleichzeitig.
- 1Pflegegeld beantragenStellen Sie den Antrag beim Pensionsversicherungsträger. Das Pflegegeld hilft später, den Kostenbeitrag zu tragen.
- 2Zuständige Stelle anrufenWenden Sie sich an Gemeindeamt, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, in Wien an den Fonds Soziales Wien, und schildern Sie den Bedarf.
- 3Erstbesuch vorbereitenLegen Sie Einkommensnachweise, Pflegegeldbescheid und Wohnkosten bereit und notieren Sie gewünschte Einsatzzeiten.
- 4Medizinische Pflege klärenBrauchen Sie Injektionen oder Wundversorgung, bitten Sie die Ärztin oder den Arzt um eine Anordnung für medizinische Hauskrankenpflege.
- 5Berufliche Freistellung prüfenPflegen Angehörige, prüfen Sie Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit und beantragen Sie das Pflegekarenzgeld innerhalb von zwei Monaten.
Häufige Fragen
Gibt es in Österreich einen Rechtsanspruch auf Heimhilfe?
Nein. Die Länder müssen soziale Dienste bereitstellen oder für ein ausreichendes Angebot sorgen, auf die einzelne Leistung besteht laut oesterreich.gv.at aber kein Rechtsanspruch. Wenden Sie sich früh an die zuständige Stelle Ihres Bezirks oder Ihrer Stadt.
Wird in Österreich Vermögen für den Kostenbeitrag der mobilen Pflege herangezogen?
In den hier gezeigten Beispielen nicht: Der Fonds Soziales Wien berechnet keinen Beitrag aufgrund von Vermögen, die Steiermark rechnet mit dem Einkommen. Für Pflegeheime ist der Zugriff auf Vermögen seit 1. Jänner 2018 unzulässig. Fragen Sie für Ihr Land bei der zuständigen Stelle nach.
Zählt das Pflegegeld beim Kostenbeitrag als Einkommen?
Das regelt jedes Land selbst. In Wien wird ein Anteil des Pflegegeldes von 66,67 Prozent für den höchstmöglichen Beitrag angesetzt; in der Steiermark gilt das Pflegegeld nicht als Einkommen, steht aber in der Regel zur Deckung der Kosten zur Verfügung.
Kostet medizinische Hauskrankenpflege in Österreich etwas?
Bei Vertragspartnern der ÖGK ist sie in den meisten Bundesländern kostenlos. Bei Wahleinrichtungen zahlen Sie zunächst selbst und erhalten einen Kostenzuschuss. In Salzburg kann das Land einen Eigenanteil einheben. Grundpflege und Haushaltshilfe sind nicht enthalten.
Wie lange gibt es medizinische Hauskrankenpflege ohne Bewilligung?
Für dieselbe Erkrankung bis zu vier Wochen. Danach braucht es eine erneute ärztliche Anordnung und die Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse.
Wo beantrage ich das Pflegegeld in Österreich?
Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher beim Versicherungsträger, der ihre Pension auszahlt. Berufstätige, mitversicherte Angehörige sowie Menschen mit Mindestsicherung oder Rehabilitationsgeld wenden sich an die Pensionsversicherungsanstalt.
Wie viel Pflegekarenzgeld bekommt man?
Der Grundbetrag entspricht dem Arbeitslosengeld, also 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens, mindestens der Geringfügigkeitsgrenze; für unterhaltsberechtigte Kinder gibt es Zuschläge. Bei Pflegeteilzeit wird es anteilig gezahlt.
Was ist Community Nursing in Österreich?
Diplomierte Pflegekräfte sind wohnortnah Ansprechpersonen für gesundheits- und pflegebezogene Fragen. Nach dem Pilotprojekt 2022 bis 2024 ist Community Nursing als achtes Angebot im Pflegefonds verankert. Ob es in Ihrer Gemeinde ein Angebot gibt, erfahren Sie beim Gemeindeamt.
Wer hilft bei Fragen zu mobilen Diensten in Österreich?
Das Service für Bürgerinnen und Bürger des Sozialministeriums berät kostenlos und vertraulich unter 0800 201 611. Vor Ort helfen Gemeindeamt, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder in Wien der Fonds Soziales Wien.
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