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Pflegesachleistung 2026: Beträge, Leistungen und Regeln

Die Pflegesachleistung bezahlt ab Pflegegrad 2 einen zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienst. Hier stehen die Beträge 2026, was genau dazugehört, wie Umwandlungsanspruch und Entlastungsbetrag dazukommen, was bei Pflegegrad 1 und in der privaten Pflegeversicherung gilt und wie Sie Abrechnung und Leistungsnachweis prüfen.

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Kurz gefasst

Die Pflegesachleistung ist der Betrag, den die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 für einen zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienst zahlt: 2026 bis zu 796 Euro (Pflegegrad 2), 1.497 Euro (Pflegegrad 3), 1.859 Euro (Pflegegrad 4) oder 2.299 Euro (Pflegegrad 5) im Monat. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab; an Sie wird nichts ausgezahlt.

Dazu gehören körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt. Bis zu 40 Prozent des Betrags können Sie für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln, und der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat kommt hinzu. Nutzen Sie den Betrag nicht voll, können Sie daneben anteiliges Pflegegeld erhalten.

Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistung, wohl aber den Entlastungsbetrag, der dort auch für Hilfe beim Duschen eingesetzt werden darf. Privat Versicherte erhalten gleichwertige Leistungen als Kostenerstattung.

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Wie hoch ist die Pflegesachleistung 2026 je Pflegegrad?

Je Kalendermonat zahlt die Pflegekasse Sachleistungen im Gesamtwert von bis zu 796 Euro (Pflegegrad 2), 1.497 Euro (Pflegegrad 3), 1.859 Euro (Pflegegrad 4) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5) (§ 36 Abs. 3 SGB XI; Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026).

Die Beträge sind Höchstgrenzen, keine Pauschalen: Die Kasse zahlt den Wert der Leistungen, die der Dienst im Monat tatsächlich erbringt und zu den vereinbarten Preisen abrechnet. Anders als beim Entlastungsbetrag sieht das Gesetz für die Sachleistung keine Übertragung in Folgemonate vor. Ein Rest lässt sich aber auf zwei Wegen nutzen: als Umwandlung für anerkannte Alltagsangebote oder über die Kombinationsleistung als anteiliges Pflegegeld.

Leistungen gibt es ab dem Tag des Antrags auf Pflegeleistungen, frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Wer schon vor dem Bescheid einen Dienst beauftragt, sollte das Antragsdatum kennen und den Dienst darauf hinweisen, dass die Kasse noch entscheidet.

Pflegesachleistung und ergänzende Beträge 2026 je Monat
PflegegradPflegesachleistung bisdavon umwandelbar (40 Prozent)Entlastungsbetrag bis
1keinenicht möglich131 Euro
2796 Euro318,40 Euro131 Euro
31.497 Euro598,80 Euro131 Euro
41.859 Euro743,60 Euro131 Euro
52.299 Euro919,60 Euro131 Euro
Nach §§ 36, 45a Abs. 4 und 45b SGB XI und der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026. Umwandlungsbeträge eigene Rechnung (40 Prozent des Höchstbetrags). Stand 19.10.2026.

Quellen: § 36 SGB XI, Pflegesachleistung; § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlungsanspruch; § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag; § 33 SGB XI, Leistungsvoraussetzungen; Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche an die Pflegeversicherung 2026 im Kurzüberblick (Stand 04.11.2025)

Was bezahlt die Pflegesachleistung genau?

Sie umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen zugelassenen Dienst; die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen gehört dazu (§ 36 Abs. 1 und 2 SGB XI).

Die Maßnahmen beziehen sich auf die Bereiche, nach denen auch der Pflegegrad ermittelt wird, etwa Mobilität, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltagslebens. Ziel ist, Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit so weit wie möglich zu beseitigen oder zu mindern und eine Verschlimmerung zu verhindern. Zur pflegerischen Betreuung zählt das Gesetz unter anderem Unterstützung bei psychosozialen Problemlagen, bei der Orientierung, der Tagesstruktur, der Kommunikation, der Pflege sozialer Kontakte und bei kognitiv aktivierenden Beschäftigungen.

Nicht dazu gehört die ärztlich verordnete Behandlungspflege wie Injektionen oder Verbandswechsel. Sie zahlt die Krankenkasse als häusliche Krankenpflege, auch wenn derselbe Dienst sie erbringt.

Die Sachleistung ist auch möglich, wenn Sie nicht im eigenen Haushalt gepflegt werden, etwa in einer Pflege-Wohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson. Ausgeschlossen ist sie in stationären Pflegeeinrichtungen und in Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne von § 71 Abs. 4 SGB XI (§ 36 Abs. 4).

Leistungsbereiche der Pflegesachleistung
BereichBeispieleAuch über den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 bis 5?
Körperbezogene PflegeWaschen, Duschen, Anziehen, Hilfe beim Essen und Trinken, Toilettengang, Lagern, MobilisationNein, Selbstversorgung ist ausgeschlossen
Pflegerische BetreuungTagesstruktur, Orientierung, Gespräche, Begleitung bei BeschäftigungenJa
Hilfen bei der HaushaltsführungEinkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, WäscheJa
Nach § 36 und § 45b SGB XI sowie der Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums, Stand 19.10.2026.

Quellen: § 36 SGB XI, Pflegesachleistung; § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag; Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Stand 07/2026)

Welche Dienste dürfen Pflegesachleistungen abrechnen?

Zugelassene ambulante Pflegedienste und ambulante Betreuungsdienste mit Versorgungsvertrag sowie Einzelkräfte, mit denen die Pflegekasse einen Vertrag geschlossen hat; Betreuungsdienste erbringen nur pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt.

Erbracht wird die Sachleistung durch geeignete Pflegekräfte, die bei der Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen angestellt sind, mit denen die Kasse einen Versorgungsvertrag hat (§ 36 Abs. 4 SGB XI). Das Bundesgesundheitsministerium nennt zugelassene ambulante Pflegedienste, zugelassene ambulante Betreuungsdienste und Einzelkräfte mit Vertrag. Fragen Sie vor dem ersten Einsatz nach dem Versorgungsvertrag mit Ihrer Kasse; ohne ihn kann der Dienst nicht als Sachleistung abrechnen.

Mehrere Pflegebedürftige können Leistungen gemeinsam in Anspruch nehmen, etwa ein Paar im selben Haushalt oder Nachbarn in einer Wohnanlage (§ 36 Abs. 4). Die dadurch entstehenden Zeit- und Kostenersparnisse sollen den Pflegebedürftigen zugutekommen (§ 89 Abs. 3).

Welche Dienste in Ihrer Nähe zugelassen sind, zeigen die Suchportale der Pflegekassen und die Leistungs- und Preisvergleichsliste, die Ihre Kasse auf Anforderung schickt (§ 7 Abs. 3 SGB XI).

Quellen: § 36 SGB XI, Pflegesachleistung; Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Stand 07/2026); § 89 SGB XI, Grundsätze für die Vergütungsregelung; § 7 SGB XI, Aufklärung und Auskunft (Leistungs- und Preisvergleichsliste)

Was ist der Umwandlungsanspruch von bis zu 40 Prozent?

Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, soweit Sie diesen Teil im selben Monat nicht für Sachleistungen brauchen; die Kasse erstattet gegen Belege (§ 45a Abs. 4 SGB XI).

Gemeint sind Angebote wie Betreuung in Gruppen, Einzelbetreuung zu Hause, Begleitung von Pflegepersonen oder praktische Hilfen im Alltag, die das jeweilige Land anerkannt hat. Einen vorherigen Antrag brauchen Sie nicht. Die Vergütung des Pflegedienstes wird vorrangig abgerechnet; erstattet wird danach höchstens der 40-Prozent-Betrag. 2026 sind das 318,40 Euro (Pflegegrad 2), 598,80 Euro (Pflegegrad 3), 743,60 Euro (Pflegegrad 4) und 919,60 Euro (Pflegegrad 5) im Monat.

Für das Pflegegeld zählt der umgewandelte Betrag wie eine Sachleistung; Sie können die Erstattung deshalb mit anteiligem Pflegegeld kombinieren. Wer die Umwandlung nutzt, aber keinen Pflegedienst, muss laut Bundesgesundheitsministerium wie Pflegegeldbeziehende halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen. Umwandlungsanspruch und Entlastungsbetrag sind voneinander unabhängig. Welche Angebote in Ihrem Land anerkannt sind, erfahren Sie bei der Pflegekasse; Hintergründe stehen im Ratgeber Alltagsbetreuung.

Quellen: § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlungsanspruch; Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Stand 07/2026)

Wie passt der Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Sachleistung?

Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat kommt zur Sachleistung hinzu; für Leistungen eines Pflegedienstes dürfen Sie ihn in den Pflegegraden 2 bis 5 nur für Betreuung und Hilfen im Haushalt einsetzen, nicht für die Selbstversorgung (§ 45b SGB XI).

Im Jahr sind das bis zu 1.572 Euro. Einsetzen können Sie den Betrag außerdem für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Kasse erstattet gegen Belege, aus denen hervorgeht, wofür die Kosten entstanden sind. Nicht verbrauchte Beträge werden in die Folgemonate übertragen; was am 31. Dezember übrig ist, kann laut Bundesgesundheitsministerium noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Viele Dienste lassen sich für Entlastungsleistungen eine Abtretungserklärung unterschreiben, um direkt mit der Kasse abzurechnen. Die Verbraucherzentrale rät, genau zu prüfen, welche Ansprüche Sie abtreten, häufig auch die Verhinderungspflege, und regelmäßige Rechnungskopien zu vereinbaren.

Quellen: § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag; Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Stand 07/2026); Verbraucherzentrale: Probleme mit der Rechnung des Pflegedienstes (Stand 01.10.2026)

Was gilt bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung. Den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat dürfen Sie aber für einen zugelassenen Pflegedienst einsetzen, und zwar als einzige Gruppe auch für Hilfe bei der Selbstversorgung wie Duschen oder Baden.

Welche Leistungen es bei Pflegegrad 1 gibt, zählt § 28a SGB XI auf, darunter Pflegeberatung, Beratung in der eigenen Häuslichkeit, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung, Pflegekurse und den Entlastungsbetrag. Den Beratungsbesuch zu Hause können Sie halbjährlich abrufen (§ 37 Abs. 3).

Brauchen Sie medizinische Pflege wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe, ist die Krankenkasse zuständig, unabhängig vom Pflegegrad. Nach einer schweren Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt kann sie ohne Pflegegrad 2 bis 5 vorübergehend auch Grundpflege und Hauswirtschaft als Unterstützungspflege übernehmen (§ 37 Abs. 1a SGB V). Steigt der Hilfebedarf dauerhaft, stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung; wie die Begutachtung abläuft, erklärt der Ratgeber Pflege zu Hause.

Quellen: § 28a SGB XI, Leistungen bei Pflegegrad 1; § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag; § 37 SGB XI, Pflegegeld und Beratung in der eigenen Häuslichkeit; Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Stand 07/2026); § 37 SGB V, Häusliche Krankenpflege

Wie läuft die Sachleistung in der privaten Pflegeversicherung?

Privat Versicherte haben Anspruch auf Leistungen, die nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind; an die Stelle der Sachleistung tritt eine Kostenerstattung in gleicher Höhe (§ 23 Abs. 1 SGB XI).

Für Sie bedeutet das in der Regel: Der Dienst stellt die Rechnung, und Sie reichen sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen ein. Erstattet wird bis zu denselben Höchstbeträgen wie in der sozialen Pflegeversicherung. Fragen Sie den Dienst und Ihr Unternehmen vor dem ersten Einsatz, wie Rechnungsstellung und Erstattung ablaufen, damit Sie nicht länger als nötig in Vorleistung gehen.

Beihilfeberechtigte, etwa Beamtinnen und Beamte, schließen eine anteilige, beihilfekonforme Pflegeversicherung ab (§ 23 Abs. 3 SGB XI); die Rechnung wird dann anteilig von Versicherung und Beihilfestelle erstattet. Die Begutachtung übernimmt für privat Versicherte Medicproof, der medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherung. Pflegeberatung steht Ihnen gegenüber Ihrem Versicherungsunternehmen in gleicher Weise zu.

Quellen: § 23 SGB XI, private Pflege-Pflichtversicherung; Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Stand 07/2026)

Wie wird abgerechnet, und wie prüfen Sie den Leistungsnachweis?

Der Dienst richtet seinen Vergütungsanspruch unmittelbar an die Pflegekasse (§ 120 Abs. 4 SGB XI); Grundlage ist der Leistungsnachweis, den Sie oder eine bevollmächtigte Person in der Regel einmal im Monat bestätigen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Nachweis in Ruhe zu prüfen, Einsätze zusätzlich im eigenen Kalender festzuhalten und nur zu unterschreiben, wenn alle aufgeführten Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Eine Papierfassung können Sie verlangen; die erste Kopie ist kostenfrei. Vergleichen Sie den Nachweis anschließend mit Kostenvoranschlag und Rechnung.

Haben Sie den Überblick verloren, gibt Ihnen die Pflegekasse auf Anforderung eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten der mindestens letzten 18 Monate, auf Wunsch regelmäßig halbjährlich, und eine Kopie der eingereichten Abrechnungsunterlagen (§ 108 SGB XI). Der Dienst wird über Ihre Anfrage nicht informiert. Was bei Fehlern zu tun ist, steht im Ratgeber Pflegedienst finden, wechseln, kündigen.

Quellen: § 120 SGB XI, Pflegevertrag bei häuslicher Pflege; Verbraucherzentrale: Probleme mit der Rechnung des Pflegedienstes (Stand 01.10.2026); § 108 SGB XI, Auskünfte an Versicherte

So nutzen Sie die Pflegesachleistung

Von der Antragstellung bis zur ersten Monatsabrechnung.

  1. 1Leistungen beantragenStellen Sie bei der Pflegekasse den Antrag auf Pflegeleistungen und notieren Sie das Datum. Leistungen gibt es ab Antragstellung, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
  2. 2Zugelassenen Dienst wählenFordern Sie die Leistungs- und Preisvergleichsliste an und fragen Sie bei jedem Dienst nach dem Versorgungsvertrag mit Ihrer Kasse.
  3. 3Leistungen aufteilenLegen Sie fest, welche Einsätze der Dienst übernimmt, welche ein anerkanntes Alltagsangebot über die Umwandlung leisten kann und was über den Entlastungsbetrag läuft.
  4. 4Pflegevertrag schließenLassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben, machen Sie ihn zum Vertragsbestandteil und prüfen Sie eine Abtretungserklärung genau, bevor Sie unterschreiben.
  5. 5Monatlich prüfenBestätigen Sie den Leistungsnachweis nur, wenn er stimmt. Bei Unklarheiten fordern Sie bei der Pflegekasse die Übersicht nach § 108 SGB XI an.

Häufige Fragen

Wird die Pflegesachleistung auf mein Konto überwiesen?

Nein. Die Pflegekasse zahlt die Sachleistung direkt an den zugelassenen Dienst. Geld auf Ihr Konto gibt es nur als Pflegegeld, bei teilweiser Nutzung der Sachleistung als anteiliges Pflegegeld, und als Erstattung gegen Belege beim Entlastungsbetrag oder Umwandlungsanspruch.

Kann ich die Pflegesachleistung für eine private Haushaltshilfe ohne Zulassung nutzen?

Nein. Als Sachleistung abrechnen dürfen nur zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste und Einzelkräfte mit Vertrag der Pflegekasse. Für Alltagshilfen können Sie den Umwandlungsanspruch oder den Entlastungsbetrag nutzen, aber nur bei Angeboten, die nach Landesrecht anerkannt sind.

Darf ein ambulanter Betreuungsdienst die Körperpflege übernehmen?

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erbringen zugelassene Betreuungsdienste pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Für Körperpflege wie Waschen oder Anziehen brauchen Sie einen ambulanten Pflegedienst.

Kann ich Sachleistung und Umwandlungsanspruch im selben Monat nutzen?

Ja. Die Leistungen des Pflegedienstes werden zuerst abgerechnet; aus dem verbleibenden Rest erstattet die Kasse Kosten anerkannter Alltagsangebote bis höchstens 40 Prozent des Sachleistungsbetrags (§ 45a Abs. 4 SGB XI).

Gilt die Pflegesachleistung auch in einer Pflege-Wohngemeinschaft?

Ja. Häusliche Pflegehilfe ist auch zulässig, wenn Sie nicht im eigenen Haushalt gepflegt werden, etwa in einer Wohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson. Ausgeschlossen ist sie im Pflegeheim (§ 36 Abs. 4 SGB XI).

Können zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt einen Pflegedienst gemeinsam nutzen?

Ja, mehrere Pflegebedürftige können Pflege und Betreuung gemeinsam in Anspruch nehmen (§ 36 Abs. 4 SGB XI). Zeit- und Kostenersparnisse aus gemeinsam genutzten Leistungen sollen nach § 89 Abs. 3 SGB XI den Pflegebedürftigen zugutekommen.

Zählt der Beratungsbesuch zu Hause zur Pflegesachleistung?

Nein. Die Vergütung für die Beratung in der eigenen Häuslichkeit trägt die Pflegekasse gesondert, bei Beihilfeberechtigten anteilig der Beihilfeträger (§ 37 Abs. 3c SGB XI). Wer Sachleistungen bezieht, kann den Besuch halbjährlich abrufen.

Ab wann zahlt die Pflegekasse Sachleistungen nach dem Antrag?

Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Bewahren Sie einen Nachweis über das Antragsdatum auf, etwa eine Eingangsbestätigung.

Erhalten Beihilfeberechtigte die Pflegesachleistung in voller Höhe?

Sie erhalten die Leistung aus zwei Quellen: Die private Pflege-Pflichtversicherung erstattet ihren Anteil, die Beihilfestelle den übrigen Anteil nach den Beihilfesätzen (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Reichen Sie die Rechnung deshalb bei beiden Stellen ein.

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