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Geschichte des Treppenlifts: Von frühen Patenten bis zur heutigen Norm

Wer hat den Treppenlift erfunden, seit wann gibt es Akkus und Kurvenschienen, und woher kommt die Sicherheitsnorm? Dieser Ratgeber zeichnet die Entwicklung anhand prüfbarer Quellen nach: Patentschriften, amtliche Normenlisten und Angaben von Unternehmen über sich selbst.

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Kurz gefasst

Die Geschichte des Treppenlifts lässt sich nicht auf eine einzige Erfindung zurückführen. Belegt sind ein US-Patent von 1880 für einen handbetriebenen Wagen auf Schienen entlang einer Haustreppe und ein 1921 angemeldetes, 1923 erteiltes US-Patent für einen elektrisch angetriebenen Treppenaufzug mit Klappsitzen.

Akku am Fahrwerk und Schienen durch Kurven beschreiben Patentanmeldungen spätestens in den 1980er Jahren. Eine europäische Sicherheitsnorm für Treppenlifte und geneigte Plattformlifte gibt es seit EN 81-40:2008, heute gilt die Ausgabe von 2020; ab 20. Januar 2027 gilt verbindlich die EU-Maschinenverordnung.

Was sich nicht prüfen ließ, steht hier nicht. Viele im Netz verbreitete Jahreszahlen und Namen zur Erfindung des Treppenlifts haben keine nachvollziehbare Quelle; wir nennen deshalb keinen „ersten Treppenlift“.

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Was zählt als Treppenlift, und warum ist die Frühgeschichte schwer zu datieren?

Nach der Normbezeichnung ist ein Treppenlift ein Treppenschrägaufzug: ein elektrisch betriebenes Gerät, das Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit sitzend, stehend oder im Rollstuhl entlang einer Treppe befördert; ältere Begriffe wie „Stair-lift“ oder „Treppenaufzug“ meinten früher oft etwas anderes.

Die Norm DIN EN 81-40 spricht von Treppenschrägaufzügen und Plattformaufzügen mit geneigter Fahrbahn für Personen mit Behinderungen. Sie erfasst Geräte mit Sitz, Stehplattform oder Rollstuhlplattform, die auf einer Treppe oder geneigten Fläche fahren und an einem Gebäudeteil montiert sind. Diese Abgrenzung hilft beim Blick zurück, denn frühe Dokumente verwenden dieselben Wörter für ganz andere Maschinen.

Ein US-Patent von 1899 aus Philadelphia beschreibt unter dem Titel „Stair-lift“ eine bewegte Treppe aus einem endlosen Band, also einen Vorläufer der Rolltreppe. Auch ein deutsches Patent mit dem Titel „Treppenaufzug“, angemeldet 1922 von einem Aufzugshersteller und veröffentlicht 1930, beschreibt eine Fahrtreppe mit umlaufenden Stufen. Wer in Archiven sucht, sollte deshalb immer die Beschreibung lesen und nicht nur den Titel.

In diesem Ratgeber stehen nur Angaben, die wir an einer Primärquelle prüfen konnten: Patentschriften, die Normenliste der EU-Kommission, die Normseite von DIN Media und Angaben auf der eigenen Website eines Unternehmens. Unternehmensangaben sind Selbstdarstellungen und als solche gekennzeichnet.

Quellen: DIN Media: DIN EN 81-40:2020-12, Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn; Google Patents: US 639,154, Stair-lift (erteilt 12. Dezember 1899); Google Patents: DE 502 656, Treppenaufzug (angemeldet 14. Juni 1922, veröffentlicht 17. Juli 1930)

Welche frühen Patente für Treppenaufzüge sind belegt?

Ein 1880 erteiltes US-Patent aus Oakland in Kalifornien beschreibt unter dem Titel „Stairway-Elevator“ einen leichten Wagen, der auf Schienen an einer Seite einer gewöhnlichen Treppe fährt und den die mitfahrende Person von Hand antreibt.

Nach der Patentschrift (US 227,459, erteilt am 11. Mai 1880) steht die fahrende Person auf einem gestuften Wagen und bewegt ihn über Handräder und Reibrollen; ein Gegengewicht gleicht die Last aus, ein Bremsklotz regelt die Geschwindigkeit. Einen Motor sieht das Patent nicht vor. Es zeigt, dass die Grundidee, ein Fahrzeug auf einer Schiene entlang der Haustreppe, älter ist als der elektrische Antrieb im Wohnhaus.

Ein 1918 angemeldetes und 1920 erteiltes US-Patent (US 1,358,062) beschreibt eine Plattform auf einem Fahrgestell, das auf geneigten Schienen entlang der Treppe läuft, angetrieben von einem Elektromotor über Schneckengetriebe und Ketten mit Gegengewichten. Die Patentschrift nennt allerdings den Transport von Waren zwischen den Stockwerken, nicht von Personen.

Ob es noch frühere Geräte gab, die nie patentiert wurden, lässt sich aus Patentschriften nicht ablesen. Ein Patent belegt außerdem eine Idee, nicht, dass das Gerät gebaut oder verkauft wurde. Wir verzichten deshalb auf die Behauptung, ein bestimmtes Patent sei der erste Treppenlift gewesen.

Quellen: Google Patents: US 227,459, Stairway-Elevator (erteilt 11. Mai 1880); Google Patents: US 1,358,062, Stairway-elevator (erteilt 9. November 1920)

Wie entstand der elektrische Treppenlift mit Sitz in den 1920er Jahren?

Eine gut dokumentierte Spur führt nach Harrisburg in Pennsylvania: Dort meldete Clarence Cullen Crispen im Oktober 1921 ein Patent für einen „Elevator for Stairways“ an, das im November 1923 erteilt wurde und bereits Elektromotor, Seiltrommel, Klappsitze, Ruftaster und eine Fangvorrichtung beschreibt.

Laut Patentschrift (US 1,473,813) fährt ein Wagen auf einer U-förmigen Schiene an einer Seite der Treppe. Ein Elektromotor treibt über ein Schneckengetriebe eine Seiltrommel an, eine Magnetbremse hält den Motor an, und Ruftaster gibt es am Fuß und am Kopf der Treppe sowie am Wagen. Reißt das Seil, greift ein federbelasteter Anschlag in die Schiene und hält den Wagen. Als Ziele nennt das Patent eine günstige, einfache Montage, die die normale Nutzung der Treppe nicht behindert. Eine 1924 abgetrennte Teilanmeldung (US 1,535,106, erteilt 1925) ergänzt eine zweite Schiene gegen Kippen und Schwanken.

Das Unternehmen, das aus dieser Idee hervorging, datiert seine Anfänge nach eigener Darstellung auf 1923. Es beschreibt das Gerät „Inclin-ator“ als klappbaren Holzstuhl auf Rollen an einer Stahlschiene, betrieben mit Haushaltsstrom und so schmal, dass die Treppe begehbar blieb. 1924 sei es im Ausstellungsraum eines Energieversorgers in Philadelphia gezeigt worden, 1928 sei ein Aufzug für Wohnhäuser gefolgt. Diese Angaben stammen von der Website des Unternehmens; dass das Patent bereits 1921 angemeldet wurde, zeigt die Patentschrift.

Auffällig ist, wie viele heutige Grundelemente damals schon beschrieben sind: Schiene an der Treppe, elektrischer Antrieb, Bedienung an beiden Enden, Sicherung gegen Absturz und eine Bauweise, die die Treppe für andere frei lässt. Geändert haben sich vor allem Antrieb, Stromversorgung, Schienenformen und die Sicherheitsanforderungen.

Quellen: Google Patents: US 1,473,813, Elevator for Stairways (angemeldet 4. Oktober 1921, erteilt 13. November 1923); Google Patents: US 1,535,106, Elevator for Stairways (erteilt 28. April 1925); Inclinator: Unternehmensgeschichte (Selbstdarstellung des Unternehmens, abgerufen 19.10.2026)

Seit wann gibt es Akku-Treppenlifte und Kurvenschienen?

Spätestens in den 1980er Jahren beschreiben Patentanmeldungen Treppenlifte mit einem Akku auf dem Fahrwerk, der an Ladestellen oben und unten geladen wird, und mit Schienen, die durch Kurven der Treppe geführt werden.

Eine europäische Patentanmeldung mit Priorität vom 10. Oktober 1983, veröffentlicht am 17. April 1985 (EP 0 137 577 A1), beschreibt einen Treppenlift, dessen Batterie auf dem Fahrwerk mitfährt und in den Haltepositionen am oberen und unteren Ende der Bahn über Ladeeinrichtungen mit Gleichstrom versorgt wird. Dieselbe Anmeldung zeigt eine Schiene, die um eine rechtwinklige Biegung der Treppe läuft. Die Anmeldung gilt als zurückgenommen; sie belegt den damaligen Stand der Technik, nicht ein bestimmtes Produkt.

Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet der Akku vor allem, dass kein Stromkabel mitfahren muss und der Lift in der Parkposition lädt. Ob ein Modell mit Akku arbeitet und was es bei einem Stromausfall leistet, steht in den Herstellerangaben; im Vergleich zeigen wir, was Hersteller dazu veröffentlichen.

Kurvenschienen werden für jede Treppe einzeln angefertigt. Deshalb müssen Schienen nach Angaben der Verbraucherzentralen bei gebrauchten Liften meist neu beschafft werden. Wie Kurvenlifte gebaut sind und worauf Sie achten sollten, erklärt der Ratgeber Treppenlift kurvig.

Quellen: Google Patents: EP 0 137 577 A1, A stair lift (Priorität 10. Oktober 1983, veröffentlicht 17. April 1985); Verbraucherzentrale: Treppenlifte, Planung und Umsetzung (Stand 20. Januar 2026)

Wie kamen Plattformlifte für Rollstühle dazu?

Plattformlifte mit geneigter Fahrbahn für Rollstühle gehören heute zur selben Norm wie Sitzlifte: Die DIN EN 81-40 behandelt Treppenschrägaufzüge mit Sitz, Stehplattform und Rollstuhlplattform gemeinsam.

Für Menschen im Rollstuhl reicht ein Sitz nicht; sie brauchen eine Plattform, auf die sie mit dem Rollstuhl fahren. Das stellt andere Anforderungen an Breite, Tragkraft, Auffahrklappen und Sicherungen. Senkrechte Hublifte und Homelifte fahren nicht auf einer Treppe oder geneigten Fläche und fallen deshalb nicht unter den Anwendungsbereich der EN 81-40.

Der Hersteller aus Pennsylvania schreibt auf seiner Website, er habe später senkrechte Plattformlifte für Rollstühle und Speiseaufzüge in sein Angebot aufgenommen. Heute führen mehrere Anbieter in unserem Anbieterverzeichnis Sitzlifte, Plattformlifte und Hublifte nebeneinander. Die Unterschiede erklären die Ratgeber Plattformlift, Hublift und Homelift.

Quellen: DIN Media: DIN EN 81-40:2020-12, Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn; Inclinator: Unternehmensgeschichte (Selbstdarstellung des Unternehmens, abgerufen 19.10.2026)

Seit wann gibt es eine europäische Sicherheitsnorm für Treppenlifte?

Die europäische Norm EN 81-40 erschien 2008 und wurde am 8. September 2009 im Amtsblatt der EU als harmonisierte Norm zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bekanntgemacht; die deutsche Fassung DIN EN 81-40 erschien im April 2009, die heute geltende Ausgabe im Dezember 2020.

Nach der Liste der EU-Kommission wurde die Neuausgabe EN 81-40:2020 am 15. Oktober 2021 im Amtsblatt bekanntgemacht (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1813). Die Rechtswirkung der Ausgabe 2008 als harmonisierte Norm endete am 15. April 2023. Laut DIN Media konkretisiert die Norm die grundlegenden Anforderungen aus Anhang I der Maschinenrichtlinie.

Gegenüber der Ausgabe von 2009 nennt DIN Media unter anderem diese Änderungen: Spindel-Mutter-Antriebe sind nicht mehr vorgesehen; neu sind Prüfungen zu statischer Überlast, Sitzneigung, Kanten und Oberflächen sowie zum selbsthemmenden System, außerdem Anforderungen an die Schnittstelle zum Gebäude und zum Blitzschutz. Als zulässige Antriebe nennt die Norm Seil, Zahnstange, Kette, Reib- oder Traktionsantrieb und Seil-Kugel-Antrieb.

Für Käuferinnen und Käufer heißt das: Fragen Sie im Angebot, nach welcher Norm der Lift gebaut ist, und lassen Sie sich die Konformitätserklärung zeigen. Wie wir veröffentlichte Merkmale im Vergleich darstellen, erklärt die Methodik.

Quellen: DIN Media: DIN EN 81-40:2020-12, Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn; EU-Kommission: Harmonisierte Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Zusammenfassende Liste, erstellt am 7. September 2026)

Welche Daten der Treppenlift-Geschichte sind belegt?

Die Zeitleiste fasst die Daten zusammen, die wir an Patentschriften, Normenlisten und Unternehmensangaben geprüft haben; sie ist bewusst unvollständig und keine Rangfolge von Erfindern oder Herstellern.

Zeitleiste der Treppenlift-Geschichte mit Belegen
JahrEreignisArt des BelegsQuelle
1880US-Patent 227,459: handbetriebener Wagen auf Schienen entlang einer HaustreppePatentschriftGoogle Patents: US 227,459, Stairway-Elevator (erteilt 11. Mai 1880)
1899US-Patent 639,154 „Stair-lift“: bewegte Treppe, Vorläufer der Rolltreppe, kein Treppenlift im heutigen SinnPatentschriftGoogle Patents: US 639,154, Stair-lift (erteilt 12. Dezember 1899)
1921 bis 1923Anmeldung (Oktober 1921) und Erteilung (November 1923) von US 1,473,813 für einen elektrischen Treppenaufzug mit KlappsitzenPatentschriftGoogle Patents: US 1,473,813, Elevator for Stairways (angemeldet 4. Oktober 1921, erteilt 13. November 1923)
1923 bis 1928Unternehmensbeginn nach eigener Angabe 1923, Ausstellung 1924, Aufzug für Wohnhäuser 1928UnternehmensangabeInclinator: Unternehmensgeschichte (Selbstdarstellung des Unternehmens, abgerufen 19.10.2026)
1983 bis 1985Europäische Patentanmeldung EP 0 137 577: Akku auf dem Fahrwerk, Laden in den Haltepositionen, Schiene durch eine KurvePatentanmeldungGoogle Patents: EP 0 137 577 A1, A stair lift (Priorität 10. Oktober 1983, veröffentlicht 17. April 1985)
2009EN 81-40:2008 im Amtsblatt der EU bekanntgemacht (8. September 2009); deutsche Fassung DIN EN 81-40 im April 2009EU-Normenliste, DIN MediaEU-Kommission: Harmonisierte Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Zusammenfassende Liste, erstellt am 7. September 2026)
2020 bis 2021Neuausgabe EN 81-40:2020, deutsche Fassung Dezember 2020, Bekanntmachung im Amtsblatt am 15. Oktober 2021EU-Normenliste, DIN MediaDIN Media: DIN EN 81-40:2020-12, Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn
2023Rechtswirkung der Ausgabe 2008 als harmonisierte Norm endet am 15. April 2023EU-NormenlisteEU-Kommission: Harmonisierte Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Zusammenfassende Liste, erstellt am 7. September 2026)
2027Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt verbindlich ab 20. Januar 2027EU-KommissionEU-Kommission: Machinery, Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Stand der Prüfung 19.10.2026. Patentschriften belegen Anmeldungen und Erteilungen, nicht Markteinführungen.

Quellen: Deutsches Patent- und Markenamt: DEPATISnet, Recherche in Patentdokumenten

Wie ist der Markt in Deutschland, Österreich und der Schweiz heute aufgebaut?

Im deutschsprachigen Raum treffen Hersteller mit eigener Fertigung, Vertriebsgesellschaften internationaler Hersteller, Direktvertriebe und regionale Fachbetriebe für Montage und Wartung aufeinander; amtliche Marktanteile liegen uns nicht vor, deshalb nennen wir keine.

Für Sie als Kundin oder Kunde ist die Rolle des Gegenübers wichtiger als seine Größe: Wer fertigt selbst, wer verkauft fremde Modelle, wer montiert und wartet vor Ort, und wer ist bei einer Störung erreichbar? In unserem Anbieterverzeichnis ordnen wir Firmen nach diesen Rollen und nach Land, mit Angaben aus dem Impressum und ohne Wertung.

Die Unterschiede zwischen den Ländern liegen weniger in der Technik als in der Finanzierung: In Deutschland steht der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI im Mittelpunkt, in Österreich stehen die Förderprogramme der Bundesländer, in der Schweiz je nach Alter die Invalidenversicherung oder Ergänzungsleistungen. Die Regeln lesen Sie in den Ratgebern Zuschuss, Österreich und Schweiz sowie nach Bundesland oder Kanton unter Regionen.

Neben dem Hausbesuch gibt es heute Vermittlungsportale, Mietmodelle und den Ankauf gebrauchter Lifte. DocPauli ist ein solcher Vermittler: Wir geben Anfragen mit Ihrer Einwilligung an Fachbetriebe weiter, beraten nicht selbst und bewerten keine Anbieter.

Quellen: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 4.03 Hilfsmittel der IV (Stand 1. Januar 2024); Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Stand 1. Januar 2025)

Was ändert sich in den nächsten Jahren?

Ab 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich, bis dahin die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; daneben gewinnen digitale Bedienung, Software und die Wiederverwendung von Liften an Bedeutung.

Nach Angaben der EU-Kommission regelt die Verordnung unter anderem Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen in digitaler Form, die Cybersicherheit sicherheitsrelevanter Software und Steuerungen sowie Maschinen mit Sicherheitsfunktionen, die auf künstlicher Intelligenz beruhen. In der Normenliste der Kommission ist für EN 81-40:2020 als Ende der Rechtswirkung unter der Maschinenrichtlinie der 20. Januar 2027 eingetragen. Welche Normen danach für Ihren Lift herangezogen werden, sollten Sie bei Käufen ab 2027 im Angebot erfragen.

Einige Hersteller veröffentlichen Displays oder App-Bedienung als Ausstattungsmerkmale. Ob ein Modell das bietet, steht in den Herstellerangaben, die wir im Vergleich zusammenstellen; ein solches Merkmal sagt für sich nichts über Sicherheit oder Qualität aus.

Bei der Nachnutzung bleibt die Schiene das Nadelöhr: Sitz und Antrieb lassen sich unter Umständen wiederverwenden, die maßgefertigte Schiene meist nicht, und Rückkaufangebote von Firmen fallen laut Stiftung Warentest oft gering aus. Mietmodelle und generalüberholte Lifte sind eine Antwort auf die Frage, was mit einem Lift geschieht, der nicht mehr gebraucht wird; mehr dazu unter Treppenlift gebraucht und Treppenlift mieten.

Quellen: EU-Kommission: Machinery, Maschinenverordnung (EU) 2023/1230; EU-Kommission: Harmonisierte Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Zusammenfassende Liste, erstellt am 7. September 2026); Stiftung Warentest: Treppenlifteinbau im Überblick (10.05.2022); Verbraucherzentrale: Treppenlifte, Planung und Umsetzung (Stand 20. Januar 2026)

So prüfen Sie einen Lift auf den heutigen Stand

Aus der Geschichte lassen sich fünf Fragen ableiten, die Sie jedem Anbieter stellen können.

  1. 1Norm und Konformität erfragenLassen Sie sich nennen, nach welcher Norm der Lift gebaut ist, und fragen Sie nach der EU-Konformitätserklärung.
  2. 2Stromversorgung klärenFragen Sie, ob der Lift mit Akku fährt, wo er lädt und was bei einem Stromausfall geschieht.
  3. 3Schienenform und Nachnutzung besprechenKurvenschienen werden für Ihre Treppe gefertigt; klären Sie, was mit der Schiene geschieht, wenn der Lift nicht mehr gebraucht wird.
  4. 4Sicherheitsfunktionen vorführen lassenLassen Sie sich Gurt, Sensoren, Notabsenkung und die Bedienung an beiden Enden der Treppe zeigen.
  5. 5Rückkauf, Ausbau und Wartung schriftlich regelnHalten Sie vor der Unterschrift fest, was Wartung kostet und was beim Ausbau gilt.

Häufige Fragen

Wer hat den Treppenlift erfunden?

Eine einzelne Person lässt sich nicht belegen. Gut dokumentiert ist ein US-Patent von Clarence Cullen Crispen aus Harrisburg in Pennsylvania für einen elektrischen Treppenaufzug mit Klappsitzen, angemeldet 1921 und erteilt 1923. Schon 1880 wurde in den USA ein handbetriebener Wagen für Haustreppen patentiert.

Wann wurde ein elektrischer Treppenlift mit Sitz zum ersten Mal patentiert?

Ob es das erste Patent war, lässt sich nicht sicher sagen. Belegt ist das US-Patent 1,473,813, angemeldet am 4. Oktober 1921 und erteilt am 13. November 1923, mit Elektromotor, Seiltrommel, Klappsitzen, Ruftastern und Fangvorrichtung. Ältere Patente mit ähnlichen Titeln beschreiben oft Rolltreppen oder Lastenaufzüge.

Gab es schon im 19. Jahrhundert Lifte für Haustreppen?

Auf dem Papier ja: Ein 1880 erteiltes US-Patent beschreibt einen leichten Wagen auf Schienen an einer Seite einer gewöhnlichen Treppe, den die mitfahrende Person stehend von Hand antreibt, mit Gegengewicht und Bremse. Ob das Gerät gebaut wurde, geht aus dem Patent nicht hervor.

Was bedeutet der Fachbegriff Treppenschrägaufzug?

So nennt die Norm DIN EN 81-40 den Treppenlift: ein elektrisch betriebenes Gerät, das Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit auf einer Treppe oder geneigten Fläche befördert, mit Sitz, Stehplattform oder Rollstuhlplattform, montiert an einem Gebäudeteil. Senkrechte Hublifte gehören nicht dazu.

Seit wann gibt es Treppenlifte mit Akku?

Eine europäische Patentanmeldung mit Priorität von 1983 beschreibt bereits einen Treppenlift mit Batterie auf dem Fahrwerk, die an Ladestellen oben und unten geladen wird. Wann solche Lifte erstmals verkauft wurden, belegt das Dokument nicht. Ob ein heutiges Modell mit Akku fährt, steht in den Herstellerangaben.

Was hat sich mit der Ausgabe 2020 der EN 81-40 geändert?

Laut DIN Media sind Spindel-Mutter-Antriebe nicht mehr vorgesehen. Neu sind unter anderem Prüfungen zu statischer Überlast, Sitzneigung, Kanten und Oberflächen sowie zum selbsthemmenden System, Anforderungen an die Schnittstelle zum Gebäude und zum Blitzschutz. Die Ausgabe 2008 verlor ihre Wirkung als harmonisierte Norm am 15. April 2023.

Bleibt die EN 81-40 nach dem 20. Januar 2027 maßgeblich?

In der Normenliste der EU-Kommission ist für EN 81-40:2020 als Ende der Rechtswirkung unter der Maschinenrichtlinie der 20. Januar 2027 eingetragen, der Tag, ab dem die Maschinenverordnung verbindlich gilt. Welche Normen danach herangezogen werden, fragen Sie bei Käufen ab 2027 im Angebot nach.

Warum beschreiben alte Patente mit dem Titel Treppenaufzug oft eine Rolltreppe?

Um 1900 wurden Begriffe wie „Stair-lift“ oder „Treppenaufzug“ auch für bewegte Treppen verwendet. Ein US-Patent von 1899 und ein deutsches Patent, angemeldet 1922, beschreiben unter solchen Titeln Fahrtreppen mit umlaufenden Stufen. Lesen Sie bei historischen Recherchen deshalb immer die Beschreibung, nicht nur den Titel.

Woher stammen die historischen Angaben auf dieser Seite?

Aus Patentschriften, die bei Google Patents abrufbar sind, aus der Normenliste der EU-Kommission zur Maschinenrichtlinie, aus der Normseite von DIN Media und aus der Unternehmensgeschichte auf der Website eines Herstellers, die wir als Selbstdarstellung kennzeichnen. Angaben ohne prüfbare Quelle haben wir weggelassen.

Wie kann ich alte Patente zu Treppenliften selbst finden?

Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet mit DEPATISnet eine kostenlose Recherche in Patentdokumenten nach Nummer, Titel, Anmelder, Datum oder Klassifikation. Auch Google Patents zeigt Volltexte älterer Patente. Prüfen Sie jeweils die Beschreibung und die Daten von Anmeldung und Erteilung.

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