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Treppensteiger: mobile Treppensteighilfe und Treppenraupe

Ein Treppensteiger bringt einen Menschen im Rollstuhl oder auf einem Sitz Stufe für Stufe über die Treppe, geführt von einer eingewiesenen Begleitperson. Hier lesen Sie, welche Bauarten es gibt, wo die Grenzen liegen, wann Krankenkasse oder Pflegekasse zahlen und was bei einer Ablehnung hilft.

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Kurz gefasst

Ein Treppensteiger ist ein mobiles, elektrisch angetriebenes Gerät, das eine Person auf einem eigenen Sitz oder im Rollstuhl Stufe für Stufe eine Treppe hinauf- oder hinunterbringt. Er wird nicht eingebaut, sondern von einer eingewiesenen Begleitperson geführt; Treppenraupen fahren auf zwei Ketten, Treppensteighilfen auf Rädern, die um eine Achse angeordnet sind.

Treppensteiger stehen im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (Untergruppe 18.65.01 „Treppenfahrzeuge“) und im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Untergruppe 50.45.10). Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme trotzdem häufig ab; nach einem Urteil des Bundessozialgerichts kann bei pflegebedürftigen Rollstuhlnutzern die Pflegekasse zuständig sein. Eine erste Ablehnung muss nicht das letzte Wort sein.

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Was ist ein Treppensteiger, und welche Bauarten gibt es?

Treppensteiger sind mobile Geräte für Treppen, die eine Begleitperson führt: Rad-Treppensteiger mit eigenem Sitz oder für den Rollstuhl und Treppenraupen mit Kettenantrieb, auf denen ein Rollstuhl befestigt wird.

Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands beschreibt elektrisch betriebene Treppensteighilfen als Geräte, die entweder vorübergehend an einen vorhandenen Rollstuhl montiert werden oder eine eigene Sitzeinheit mit Sicherung haben. Eine Begleitperson kippt das Gerät zur Rückenlehne hin, elektrisch angetriebene Räder oder andere Konstruktionen bewegen es Stufe für Stufe. Treppenraupen bestehen nach dieser Beschreibung aus Rahmen, Halterung für handbetriebene Rollstühle, Elektromotor und zwei Antriebsketten.

Hersteller mit Treppensteigern im Hilfsmittelverzeichnis sind zum Beispiel AAT Alber Antriebstechnik und Alber, beide mit Sitz in Albstadt, sowie SANO Transportgeräte aus Linz mit einer deutschen Vertriebsgesellschaft. Alle drei bieten nach eigenen Angaben Modelle mit Sitz und für den Rollstuhl an; AAT vertreibt in Deutschland ausschließlich über den Sanitätsfachhandel. Die Nennung ist keine Empfehlung und nicht vollständig; veröffentlichte Kennwerte stehen im Vergleich der Treppensteiger.

Bauarten von Treppensteigern
BauartSo fährt sieFür wenBeachten Sie
Rad-Treppensteiger mit Sitzmehrere Räder um eine Achse heben das Gerät Stufe für Stufe, die Begleitperson kippt es nach hintenMenschen, die zu Hause keinen Rollstuhl nutzenPerson muss sicher sitzen; Gewicht des Geräts beim Transport bedenken
Rad-Treppensteiger für den Rollstuhlwird mit Halterung oder Adapter an den vorhandenen Rollstuhl angedocktMenschen, die im eigenen Rollstuhl bleiben möchtenHalterung muss zum Rollstuhl passen, Montage durch Fachbetrieb
Treppenraupezwei gleichlaufende Ketten, der befestigte Rollstuhl wird nach hinten geneigt und fährt in gerader LinieNutzerinnen und Nutzer handbetriebener RollstühlePodeste zum Drehen nötig, Adaptivrollstühle nur bedingt

Quellen: GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktart 18.65.01.1 Treppensteighilfen, Beschreibung und Indikation (abgerufen am 19.10.2026); GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktart 18.65.01.2 Treppenraupen, Beschreibung und Indikation (abgerufen am 19.10.2026); AAT Alber Antriebstechnik: Mobil im Alltag, Steigen (abgerufen am 19.10.2026); Alber: Treppensteighilfen scalamobil und scalacombi (abgerufen am 19.10.2026); SANO: Treppensteiger, Personen- und Lastentransport (abgerufen am 19.10.2026); SANO: Treppensteiger LiftKar PT, Modellvergleich (abgerufen am 19.10.2026)

Wer bedient einen Treppensteiger, und wie läuft die Fahrt ab?

Eine Begleitperson führt das Gerät; sie muss nach dem Hilfsmittelverzeichnis in die Technik eingewiesen sein und zeigen, dass sie es ordnungsgemäß bedienen kann. Treppenraupen können je nach Situation auch selbstständig genutzt werden.

Vor der Treppe wird die Person gesichert, beim Rad-Treppensteiger auf dem Sitz oder im angedockten Rollstuhl. Die Begleitperson steht hinter dem Gerät, kippt es in die Fahrposition und führt es über den Griff, während der Antrieb Stufe für Stufe hebt oder absenkt. Ein Hersteller betont, dass die Bedienung mit einer Hand und wenig Kraft möglich sei, und begrenzt die Nutzung über einen Sicherheitschip am Bediengriff auf berechtigte Personen.

Bei der Treppenraupe wird der Rollstuhl auf der Raupe befestigt und vor der Fahrt etwa 40 Grad nach hinten geneigt, damit die Person während der Fahrt nahezu waagerecht sitzt. Die Raupe überwindet die Treppe dann in gerader Linie. Nach dem Hilfsmittelverzeichnis können Versicherte Treppenraupen selbstständig oder zusammen mit einer Hilfsperson nutzen; auch dann ist eine Einweisung Voraussetzung.

Entscheidend ist, dass die Begleitperson regelmäßig verfügbar ist. Das Hilfsmittelverzeichnis nennt als Voraussetzung für Treppensteighilfen, dass zu Hause oder im privaten Umfeld regelmäßig Treppen zu überwinden sind und eine Hilfs- oder Pflegeperson zur Verfügung steht.

Quellen: GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktart 18.65.01.1 Treppensteighilfen, Beschreibung und Indikation (abgerufen am 19.10.2026); GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktart 18.65.01.2 Treppenraupen, Beschreibung und Indikation (abgerufen am 19.10.2026); AAT Alber Antriebstechnik: Treppensteiger s-max (abgerufen am 19.10.2026)

Wo stößt ein Treppensteiger an Grenzen?

Grenzen setzen Stufenhöhe und Stufentiefe, enge Wendel und kleine Podeste, das zulässige Gewicht, das Eigengewicht des Geräts und die Kraft und Sicherheit der Begleitperson.

Stufen: Hersteller geben eine höchste Stufenhöhe an; die Stufen müssen außerdem tief genug sein und feste Kanten haben. Bei Wendeltreppen wird die Stufe zur Innenseite hin schmal; ob ein Gerät dort sicher aufsetzt, lässt sich nur an Ihrer Treppe prüfen. Treppenraupen fahren nach dem Hilfsmittelverzeichnis in gerader Linie und brauchen Treppenabsätze, die groß genug zum Drehen der Raupe sind; an Wendeltreppen ohne solche Podeste stoßen sie deshalb an Grenzen.

Gewicht: Prüfen Sie, worauf sich die zulässige Last bezieht, auf die Person oder auf die gesamte Last. Das Gerät selbst wiegt nach Angaben eines Herstellers je nach Modell zwischen 22,5 und 37,8 Kilogramm und muss in den Kofferraum oder in eine andere Etage gebracht werden können. Klären Sie, ob Ihr Rollstuhl zur Halterung passt; Adaptivrollstühle lassen sich laut Hilfsmittelverzeichnis wegen ihrer kurzen Baulänge nur bedingt mit Treppenraupen verwenden.

Begleitperson: Wer das Gerät führt, muss es sicher halten können; wechseln die Begleitpersonen, braucht jede eine eigene Einweisung.

Treppensteiger: Angaben einzelner Hersteller
ModellBauartZulässige LastWeitere AngabeQuelle
AAT s-maxfür den RollstuhlPersonengewicht bis 115 kgbis 375 Stufen je Akkuladung, 23 Stufen pro Minute, für Rollstühle ab 24 cm SitzbreiteAAT Alber Antriebstechnik: Treppensteiger s-max (abgerufen am 19.10.2026)
SANO LiftKar PT Smit Sitz130 oder 160 kg je nach AusführungStufenhöhe bis 220 mm, Gesamtgewicht 35,3 kg, Reichweite bis zu 500 StufenSANO: Treppensteiger LiftKar PT, Modellvergleich (abgerufen am 19.10.2026)
SANO LiftKar PT ADAPTam eigenen Rollstuhl130 oder 160 kg je nach AusführungStufenhöhe bis 220 mm, Gesamtgewicht 23 kg, Adapter wird von einer autorisierten Werkstatt montiertSANO: Treppensteiger LiftKar PT, Modellvergleich (abgerufen am 19.10.2026)
Angaben laut Hersteller, Stand 19.10.2026, ohne Gewähr. Keine Bewertung, keine Empfehlung, keine Rangfolge.

Quellen: AAT Alber Antriebstechnik: Treppensteiger s-max (abgerufen am 19.10.2026); SANO: Treppensteiger LiftKar PT, Modellvergleich (abgerufen am 19.10.2026); GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktart 18.65.01.2 Treppenraupen, Beschreibung und Indikation (abgerufen am 19.10.2026)

Zahlt die Krankenkasse einen Treppensteiger?

Ein Treppensteiger kann ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 SGB V sein; das Hilfsmittelverzeichnis führt ihn in der Produktgruppe 18 unter 18.65.01 „Treppenfahrzeuge“. Die Versorgung beginnt mit einer ärztlichen Verordnung, ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung an.

Nach § 33 Abs. 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands stehen Treppensteiger in der Produktgruppe 18 „Kranken-/Behindertenfahrzeuge“, Anwendungsort 65 „Treppen“, Untergruppe 18.65.01 „Treppenfahrzeuge“, mit den Produktarten 18.65.01.1 „Treppensteighilfen (elektrisch betrieben)“ und 18.65.01.2 „Treppenraupen“. Am 19. Oktober 2026 waren in dieser Untergruppe 34 Produkte gelistet.

Als Indikation nennt das Verzeichnis unter anderem eine erhebliche Beeinträchtigung des Gehens, die Versorgung mit einem Greifreifen- oder Adaptivrollstuhl und den Bedarf, zu Hause oder im privaten Umfeld regelmäßig Treppen zu überwinden. Wie Ärztinnen und Ärzte Hilfsmittel verordnen, regelt die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Lassen Sie in der Verordnung beschreiben, welche Treppe Sie wie oft bewältigen müssen und wer das Gerät bedient.

Die Krankenkasse kann Hilfsmittel auch leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V); das Verzeichnis bezeichnet Treppensteiger als für den leihweisen Einsatz geeignet. Zur Leistung gehört nach § 33 Abs. 1 SGB V auch die Ausbildung im Gebrauch. Versicherte ab 18 Jahren zahlen je Hilfsmittel 10 Prozent des Abgabepreises zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels (§ 33 Abs. 8 und § 61 SGB V).

Quellen: § 33 SGB V, Hilfsmittel; § 61 SGB V, Zuzahlungen; GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Untergruppe 18.65.01 Treppenfahrzeuge (abgerufen am 19.10.2026); GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktart 18.65.01.1 Treppensteighilfen, Beschreibung und Indikation (abgerufen am 19.10.2026); G-BA: Hilfsmittel-Richtlinie (in Kraft seit 16.05.2025)

Warum lehnen Krankenkassen Treppensteiger häufig ab?

Nach Darstellung der Verbraucherzentrale leiten viele Krankenkassen Anträge ohne Prüfung des Einzelfalls an das Sozialamt weiter und berufen sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2010; ein späteres Urteil von 2014 sieht bei pflegebedürftigen Rollstuhlnutzern die Pflegekasse in der Pflicht.

Die Kassen stützen sich nach Angaben der Verbraucherzentrale auf das Urteil vom 7. Oktober 2010 (B 3 KR 13/09 R): Danach sei die Krankenversicherung für Hilfsmittel zum Treppensteigen innerhalb der Wohnung nicht zuständig. Das Sozialamt prüft dann vor allem Eingliederungshilfe, die nur unter strengen Voraussetzungen gewährt wird, und lehnt häufig ebenfalls ab.

Mit Urteil vom 16. Juli 2014 (B 3 KR 1/14 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Pflegekasse verpflichtet sein kann, pflegebedürftige Rollstuhlnutzer mit einer Treppensteighilfe zu versorgen: Für Menschen, die dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen sind, ist sie danach ein Pflegehilfsmittel. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass die Krankenkasse, bei der Sie den Antrag stellen, auch prüfen muss, ob die Pflegekasse zuständig ist; um die Zuständigkeit müssen Sie sich nicht selbst kümmern.

Für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen kann das Sozialamt zuständig sein, wenn das Gerät eine selbstständige Teilhabe am Alltag ermöglicht. Die Rechtslage ist im Einzelfall verwickelt; Beratung bieten Verbraucherzentralen, Sozialverbände und die Pflegeberatung.

Quellen: Verbraucherzentrale: Treppensteighilfe, Krankenkassen lehnen Kostenübernahme häufig ab (Stand 27.03.2026)

Wann zahlt die Pflegekasse den Treppensteiger?

Bei Pflegebedürftigkeit kann der Treppensteiger ein Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI sein, soweit nicht die Krankenkasse zuständig ist; das Pflegehilfsmittelverzeichnis führt ihn unter 50.45.10 „Treppenfahrzeuge“.

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern, sofern nicht die Krankenversicherung zuständig ist (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Im Pflegehilfsmittelverzeichnis stehen unter der Untergruppe 50.45.10 „Treppenfahrzeuge“ die Produktarten Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) und Treppenraupen. Ein Hersteller nennt für sein Modell beide Nummern, die aus dem Hilfsmittelverzeichnis und die aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis.

Technische Pflegehilfsmittel sollen die Pflegekassen in allen geeigneten Fällen vorrangig leihweise überlassen. Volljährige leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).

Davon zu unterscheiden ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, der etwa einen fest eingebauten Treppenlift betrifft: Ein Treppensteiger ist kein Umbau, sondern ein mobiles Gerät. Wie der Zuschuss für einen eingebauten Lift funktioniert, erklärt der Ratgeber Treppenlift Zuschuss; den Eigenanteil bei einem Lift rechnet der Rechner aus.

Quellen: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverzeichnis, Untergruppe 50.45.10 Treppenfahrzeuge (abgerufen am 19.10.2026); AAT Alber Antriebstechnik: Treppensteiger s-max (abgerufen am 19.10.2026)

Wie gehen Sie gegen eine Ablehnung vor?

Legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch ein (§ 84 SGG), begründen Sie ihn mit Ihrer Treppe, der Häufigkeit und der Begleitperson und verweisen Sie bei Pflegebedürftigkeit auf die mögliche Zuständigkeit der Pflegekasse.

Den Widerspruch reichen Sie schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stelle ein, die den Bescheid erlassen hat (§ 84 Abs. 1 SGG). Bleibt es bei der Ablehnung, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids Klage beim Sozialgericht erheben (§ 87 SGG). Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass vor dem Sozialgericht grundsätzlich keine Gerichtskosten anfallen und bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe möglich ist. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; wenden Sie sich bei Bedarf an einen Sozialverband, die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin oder einen Anwalt für Sozialrecht.

  • Datum der Bekanntgabe des Bescheids notiert, Monatsfrist im Kalender eingetragen.
  • Ärztliche Verordnung und, wenn vorhanden, eine Stellungnahme aus Physiotherapie oder Ergotherapie beigelegt.
  • Treppe beschrieben: Zahl der Stufen, Form, Podeste, Fotos.
  • Alltag beschrieben: wie oft die Treppe genutzt werden muss, etwa für Arzttermine, Therapie oder den Weg nach draußen.
  • Begleitperson benannt, die eingewiesen wird und regelmäßig zur Verfügung steht.
  • Pflegegrad nachgewiesen, mit Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Juli 2014 (B 3 KR 1/14 R).
  • Kostenvoranschlag des Sanitätshauses mit Hilfsmittelnummer beigefügt.

Quellen: § 84 SGG, Widerspruch; § 87 SGG, Klagefrist; Verbraucherzentrale: Treppensteighilfe, Krankenkassen lehnen Kostenübernahme häufig ab (Stand 27.03.2026)

Einweisung und Sicherheit: Worauf achten Sie im Alltag?

Niemand sollte einen Treppensteiger ohne Einweisung an der eigenen Treppe bedienen; dazu gehören Übungsfahrten unter Anleitung, feste Regeln für Gurt, Akku und Halterung und ein Plan für Störungen.

Nach § 33 Abs. 1 SGB V gehört die Ausbildung im Gebrauch zur Hilfsmittelversorgung, und das Hilfsmittelverzeichnis verlangt, dass die bedienende Person eingewiesen ist und zeigt, dass sie das Gerät ordnungsgemäß bedienen kann. Bestehen Sie darauf, dass die Einweisung an Ihrer Treppe stattfindet und nicht nur im Geschäft. Kommt es zu einem Sturz mit Verletzung, wählen Sie 112; bei nicht dringenden Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

  • Einweisung durch Sanitätshaus oder Hersteller an Ihrer eigenen Treppe, für jede Begleitperson.
  • Vor jeder Fahrt: Akku geladen, Gurt geschlossen, Halterung am Rollstuhl fest, Füße auf der Fußstütze.
  • Treppe frei von Läufern, Gegenständen und Nässe, mit guter Beleuchtung.
  • Ruhig und ohne Eile fahren, sich nicht ablenken lassen, nur auf sicherem Untergrund anhalten.
  • Kinder und Unbefugte vom Gerät fernhalten; manche Modelle lassen sich über einen Chip sperren.
  • Wartung nach Herstellerangabe, Schäden an Rädern, Ketten oder Gurt sofort melden.

Quellen: § 33 SGB V, Hilfsmittel; GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktart 18.65.01.1 Treppensteighilfen, Beschreibung und Indikation (abgerufen am 19.10.2026); AAT Alber Antriebstechnik: Treppensteiger s-max (abgerufen am 19.10.2026)

Treppensteiger oder Treppenlift: Was passt besser?

Ein Treppensteiger passt, wenn eine eingewiesene Begleitperson da ist, die Treppe nicht täglich oder an wechselnden Orten zu bewältigen ist oder ein Einbau nicht in Frage kommt; ein Treppenlift passt, wenn Sie die Treppe täglich und möglichst selbstständig nutzen möchten.

Beide Lösungen schließen sich nicht aus: Ein Treppensteiger kann etwa unterwegs oder bei Besuchen helfen, auch wenn zu Hause ein Lift eingebaut ist. Für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer, die ohne Begleitung zwischen Etagen wechseln möchten, kommen ein Plattformlift oder ein Homelift in Frage; wer stehen, aber schlecht sitzen kann, findet Hinweise im Ratgeber Stehlift.

Anbieter beider Gerätearten führt das Herstellerverzeichnis, Begriffe erklärt das Glossar. Förderprogramme und Beratungsstellen nach Bundesland und Kanton finden Sie unter Regionen.

Treppensteiger und Treppenlift im Vergleich
MerkmalTreppensteigerTreppenlift
Einbaukein Einbau, mobilfest an der Treppe montiert
Bedienungdurch eingewiesene Begleitperson, Treppenraupe je nach Situation auch selbstin der Regel selbstständig
Einsatzortverschiedene Treppen, auch unterwegsnur die eine Treppe
Rollstuhlfährt mit, angedockt oder auf der Raupenur mit Plattformlift
TreppenformGrenzen bei Stufenhöhe, Wendeln und kleinen PodestenSchiene nach Aufmaß, auch für Kurven
Platzkeine Schiene, das Gerät braucht einen AbstellplatzSchiene und Parkposition an der Treppe
KostenträgerKrankenkasse als Hilfsmittel oder Pflegekasse als PflegehilfsmittelZuschuss der Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Bauliche Veränderungkeineja, in Miete oder Eigentümergemeinschaft nach § 554 BGB oder § 20 WEG zu klären

Quellen: GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktart 18.65.01.2 Treppenraupen, Beschreibung und Indikation (abgerufen am 19.10.2026); Verbraucherzentrale: Treppensteighilfe, Krankenkassen lehnen Kostenübernahme häufig ab (Stand 27.03.2026); § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; § 554 BGB, Barrierereduzierung; § 20 WEG, Bauliche Veränderungen

So gehen Sie vor

Von der Frage, ob ein Treppensteiger passt, bis zur sicheren Nutzung im Alltag.

  1. 1Treppe und Alltag beschreibenNotieren Sie Stufenzahl, Stufenhöhe, Form der Treppe und Podeste und wie oft die Treppe genutzt werden muss. Fotos helfen bei Verordnung und Antrag.
  2. 2Begleitperson festlegenKlären Sie, wer das Gerät regelmäßig führen kann. Ohne verfügbare und eingewiesene Begleitperson ist ein Rad-Treppensteiger nicht die richtige Lösung.
  3. 3Vorführung an der eigenen TreppeLassen Sie sich vom Sanitätshaus passende Modelle an Ihrer Treppe und mit Ihrem Rollstuhl vorführen. Prüfen Sie, ob Halterung, Stufen und Podeste passen.
  4. 4Verordnung und AntragLassen Sie den Treppensteiger ärztlich verordnen und reichen Sie Verordnung und Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein. Mit Pflegegrad weisen Sie auf die mögliche Zuständigkeit der Pflegekasse hin.
  5. 5Bei Ablehnung Widerspruch einlegenHalten Sie die Monatsfrist ein und begründen Sie den Bedarf konkret. Unterstützung bieten Sozialverbände, Verbraucherzentralen und die Pflegeberatung.
  6. 6Einweisung und ÜbungJede Begleitperson wird an Ihrer Treppe eingewiesen und übt unter Anleitung, bevor sie allein fährt.

Häufige Fragen

Welche Hilfsmittelnummer hat ein Treppensteiger?

Im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen stehen Treppensteiger in der Untergruppe 18.65.01 „Treppenfahrzeuge“, mit den Produktarten 18.65.01.1 für elektrisch betriebene Treppensteighilfen und 18.65.01.2 für Treppenraupen. Im Pflegehilfsmittelverzeichnis lautet die Untergruppe 50.45.10. Die zehnstellige Nummer des konkreten Modells nennt das Sanitätshaus.

Darf ich einen Treppensteiger ohne Einweisung benutzen?

Davon ist abzuraten. Das Hilfsmittelverzeichnis setzt voraus, dass die bedienende Person in die Technik eingewiesen ist und zeigt, dass sie das Gerät ordnungsgemäß bedienen kann. Bei einer Kassenversorgung gehört die Ausbildung im Gebrauch zur Leistung. Bestehen Sie auf einer Einweisung an Ihrer eigenen Treppe, für jede Person, die das Gerät führt.

Funktioniert ein Treppensteiger auf einer Wendeltreppe?

Das lässt sich nicht allgemein sagen. Treppenraupen fahren in gerader Linie und brauchen Podeste, auf denen sie gedreht werden können. Ob ein Rad-Treppensteiger auf einer gewendelten Treppe sicher aufsetzt, hängt von der Stufentiefe an der Innenseite ab. Klarheit bringt nur eine Vorführung an Ihrer Treppe.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei einem Treppensteiger?

Bei der Krankenkasse zahlen Versicherte ab 18 Jahren 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels (§ 33 Abs. 8 und § 61 SGB V). Bei der Pflegekasse sind es für technische Pflegehilfsmittel 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).

Kann ich mit einer Treppenraupe ohne Begleitperson fahren?

Nach dem Hilfsmittelverzeichnis können Treppenraupen je nach Situation selbstständig oder mit einer Hilfsperson genutzt werden; Rad-Treppensteiger führt dagegen immer eine Begleitperson. In jedem Fall ist eine Einweisung nötig. Wenn Sie die Treppe regelmäßig ohne Hilfe bewältigen möchten, prüfen Sie einen fest eingebauten Plattformlift.

Passt ein Treppensteiger an jeden Rollstuhl?

Nein. Halterungen und Adapter müssen zum Rollstuhl passen; ein Hersteller nennt eine Mindest-Sitzbreite von 24 Zentimetern, ein anderer lässt den Adapter für den eigenen Rollstuhl von einer autorisierten Werkstatt montieren. Adaptivrollstühle lassen sich laut Hilfsmittelverzeichnis wegen ihrer kurzen Baulänge nur bedingt mit Treppenraupen nutzen.

Bekomme ich den Treppensteiger als Leihgerät?

Das ist möglich. Krankenkassen können Hilfsmittel leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V), und das Hilfsmittelverzeichnis bezeichnet Treppensteiger als für den leihweisen Einsatz geeignet. Pflegekassen sollen technische Pflegehilfsmittel vorrangig leihweise überlassen (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Fragen Sie, wer bei einem Leihgerät Wartung und Reparatur übernimmt.

Wie viele Stufen schafft ein Treppensteiger mit einer Akkuladung?

Das hängt von Modell, Last und Treppe ab. Ein Hersteller nennt für sein Rollstuhlmodell bis zu 375 Stufen je Akkuladung, ein anderer für seine Modelle zur Personenbeförderung eine Reichweite von bis zu 500 Stufen. Halten Sie den Akku nach der Anleitung des Herstellers geladen und fragen Sie nach einer Anzeige für den Ladezustand.

Wer zahlt den Treppensteiger, wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Dann kommt vor allem die Krankenkasse in Frage, wenn der Treppensteiger als Hilfsmittel nach § 33 SGB V erforderlich ist. Lehnt sie ab und reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann nach Darstellung der Verbraucherzentrale das Sozialamt zuständig sein. Prüfen Sie außerdem, ob ein Antrag auf einen Pflegegrad sinnvoll ist.

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