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Treppenlift: Wer zahlt in der Familie? Eltern, Kinder, Geschwister und Erbe

Wenn Mutter oder Vater einen Treppenlift brauchen, stellt sich die Frage, wer die Kosten trägt. Hier lesen Sie, wer zuerst zahlt, wann Kinder überhaupt herangezogen werden, was zwischen Geschwistern gilt, wie Sie eine Beteiligung festhalten und was für Erbe und Steuer zu beachten ist.

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Kurz gefasst

Treppenlift: Wer zahlt in der Familie? In erster Linie die Person, die den Lift braucht und den Vertrag schließt, unterstützt vom Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und gegebenenfalls von anderen Kostenträgern. Ein Gesetz, das Kinder zum Kauf eines Lifts für ihre Eltern verpflichtet, gibt es nicht.

Verwandte in gerader Linie sind einander zwar zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Springt aber das Sozialamt ein, geht ein Unterhaltsanspruch gegen Kinder nur auf das Amt über, wenn deren Jahreseinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Geschwister sind einander nicht nach § 1601 BGB unterhaltspflichtig.

Wer sich freiwillig beteiligt, sollte schriftlich festhalten, ob es ein Geschenk oder ein Darlehen ist. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung; bei konkreten Fragen helfen Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Notariat, Steuerberatung und Pflegeberatung.

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Wer bezahlt den Treppenlift in erster Linie?

Zuerst zahlt die Person, die den Lift braucht und bestellt, aus eigenem Einkommen und Vermögen; die Pflegekasse kann bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung zusammen höchstens 16.720 Euro (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Je nach Anlass kommen weitere Träger infrage: die gesetzliche Unfallversicherung mit Wohnungshilfe nach einem Gesundheitsschaden, für den sie zuständig ist (§ 41 SGB VII), die Eingliederungshilfe mit Leistungen für Wohnraum (§ 77 SGB IX) und der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“. Welche Wege es im Einzelnen gibt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, steht im Ratgeber Treppenlift Zuschuss.

Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewähren, soweit sie angemessen sind und die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellen (§ 64e SGB XII). Zahlt das Sozialamt, stellt sich die Frage, ob es sich das Geld bei unterhaltspflichtigen Angehörigen zurückholen kann; dazu der übernächste Abschnitt.

Was am Ende bleibt, rechnen Sie mit dem Zuschussrechner aus dem eigenen Angebot aus. Preisfaktoren erklärt der Ratgeber Treppenlift Kosten, mehrere Angebote vergleichen Sie im Kostenvergleich.

Quellen: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; § 41 SGB VII, Wohnungshilfe; § 77 SGB IX, Leistungen für Wohnraum; KfW: Altersgerecht Umbauen, Kredit 159; § 64e SGB XII, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Wer trägt was in der Familie und bei den Kostenträgern?

Kostenträger zahlen nach ihren eigenen Voraussetzungen, Kinder freiwillig oder über einen Rückgriff des Sozialamts nur in engen Grenzen, Geschwister untereinander nicht aus Unterhaltsrecht; im Erbfall gelten eigene Ausgleichsregeln.

Wer trägt was?
WerRolle beim TreppenliftGrundlage
Person, die den Lift brauchtBestellt und bezahlt den Lift, beantragt Zuschüsse, trägt den EigenanteilVertrag mit dem Fachbetrieb
PflegekasseZuschuss bis 4.180 Euro je Maßnahme bei anerkanntem Pflegegrad, Antrag vor dem Einbau§ 40 Abs. 4 SGB XI
Unfallversicherung, EingliederungshilfeLeistungen je nach Anlass und Voraussetzungen§ 41 SGB VII, § 77 SGB IX
SozialamtHilfe zur Pflege mit Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, wenn eigene Mittel nicht reichen§ 64e SGB XII
KinderFreiwillige Beteiligung; Rückgriff des Sozialamts aus Unterhalt nur bei einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro§ 1601 BGB, § 94 Abs. 1a SGB XII
EnkelkinderKein Übergang von Unterhaltsansprüchen auf das Sozialamt bei Verwandten vom zweiten Grad an§ 94 Abs. 1 SGB XII
Geschwister untereinanderKeine Unterhaltspflicht; Ausgleich nur nach Vereinbarung oder im Erbfall§§ 1589, 1601 BGB
Erbinnen und ErbenLift bleibt im Haus; Rückbau, Verkauf und Ausgleich unter Miterben klären§§ 1967, 2050, 2057a BGB
Vereinfachte Übersicht, Stand 19.10.2026, keine Rechtsberatung. Quellen unter der Tabelle.

Quellen: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; § 41 SGB VII, Wohnungshilfe; § 77 SGB IX, Leistungen für Wohnraum; § 64e SGB XII, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes; § 1601 BGB, Unterhaltsverpflichtete; § 94 SGB XII, Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen; § 1589 BGB, Verwandtschaft; § 1967 BGB, Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten; § 2050 BGB, Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben; § 2057a BGB, Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings

Müssen Kinder für den Treppenlift ihrer Eltern zahlen?

Ein Gesetz, das Kinder zum Kauf eines Lifts verpflichtet, gibt es nicht; springt das Sozialamt ein, gehen Unterhaltsansprüche gegen Kinder nur über, wenn deren Jahreseinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Verwandte in gerader Linie sind nach § 1601 BGB verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren; ob und in welcher Höhe im Einzelfall Unterhalt geschuldet ist, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Für die Familie praktisch wichtig ist vor allem der Fall, dass das Sozialamt Leistungen erbringt. Dann geht ein Unterhaltsanspruch der leistungsberechtigten Person bis zur Höhe der Aufwendungen auf das Amt über (§ 94 Abs. 1 SGB XII), gegenüber Kindern und Eltern aber nur oberhalb der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro.

Maßgeblich ist das Gesamteinkommen im Sinne von § 16 SGB IV. Das Gesetz vermutet, dass die Grenze nicht überschritten wird; der Sozialhilfeträger kann Angaben verlangen, wenn er diese Vermutung widerlegen will. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt das Angehörigen-Entlastungsgesetz so, dass Kinder pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro herangezogen werden.

Für die Vergangenheit kann das Amt Unterhalt grundsätzlich erst von der Zeit an fordern, zu der es der unterhaltspflichtigen Person die Leistung schriftlich mitgeteilt hat (§ 94 Abs. 4 SGB XII). Ansprüche gegen Verwandte vom zweiten Grad an, etwa gegen Enkelkinder, gehen nicht auf das Amt über (§ 94 Abs. 1 SGB XII). Liegt Ihr Einkommen über der Grenze, lassen Sie sich beraten, bevor Sie Auskünfte geben oder zahlen.

Quellen: § 1601 BGB, Unterhaltsverpflichtete; § 94 SGB XII, Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen; Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Angehörigen-Entlastungsgesetz

Was gilt zwischen Geschwistern?

Geschwister sind einander nicht nach § 1601 BGB zum Unterhalt verpflichtet, weil die Vorschrift nur Verwandte in gerader Linie erfasst; wie Geschwister die Kosten für den Lift der Eltern teilen, ist deshalb eine Frage der Absprache.

In gerader Linie verwandt sind Personen, deren eine von der anderen abstammt, also Eltern und Kinder oder Großeltern und Enkel. Geschwister stammen von denselben Eltern ab und sind in der Seitenlinie verwandt (§ 1589 BGB). Ein Kind, das mehr zahlt als die anderen, kann deshalb von seinen Geschwistern nicht aus Unterhaltsrecht einen Ausgleich verlangen. Anders kann es im Erbfall aussehen; dazu unten mehr.

In Familien wird nicht nur Geld geteilt: Eine Schwester pflegt, ein Bruder zahlt, ein anderes Kind kümmert sich um Anträge und Termine. Sprechen Sie offen darüber, was jede und jeder beitragen kann, und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest. Das beugt dem Gefühl vor, dass jemand zu viel oder zu wenig tut.

Eine Aufstellung der Zahlungen mit Belegen schafft Klarheit, falls später ein Ausgleich unter den Erben ansteht. Bewahren Sie Angebot, Zuschussbescheid, Rechnung und Überweisungen zusammen auf.

Quellen: § 1601 BGB, Unterhaltsverpflichtete; § 1589 BGB, Verwandtschaft

Darlehen oder Schenkung: Wie halten Sie eine Beteiligung fest?

Halten Sie schriftlich fest, ob Ihr Beitrag ein Geschenk an Ihre Eltern oder ein Darlehen mit Rückzahlung ist; davon hängt ab, was bei einer späteren Notlage und im Erbfall gilt.

Schenkung: Geben Sie Ihren Eltern Geld als Geschenk, gehört es ihnen. Gerät die schenkende Person später selbst in Not und kann ihren angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten, kann sie das Geschenk nach § 528 BGB zurückfordern. Ausgeschlossen ist das unter anderem, wenn bei Eintritt der Bedürftigkeit seit der Leistung zehn Jahre vergangen sind (§ 529 BGB).

Umgekehrt: Haben Ihre Eltern Ihnen früher etwas geschenkt und reicht ihr Geld nun nicht für Lift oder Pflege, kann ihnen ein Rückforderungsanspruch aus § 528 BGB zustehen. Zahlt das Sozialamt, kann es Ansprüche der leistungsberechtigten Person gegen Dritte durch schriftliche Anzeige auf sich überleiten (§ 93 Abs. 1 SGB XII). Lassen Sie solche Fragen rechtlich prüfen, bevor Geld fließt.

Darlehen: Soll das Geld zurückfließen, vereinbaren Sie Betrag, Rückzahlung, Zinsen oder Zinsfreiheit und was gilt, wenn die Eltern nicht zahlen können. Ein offenes Darlehen ist eine Schuld der Eltern; im Erbfall haften die Erben für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Das kann gegenüber Geschwistern fairer sein als ein Geschenk, muss aber klar dokumentiert sein.

  • Wer zahlt welchen Betrag, wann und an wen
  • Geschenk oder Darlehen, ausdrücklich benannt
  • Bei einem Darlehen: Rückzahlung, Zinsen, Fälligkeit und Regelung für den Todesfall
  • Ob Geschwister, die nichts zahlen, später einen Ausgleich leisten sollen
  • Unterschrift aller Beteiligten und eine Kopie für jedes Kind
  • Belege: Angebot, Rechnung, Überweisungen

Quellen: § 528 BGB, Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers; § 529 BGB, Ausschluss des Rückforderungsanspruchs; § 93 SGB XII, Übergang von Ansprüchen; § 1967 BGB, Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten

Was bedeutet der Treppenlift für das Erbe?

Ein eingebauter Lift bleibt in der Regel im Haus, und sein Wiederverkaufswert ist unsicher; wer als Kind die Eltern über längere Zeit gepflegt oder mit erheblichen Geldleistungen unterstützt hat, kann bei gesetzlicher Erbfolge unter Umständen einen Ausgleich unter den Miterben verlangen (§ 2057a BGB).

Für den Wert des Hauses ist ein Lift kein sicherer Posten: Rückkaufangebote von Firmen fallen laut Stiftung Warentest oft gering aus, und eine für die Treppe gefertigte Schiene lässt sich an anderen Treppen meist nicht verwenden. Erbinnen und Erben entscheiden, ob der Lift bleibt, verkauft oder ausgebaut wird. Bei einem Mietlift richtet sich das Ende nach dem Vertrag; prüfen Sie die Regel für den Todesfall schon beim Abschluss. Hinweise zum Verkauf stehen im Ratgeber Treppenlift gebraucht.

Ausgleich für Pflege und Geld: Nach § 2057a BGB kann ein Abkömmling, der durch Mitarbeit, erhebliche Geldleistungen oder auf andere Weise in besonderem Maße dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt wurde, oder der den Erblasser über längere Zeit gepflegt hat, bei der Auseinandersetzung einen Ausgleich verlangen. Die Höhe richtet sich nach Billigkeit, also nach Dauer und Umfang der Leistungen und dem Wert des Nachlasses. Die Regel gilt nur bei gesetzlicher Erbfolge und nicht, soweit ein angemessenes Entgelt gewährt oder vereinbart wurde.

Zuwendungen der Eltern an Kinder: Andere Zuwendungen unter Lebenden sind nach § 2050 Abs. 3 BGB nur auszugleichen, wenn die Eltern das bei der Zuwendung angeordnet haben. Wer Klarheit für alle Kinder will, regelt das in einem Testament; dabei helfen Notariat und Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht.

Quellen: § 2057a BGB, Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings; § 2050 BGB, Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben; Stiftung Warentest: Treppenlifteinbau im Überblick (10.05.2022)

Wer kann die Kosten von der Steuer absetzen?

Steuerlich zählt, wer die Kosten selbst trägt und in wessen Haushalt die Leistung erbracht wird: Die Ermäßigung für Handwerkerleistungen setzt einen Haushalt des Steuerpflichtigen voraus (§ 35a Abs. 4 EStG), außergewöhnliche Belastungen müssen dem Steuerpflichtigen selbst zwangsläufig erwachsen (§ 33 Abs. 1 EStG).

Zahlen Ihre Eltern selbst, sind nach § 35a Abs. 3 EStG 20 Prozent der Arbeitskosten abziehbar, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG), und nicht, soweit die Kosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (§ 35a Abs. 5 EStG). Nötig sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs.

Zahlen Kinder, die nicht im Haus der Eltern leben, ist die Lage schwieriger: Nach dem Wortlaut von § 35a EStG muss die Leistung in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Ob Aufwendungen für den Lift im Haus der Eltern bei Kindern als außergewöhnliche Belastung zählen, hängt davon ab, ob sie den Kindern aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (§ 33 Abs. 2 EStG); das prüft das Finanzamt im Einzelfall. Fragen Sie vor der Zahlung eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Für die Familie heißt das: Wer die Rechnung bezahlt, sollte möglichst auch Vertragspartner sein, damit Zahlung und Leistung zusammenpassen. Mehr zum Thema steht im Ratgeber Treppenlift und Steuer.

Quellen: § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastungen; § 35a EStG, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen

Wie ist es in Österreich und in der Schweiz?

In Österreich verbietet § 330a ASVG den Zugriff auf das Vermögen von Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen und ihrer Angehörigen, Erben und Geschenknehmer zur Deckung der Pflegekosten im Rahmen der Sozialhilfe; in der Schweiz müssen Verwandte in auf- und absteigender Linie, die in günstigen Verhältnissen leben, Angehörige unterstützen, die sonst in Not gerieten (Art. 328 ZGB).

Österreich: Das Verbot des Pflegeregresses ist eine Verfassungsbestimmung und gilt seit 1. Jänner 2018. Es betrifft die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung, nicht die Finanzierung eines Lifts zu Hause. Für den Treppenlift stehen die Förderprogramme der Bundesländer, der Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice und steuerliche Wege im Vordergrund; Einzelheiten mit Quellen finden Sie im Ratgeber Treppenlift Österreich.

Schweiz: Der Unterstützungsanspruch ist gegen die Pflichtigen in der Reihenfolge ihrer Erbberechtigung geltend zu machen und umfasst, was zum Lebensunterhalt erforderlich und den Verhältnissen der pflichtigen Person angemessen ist; das Gericht kann die Pflicht ermässigen oder aufheben, wenn die Heranziehung unbillig wäre (Art. 329 ZGB). Geschwister nennt Art. 328 ZGB nicht. Für den Lift selbst sind je nach Alter die IV, die Ergänzungsleistungen und Pro Senectute die ersten Anlaufstellen; mehr im Ratgeber Treppenlift Schweiz.

Quellen: RIS: § 330a ASVG, Verbot des Pflegeregresses; Art. 328 und 329 ZGB, Unterstützungspflicht der Verwandten (fedlex)

Wie vermeiden Sie Streit über die Kosten?

Klären Sie früh und gemeinsam, wer was beiträgt, dokumentieren Sie Zahlungen und Absprachen, und holen Sie sich bei Unsicherheit Rat, bevor Geld fließt.

Ein Gespräch über Geld fällt leichter, wenn vorher geklärt ist, ob Ihre Eltern den Lift überhaupt wollen. Hinweise dazu stehen im Ratgeber Eltern vom Treppenlift überzeugen. Wohnen die Eltern zur Miete, lesen Sie außerdem Treppenlift in der Mietwohnung.

  • Alle Kinder einbeziehen: Alle bekommen dieselben Informationen: Angebot, Zuschussbescheid, Eigenanteil.
  • Eltern entscheiden mit: Es ist ihr Haus und ihr Geld; die Kinder unterstützen, sie bestimmen nicht.
  • Beiträge sichtbar machen: Geld, Pflegezeit, Fahrten und Organisation in einer einfachen Aufstellung festhalten.
  • Schriftlich regeln: Geschenk oder Darlehen, Rückzahlung und Regelung für den Todesfall.
  • Neutrale Hilfe holen: Pflegeberatung für Leistungen, Notariat oder Anwältin und Anwalt für Erbfragen, Steuerberatung für die Steuer, bei festgefahrenen Konflikten eine Familienmediation.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeberatung (Stand 14. September 2026)

So regeln Sie die Finanzierung in der Familie

Die Reihenfolge verhindert, dass Zuschüsse verloren gehen oder Absprachen später strittig werden.

  1. 1Wunsch und Bedarf der Eltern klärenEntscheiden Ihre Eltern sich für einen Lift, klären Sie Pflegegrad, Wohnberatung und Bauart.
  2. 2Angebot einholen und Zuschuss beantragenMit dem Angebot beantragen Sie den Zuschuss der Pflegekasse und prüfen weitere Träger, bevor der Auftrag unterschrieben wird.
  3. 3Eigenanteil berechnenRechnen Sie im Zuschussrechner aus, was nach Abzug der Zuschüsse bleibt.
  4. 4Beiträge der Familie besprechenKlären Sie mit allen Kindern, wer Geld, Zeit oder Organisation beiträgt.
  5. 5Vereinbarung schriftlich festhaltenHalten Sie fest, ob es ein Geschenk oder ein Darlehen ist, mit Rückzahlung und Regelung für den Todesfall.
  6. 6Belege sammelnBewahren Sie Angebot, Bescheid, Rechnung und Überweisungen auf; sie zählen für Steuer und Erbe.

Häufige Fragen

Muss ich als Kind den Treppenlift für meine Eltern bezahlen?

Ein Gesetz, das Kinder zum Kauf eines Lifts verpflichtet, gibt es nicht. Zuerst zahlen Ihre Eltern selbst, unterstützt von Pflegekasse und anderen Trägern. Springt das Sozialamt ein, kann es sich Geld von Kindern nur zurückholen, wenn deren Jahreseinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Ab welchem Einkommen holt sich das Sozialamt Geld von den Kindern zurück?

Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern gehen nur auf das Sozialamt über, wenn deren Gesamteinkommen im Sinne von § 16 SGB IV mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Das Gesetz vermutet, dass die Grenze nicht überschritten wird. Liegt Ihr Einkommen darüber, lassen Sie sich beraten.

Müssen Geschwister sich an den Kosten für den Treppenlift der Eltern beteiligen?

Untereinander sind Geschwister nicht nach § 1601 BGB unterhaltspflichtig, weil sie nicht in gerader Linie verwandt sind. Eine Kostenteilung zwischen Geschwistern beruht deshalb auf Absprache; halten Sie sie schriftlich fest.

Kann ich Geld, das ich meinen Eltern für den Treppenlift geschenkt habe, zurückverlangen?

Ein Geschenk gehört den Beschenkten. Gerät die schenkende Person später selbst in Not, kann sie es nach § 528 BGB zurückfordern, nicht mehr aber, wenn bei Eintritt der Bedürftigkeit zehn Jahre seit der Leistung vergangen sind (§ 529 BGB). Wer sein Geld zurückhaben möchte, vereinbart besser von Anfang an ein Darlehen.

Bekomme ich als pflegende Tochter oder pflegender Sohn mehr vom Erbe?

Möglicherweise: Nach § 2057a BGB kann ein Abkömmling, der den Erblasser über längere Zeit gepflegt oder mit erheblichen Geldleistungen unterstützt hat, bei der Erbauseinandersetzung einen Ausgleich verlangen, bemessen nach Billigkeit. Das gilt nur bei gesetzlicher Erbfolge und nicht, wenn ein angemessenes Entgelt vereinbart war. Lassen Sie sich beraten.

Was passiert mit dem Treppenlift, wenn die Eltern sterben?

Ein gekaufter Lift gehört zum Nachlass und bleibt zunächst im Haus. Die Erben entscheiden, ob er bleibt, verkauft oder ausgebaut wird; Rückkaufangebote fallen laut Stiftung Warentest oft gering aus. Ein Mietlift endet nach den Bedingungen des Mietvertrags, die Sie schon beim Abschluss prüfen sollten.

Kann ich als Kind die Kosten für den Treppenlift meiner Eltern von der Steuer absetzen?

Das ist nicht einfach. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen setzt einen Haushalt des Steuerpflichtigen voraus (§ 35a Abs. 4 EStG), und außergewöhnliche Belastungen müssen Ihnen selbst zwangsläufig erwachsen (§ 33 EStG). Ob das bei Ihnen zutrifft, prüft das Finanzamt im Einzelfall; fragen Sie vorher eine Steuerberatung.

Müssen Enkel für den Treppenlift der Großeltern zahlen?

Enkel sind mit den Großeltern zwar in gerader Linie verwandt (§ 1589 BGB). Zahlt aber das Sozialamt, gehen Unterhaltsansprüche gegen Verwandte vom zweiten Grad an nicht auf das Amt über (§ 94 Abs. 1 SGB XII). Eine freiwillige Beteiligung ist natürlich möglich; halten Sie sie schriftlich fest.

Gibt es in Österreich einen Rückgriff auf Angehörige für Pflegekosten?

Für die stationäre Pflege nicht: § 330a ASVG verbietet, im Rahmen der Sozialhilfe auf das Vermögen von Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen und ihrer Angehörigen, Erben und Geschenknehmer zuzugreifen, um Pflegekosten zu decken. Für einen Lift zu Hause sind die Förderungen der Bundesländer wichtiger; siehe Ratgeber Österreich.

Sind Kinder in der Schweiz verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen?

Wer in günstigen Verhältnissen lebt, muss nach Art. 328 ZGB Verwandte in auf- und absteigender Linie unterstützen, die ohne diesen Beistand in Not geraten würden. Der Umfang richtet sich nach Art. 329 ZGB; ein Gericht kann die Pflicht ermässigen oder aufheben, wenn sie unbillig wäre. Geschwister nennt die Vorschrift nicht.

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