Treppenlift Checkliste: vom Messen der Treppe bis nach dem Einbau
Sechs Checklisten begleiten Sie durch alle Etappen: vor dem Beratungstermin, beim Termin vor Ort, beim Prüfen des Angebots, bei Vertrag und Zuschuss, bei der Abnahme und nach dem Einbau. Drucken Sie die Seite aus und haken Sie ab, was erledigt ist.
Schritt 1 von etwa 16
Eine Frage pro Schritt
Welche Art von Lift stellen Sie sich vor?
Unsicher? Wählen Sie „Weiß ich nicht“, der Anbieter berät Sie vor Ort.
Unverbindlich. Ihre Angaben bleiben bis zum Absenden in diesem Browser-Tab, Sie entscheiden am Ende, ob und an wen die Anfrage geht.
Kurz gefasst
Diese Treppenlift Checkliste führt in sechs Etappen durch die Anschaffung: Vor dem Beratungstermin messen und notieren Sie, beim Termin stellen Sie die richtigen Fragen, dann prüfen Sie Angebot, Vertrag und Zuschuss, nehmen den Lift sorgfältig ab und organisieren die Zeit danach. Eine siebte Liste zeigt, welche Unterlagen in Ihren Ordner gehören.
Jede Liste ist zum Abhaken gedacht. Drucken Sie die Seite aus, nehmen Sie sie zu den Terminen mit und lassen Sie Lücken vom Anbieter schriftlich beantworten. Hintergründe zu den einzelnen Punkten stehen in den verlinkten Ratgebern, den Ablauf im Ganzen beschreibt der Ratgeber Treppenlift einbauen.
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Inhalt dieser Seite
Was messen Sie vor dem Beratungstermin an der Treppe?
Messen Sie die nutzbare Breite an der schmalsten Stelle, zählen Sie Stufen und Kurven, notieren Sie den Platz oben und unten und die Lage der nächsten Steckdose; Fotos beider Treppenenden ergänzen die Maße.
Ihre eigenen Maße ersetzen kein Aufmaß, sie helfen aber, mit Anbietern auf Augenhöhe zu sprechen und unpassende Vorschläge früh zu erkennen. Messen Sie die Breite zwischen Wand und Geländer, nicht von Wand zu Wand, und zwar an der engsten Stelle, oft in einer Kurve oder am Podest. Ein Maßband, ein Zettel und das Smartphone für Fotos genügen.
Wie viel Breite neben dem Lift bleiben muss, hängt vom Gebäude ab: Nach Angaben der Stiftung Warentest (Stand Mai 2022) reichen in Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen laut DIN 18065 mindestens 80 Zentimeter, in größeren Häusern sollen es mindestens 100 Zentimeter sein; die Vorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland. Lassen Sie sich die Restbreite für Ihre Treppe im Angebot nennen.
- Treppenform notiert: gerade, mit Viertel- oder Halbwendung, mit Podest, Wendeltreppe
- Stufen gezählt, Etagen und gewünschte Haltestellen festgelegt
- Nutzbare Breite an der schmalsten Stelle zwischen Wand und Geländer gemessen
- Platz vor der untersten und nach der obersten Stufe gemessen, auch für Rollator oder Rollstuhl
- Türen, Heizkörper, Fenster und Lichtschalter im Bereich der Treppe notiert
- Lage der nächsten Steckdose oben und unten notiert
- Belag der Stufen notiert: Holz, Stein, Teppich, Fliesen
- Bei Außentreppen: Überdachung, Untergrund und Lage zur Witterung notiert
- Fotos von unten, von oben und von jeder Kurve gemacht, kurzes Video des ganzen Verlaufs
Mehr dazu: Treppenlift für kurvige Treppen · Treppenlift außen
Quellen: Stiftung Warentest: Treppenlifteinbau im Überblick (10.05.2022); Verbraucherzentrale: Treppenlifte, Planung und Umsetzung (Stand 20. Januar 2026)
Welche Angaben zur Person sollten Sie bereithalten?
Für Bauart, Tragkraft und Bedienung zählen Körpergewicht und Größe, Beweglichkeit von Knie und Hüfte, Kraft in den Händen, Sehvermögen, Gehhilfen und die Frage, ob sich der Bedarf voraussichtlich ändert.
Ein Lift muss zur Person passen, nicht nur zur Treppe. Wer das Knie schlecht beugen kann, braucht womöglich einen Stehsitz oder einen Stehlift; wer im Rollstuhl sitzt, einen Plattformlift. Wer schlecht greifen kann, sollte Bedienteil und Gurt beim Termin ausprobieren. Sprechen Sie Schwindel, Gleichgewichtsstörungen oder eine beginnende Demenz offen an, denn sie betreffen die sichere Bedienung.
Halten Sie außerdem fest, ob ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt ist, denn davon hängt der Zuschuss der Pflegekasse ab (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Bei offenen medizinischen Fragen hilft die hausärztliche Praxis; eine geriatrische oder ergotherapeutische Einschätzung kann zeigen, welche Bedienung im Alltag sicher gelingt. Dem Anbieter nennen Sie nur, was er für Auswahl und Sicherheit braucht.
- Festgelegt, wer den Lift nutzt, gegebenenfalls mehrere Personen
- Körpergewicht und Größe der Nutzerinnen und Nutzer notiert
- Geklärt, ob Sitzen möglich ist oder Stehen oder eine Rollstuhlplattform nötig ist
- Gehhilfen notiert: Stock, Rollator, Rollstuhl, Elektrorollstuhl
- Kraft in Händen und Armen, Sehvermögen und Gleichgewicht eingeschätzt
- Absehbare Veränderung des Gesundheitszustands besprochen
- Pflegegrad vorhanden oder beantragt, Bescheid liegt bereit
- Andere Personen im Haushalt bedacht: Kinder, Haustiere, Besuch, Pflegedienst
Mehr dazu: Treppenlift Arten · Pflegeberatung
Quellen: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Welche Fragen stellen Sie beim Termin vor Ort?
Fragen Sie nach Bauart und Modell, Schienenverlauf, Park- und Ladeposition, Befestigung, verbleibender Treppenbreite, Sicherheitsausstattung, Lieferzeit, Wartung und dem Weg bei Störungen, und lassen Sie sich die Antworten schriftlich ins Angebot schreiben.
Nehmen Sie eine Vertrauensperson mit, die mitschreibt. Die Verbraucherzentralen raten, den Beratungstermin nicht allein wahrzunehmen, sich nicht zur Unterschrift drängen zu lassen und möglichst ein eingebautes Modell anzusehen. Notieren Sie Name und Firma der beratenden Person und ob der Betrieb selbst montiert und wartet oder nur verkauft.
- Welche Bauart und welches Modell schlagen Sie vor, und warum?
- Wie verläuft die Schiene, wo parkt der Lift, wo lädt er?
- Wird an den Stufen, an der Wand oder am Geländer befestigt?
- Wie viel Breite bleibt auf der Treppe, wenn der Lift geparkt ist?
- Welche Tragkraft gilt für meine Treppenform?
- Welche Sicherheitsfunktionen sind Serie: Gurt, Sensoren, Not-Halt, Schlüsselschalter, Notabsenkung, Akku?
- Kann ich eine Probefahrt machen oder ein eingebautes Modell ansehen?
- Ist eine Steckdose nötig, und wer setzt sie?
- Wie lang ist die Lieferzeit, und wie lange dauert die Montage?
- Wer wartet, in welchem Abstand, zu welchem Preis, und wie schnell kommt jemand bei Störungen?
- Liegt für das Modell eine Konformitätserklärung vor, und welche Normen nennt der Hersteller?
- Wer kümmert sich um nötige Genehmigungen und um Fragen zum Rettungsweg?
Mehr dazu: Treppenlift Sicherheit · Treppenlift einbauen
Quellen: Verbraucherzentrale: Treppenlifte, Planung und Umsetzung (Stand 20. Januar 2026); Verbraucherzentrale: Entscheidungshilfe für den Erwerb eines Treppenliftes (PDF)
Woran erkennen Sie ein vollständiges Angebot?
Ein vollständiges Angebot beruht auf dem Aufmaß, nennt einen Festpreis für den Einbau, Lieferzeit, Montage, Wartung, Rückbau und Garantie, sieht die Zahlung nach der Abnahme vor und enthält eine Widerrufsbelehrung.
Legen Sie mehrere Angebote nebeneinander und markieren Sie, was fehlt. Bei einem Kostenvoranschlag ist nach Angabe der Verbraucherzentralen eine Überschreitung um bis zu 20 Prozent ohne vorherige Anzeige möglich; ein Festpreis schafft Klarheit. Wovon der Preis abhängt, erklärt der Ratgeber Treppenlift Kosten. Für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zählen nur Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 EStG); deshalb gehört deren getrennte Angabe schon ins Angebot.
- Angebot bezieht sich auf das Aufmaß vor Ort, mit Datum
- Hersteller, Modell, Schienenform, Schienenlänge und Haltestellen benannt
- Festpreis für Lieferung und Einbau, nicht nur Kostenvoranschlag
- Gesamtpreis mit Umsatzsteuer und allen Posten, Ausschlüsse ausdrücklich genannt
- Lieferzeit und Montagezeitraum verbindlich
- Montage, Stromanschluss und Nebenarbeiten enthalten oder ausgeschlossen
- Wartung: Intervall, Preis, Anfahrt, Laufzeit
- Rückbau: Kosten und Ablauf, wichtig in der Mietwohnung
- Garantie: Dauer, Umfang, Ausschlüsse, Bedingungen
- Zahlungsplan: Schlusszahlung erst nach Abnahme, keine Anzahlung vor der Besichtigung
- Widerrufsbelehrung beigefügt
- Arbeitskosten getrennt vom Material ausgewiesen
Mehr dazu: Treppenlift Kosten · Treppenlift-Vergleich nach Herstellerangaben · Zuschussrechner
Quellen: Verbraucherzentrale: Treppenlifte, Planung und Umsetzung (Stand 20. Januar 2026); Verbraucherzentrale: Entscheidungshilfe für den Erwerb eines Treppenliftes (PDF); § 35a EStG, Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Was erledigen Sie zwischen Angebot und Unterschrift?
Vor der Unterschrift stehen der Antrag bei der Pflegekasse, nötige Zustimmungen von Vermietung oder Eigentümergemeinschaft, die Klärung der Finanzierung und eine ruhige Prüfung des Vertrags.
Den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme beantragen Sie mit dem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI); die Verbraucherzentralen raten, erst nach der Bewilligung zu beginnen. Mieter können vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen verlangen, soweit sie ihm zumutbar sind (§ 554 BGB); in Wohnungseigentum gilt § 20 Abs. 2 WEG. Schließen Sie den Vertrag zu Hause oder am Telefon, haben Sie grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB).
- Pflegegrad liegt vor oder ist beantragt
- Antrag auf Zuschuss mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse gestellt
- Schriftlicher Bescheid der Pflegekasse liegt vor
- Erlaubnis der Vermietung oder Beschluss der Eigentümergemeinschaft schriftlich
- Weitere Förderung geprüft, etwa KfW-Kredit, Landesprogramm, Unfallversicherung
- Finanzierung geklärt, Gesamtkosten einschließlich Wartung gerechnet
- Vertrag stimmt mit dem Angebot überein, mündliche Zusagen schriftlich ergänzt
- Widerrufsbelehrung erhalten, Datum des Vertragsschlusses notiert
- Liefertermin, Montagetermin und Zahlungsplan im Vertrag
- Bei Unsicherheit hat eine unabhängige Stelle mitgelesen, etwa Wohnberatung oder Verbraucherzentrale
Mehr dazu: Treppenlift Zuschuss · Treppenlift in der Mietwohnung · Wer zahlt den Treppenlift? · Zuschussrechner
Quellen: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Verbraucherzentrale: Treppenlifte, Planung und Umsetzung (Stand 20. Januar 2026); § 554 BGB, Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz; § 20 WEG, Bauliche Veränderungen; § 312g BGB, Widerrufsrecht; § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen; KfW: Altersgerecht Umbauen, Kredit 159
Was prüfen Sie bei der Abnahme?
Bei der Abnahme testen Sie jede Funktion selbst, lassen sich alles erklären, halten Mängel im Protokoll fest und nehmen die Unterlagen entgegen; bekannte Mängel behalten Sie sich ausdrücklich vor.
Wer ein Werk trotz bekannter Mängel abnimmt, behält bestimmte Mängelrechte nur, wenn er sie sich bei der Abnahme vorbehält (§ 640 Abs. 3 BGB). Die Vergütung ist beim Werkvertrag mit der Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 BGB). Die Verbraucherzentralen raten, erst zu zahlen, wenn der Lift funktioniert und Unterlagen wie die Prüfbescheinigung vorliegen.
- Fahrt nach oben und unten mit der Person, die den Lift nutzt
- Anfahren und Anhalten sanft, keine ungewöhnlichen Geräusche
- Haltestellen und Parkposition wie vereinbart, Ladeanzeige in Parkposition aktiv
- Gurt schließt und öffnet sich mit einer Hand
- Not-Halt stoppt sofort, Weiterfahrt danach wie erklärt
- Sensoren stoppen bei einem Hindernis an Fußstütze und Fahrbahn, nach Anleitung der Fachkraft getestet
- Drehsitz rastet oben in Ausstiegsposition sicher ein
- Fernbedienungen auf beiden Etagen funktionieren
- Schlüsselschalter erklärt, alle Schlüssel übergeben
- Notabsenkung und Verhalten bei Stromausfall gezeigt
- Restbreite der Treppe wie im Angebot genannt
- Bedienungsanleitung, Konformitätserklärung, Prüfbescheinigung, Garantieunterlagen und Wartungsplan erhalten
- Mängel und Vorbehalte im Abnahmeprotokoll, Protokoll von beiden Seiten unterschrieben
Mehr dazu: Treppenlift einbauen · Treppenlift Sicherheit
Quellen: § 640 BGB, Abnahme; § 641 BGB, Fälligkeit der Vergütung; Verbraucherzentrale: Treppenlifte, Planung und Umsetzung (Stand 20. Januar 2026)
Was ist nach dem Einbau zu tun?
Nach dem Einbau organisieren Sie Wartung und Störungsdienst, reichen Rechnung und Belege bei der Pflegekasse ein, soweit sie das verlangt, sammeln die Unterlagen für die Steuer und gewöhnen sich mit Begleitung an den Lift.
Für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen brauchen Sie eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs (§ 35a Abs. 5 EStG). Ausgaben zählen steuerlich in dem Kalenderjahr, in dem Sie sie geleistet haben (§ 11 Abs. 2 EStG). Was Sie bei Störungen selbst prüfen dürfen, steht im Ratgeber Treppenlift Wartung.
- Rechnung und Zahlungsnachweis an die Pflegekasse geschickt, soweit sie das verlangt
- Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und Überweisungsbeleg für die Steuer abgelegt
- Wartungsvertrag geprüft, erster Wartungstermin im Kalender
- Störungsnummer am Lift und im Telefon gespeichert
- Alle Nutzer, Angehörige und Pflegedienst eingewiesen
- Ersatzschlüssel für den Schlüsselschalter sicher verwahrt
- Mängel der ersten Wochen in Textform gemeldet
- Bei der eigenen Versicherung nachgefragt, ob der Lift mitversichert ist
- Über einen Hausnotruf nachgedacht, wenn Sie allein leben
Mehr dazu: Treppenlift Wartung · Treppenlift Steuer absetzen · Hausnotruf
Quellen: § 35a EStG, Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen; § 11 EStG, Vereinnahmung und Verausgabung
Welche Unterlagen gehören in Ihren Treppenlift-Ordner?
In den Ordner gehören alle Schriftstücke von Antrag bis Wartung, damit Sie bei Zuschuss, Steuer, Gewährleistung, Wartung und einem späteren Verkauf alles griffbereit haben.
Hersteller, Modell und Seriennummer vom Typenschild gehören auf die erste Seite. Mit diesen Angaben kann jeder Fachbetrieb prüfen, ob er Ihren Lift warten kann, und bei einem Verkauf oder einer Rücknahme wissen Käufer und Anbieter, worum es geht. Für die Steuer hilft es, ärztliche Unterlagen zur Notwendigkeit aufzubewahren: Der Bundesfinanzhof verlangt dafür kein vorheriges amtsärztliches Gutachten, die Notwendigkeit muss aber belegbar sein. Die Fachbegriffe aus den Unterlagen erklärt das Glossar.
- Bescheid über den Pflegegrad und Bescheid der Pflegekasse zum Zuschuss
- Erlaubnis der Vermietung oder Beschluss der Eigentümergemeinschaft
- Angebote, Aufmaßskizze, Vertrag und Widerrufsbelehrung
- Abnahmeprotokoll und Prüfbescheinigung
- Konformitätserklärung und Bedienungsanleitung
- Garantiebedingungen und Wartungsvertrag
- Rechnungen und Zahlungsbelege, auch für Wartung und Reparaturen
- Wartungsprotokolle und Schriftverkehr zu Mängeln
- Ärztliche Unterlagen, die die Notwendigkeit belegen
Mehr dazu: Glossar: Treppenlift-Begriffe von A bis Z · Treppenlift gebraucht kaufen
Quellen: Verbraucherzentrale: Treppenlifte, Planung und Umsetzung (Stand 20. Januar 2026); Bundesfinanzhof: Urteil vom 6. Februar 2014, VI R 61/12 (Treppenlift, Nachweis ohne amtsärztliches Gutachten)
So nutzen Sie die Checklisten
Die Listen folgen dem Ablauf. Haken Sie ab, was erledigt ist, und lassen Sie Offenes schriftlich beantworten.
- 1Seite ausdruckenDrucken Sie die Seite aus oder speichern Sie sie über die Druckfunktion Ihres Browsers als PDF.
- 2Vor dem Termin messenFüllen Sie die ersten beiden Listen aus und legen Sie Fotos, Maße und Pflegegrad-Bescheid bereit.
- 3Beim Termin fragenGehen Sie die Fragenliste mit der Fachkraft durch und notieren Sie die Antworten.
- 4Angebote abgleichenPrüfen Sie jedes Angebot mit derselben Liste und markieren Sie Lücken.
- 5Vor der Unterschrift abhakenUnterschreiben Sie erst, wenn Zuschussbescheid und nötige Zustimmungen vorliegen.
- 6Abnahme und danachNehmen Sie die Abnahmeliste zur Abnahme mit und ordnen Sie danach alle Unterlagen im Ordner.
Häufige Fragen
Wie messe ich die Breite meiner Treppe für einen Treppenlift richtig?
Messen Sie die nutzbare Breite zwischen Wand und Geländer an der schmalsten Stelle, oft in einer Kurve oder am Podest. Notieren Sie zusätzlich den Platz vor der untersten und nach der obersten Stufe. Diese Maße ersetzen kein Aufmaß, helfen aber, Vorschläge einzuordnen. Lassen Sie sich die verbleibende Breite bei geparktem Lift im Angebot nennen.
Sollte ich zum Treppenlift-Beratungstermin jemanden mitnehmen?
Ja. Die Verbraucherzentralen raten, den Beratungstermin nicht allein wahrzunehmen und sich nicht zur Unterschrift drängen zu lassen. Eine Vertrauensperson kann mitschreiben, nachfragen und später beim Vergleich der Angebote helfen. Unterschreiben Sie am Termin nichts, auch nicht, wenn ein Rabatt nur für heute gelten soll.
Welche Unterlagen sollte ich nach dem Einbau vom Anbieter bekommen?
Mindestens Bedienungsanleitung, Konformitätserklärung, Prüfbescheinigung, Abnahmeprotokoll, Garantiebedingungen, Wartungsplan und eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten. Die Verbraucherzentralen raten, erst zu zahlen, wenn die Unterlagen vorliegen. Bewahren Sie alles in einem Ordner auf, zusammen mit Hersteller, Modell und Seriennummer.
Muss ich jede Checkliste vollständig abarbeiten, bevor ich einen Treppenlift bestelle?
Nicht jeder Punkt passt zu jeder Situation, etwa die Zustimmung der Vermietung bei eigenem Haus. Unverzichtbar sind aber das Aufmaß vor Ort, ein schriftliches Angebot, bei Pflegegrad der Bescheid der Pflegekasse vor dem Auftrag, eine nötige Zustimmung und die Widerrufsbelehrung. Was offenbleibt, lassen Sie sich schriftlich beantworten.
Kann ich die Treppenlift-Checkliste als PDF speichern?
Ja, über die Druckfunktion Ihres Browsers können Sie die Seite ausdrucken oder als PDF speichern. So können Sie die Listen zum Beratungstermin und zur Abnahme mitnehmen und Antworten direkt daneben notieren.
Woran erkenne ich, dass ein Treppenlift-Angebot unvollständig ist?
Fehlen Schienenlänge, Haltestellen, Befestigung, Lieferzeit, Wartungsbedingungen, Rückbau oder die Widerrufsbelehrung, ist das Angebot unvollständig. Auch ein Pauschalpreis ohne Aufmaß oder ein Kostenvoranschlag statt Festpreis sind Anlass nachzufragen. Lassen Sie jede Lücke schriftlich schließen, bevor Sie Angebote vergleichen.
Was sollte ich bei der Abnahme des Treppenlifts selbst ausprobieren?
Fahren Sie selbst hinauf und hinunter, schließen und öffnen Sie den Gurt, lösen Sie den Not-Halt aus, lassen Sie sich die Sensoren vorführen und prüfen Sie Drehsitz und beide Fernbedienungen. Lassen Sie sich Notabsenkung und Verhalten bei Stromausfall zeigen und halten Sie jeden Mangel im Protokoll fest.
Welche Angaben zu meiner Gesundheit braucht der Treppenlift-Anbieter?
Nur, was für Auswahl und Sicherheit nötig ist: Gewicht, Größe, ob Sie sitzen, stehen oder im Rollstuhl fahren, Kraft in den Händen, Gleichgewicht und Gehhilfen. Diagnosen oder Befunde müssen Sie dem Anbieter nicht vorlegen. Für die Pflegekasse und gegebenenfalls das Finanzamt sind ärztliche Unterlagen dagegen wichtig.
Welche Aufgaben stehen nach dem Einbau des Treppenlifts an?
Wartungstermin eintragen, Störungsnummer speichern, alle Nutzer einweisen lassen, Mängel der ersten Wochen in Textform melden, Rechnung und Belege für Pflegekasse und Steuer ablegen und den Ersatzschlüssel sicher verwahren. Wer allein lebt, sollte zusätzlich über einen Hausnotruf nachdenken.
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